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Handbuch Finanzen

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I. Kassierer(in) der SPD -<br />

Was kommt auf eine(n) neue(n) Kassier(in) zu?<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Du bist zum/zur Ortsvereinskassierer(in) gewählt worden. Damit hast du ein<br />

wichtiges Amt übernommen, das viele Kontakte zu Mitgliedern und eine enge<br />

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien mit sich bringt.<br />

Mit diesem <strong>Handbuch</strong> wollen wir dir einen Leitfaden an die Hand geben, der dir<br />

den formalen Teil deiner Arbeit erleichtern soll. Auch wenn du das Amt des<br />

Kassierers/der Kassiererin schon länger bekleidest, kann dir dieses <strong>Handbuch</strong><br />

sicherlich nützliche Hinweise geben – nicht nur im Hinblick auf die jüngsten<br />

Neuerungen des Parteiengesetzes.<br />

Wir begleiten dich durch deine Amtszeit. Diese beginnt mit der<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Der „alte“ Vorstand ist entlastet worden, und mit der Wahl in den neuen Vorstand<br />

beginnt deine Verantwortung für die Kassenangelegenheiten. Diese sind näher<br />

im Parteiengesetz und in der Finanzordnung geregelt. Dazu steht in den folgenden<br />

Kapiteln mehr.<br />

Kassenübergabe<br />

Am besten vereinbarst du jetzt einen Termin zur Übergabe der Kasse und<br />

Abwicklung aller Formalitäten, die damit zusammenhängen. Dazu gehört ein<br />

Protokoll über die Übergabe der Rechenschaftsberichte, der Kassenbücher und<br />

der Mitgliederdaten, der Belege und der Bargeldkasse. Sollte die Kasse bereits<br />

mit dem PC geführt worden sein, so ist auch der gesamte Datenbestand mit der<br />

Software zu übergeben. Diese Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />

Belege, Kassenbuch (Journal) und Steuerheft sind zehn Jahre, der<br />

dazugehörende Schriftverkehr ist sechs Jahre aufzubewahren.<br />

Für die Giro- und Festgeldkonten und Sparbücher muss mit der kontoführenden<br />

Bank ein Termin vereinbart werden. Alle Zeichnungsberechtigungen für die<br />

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