Handbuch Finanzen
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I. Kassierer(in) der SPD -<br />
Was kommt auf eine(n) neue(n) Kassier(in) zu?<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Du bist zum/zur Ortsvereinskassierer(in) gewählt worden. Damit hast du ein<br />
wichtiges Amt übernommen, das viele Kontakte zu Mitgliedern und eine enge<br />
Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien mit sich bringt.<br />
Mit diesem <strong>Handbuch</strong> wollen wir dir einen Leitfaden an die Hand geben, der dir<br />
den formalen Teil deiner Arbeit erleichtern soll. Auch wenn du das Amt des<br />
Kassierers/der Kassiererin schon länger bekleidest, kann dir dieses <strong>Handbuch</strong><br />
sicherlich nützliche Hinweise geben – nicht nur im Hinblick auf die jüngsten<br />
Neuerungen des Parteiengesetzes.<br />
Wir begleiten dich durch deine Amtszeit. Diese beginnt mit der<br />
Jahreshauptversammlung<br />
Der „alte“ Vorstand ist entlastet worden, und mit der Wahl in den neuen Vorstand<br />
beginnt deine Verantwortung für die Kassenangelegenheiten. Diese sind näher<br />
im Parteiengesetz und in der Finanzordnung geregelt. Dazu steht in den folgenden<br />
Kapiteln mehr.<br />
Kassenübergabe<br />
Am besten vereinbarst du jetzt einen Termin zur Übergabe der Kasse und<br />
Abwicklung aller Formalitäten, die damit zusammenhängen. Dazu gehört ein<br />
Protokoll über die Übergabe der Rechenschaftsberichte, der Kassenbücher und<br />
der Mitgliederdaten, der Belege und der Bargeldkasse. Sollte die Kasse bereits<br />
mit dem PC geführt worden sein, so ist auch der gesamte Datenbestand mit der<br />
Software zu übergeben. Diese Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />
Belege, Kassenbuch (Journal) und Steuerheft sind zehn Jahre, der<br />
dazugehörende Schriftverkehr ist sechs Jahre aufzubewahren.<br />
Für die Giro- und Festgeldkonten und Sparbücher muss mit der kontoführenden<br />
Bank ein Termin vereinbart werden. Alle Zeichnungsberechtigungen für die<br />
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