05.11.2013 Aufrufe

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wenn also z.B. ein Kassierer Einnahmen aus einem Sommerfest in Höhe von<br />

2000,- € bewusst nicht in den Rechenschaftsbericht aufnimmt, um dem Ortsverein<br />

eine „eiserne Reserve“ zu schaffen, dann sieht § 31d Abs.1 Nr.1 1. Alt.<br />

PartG Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.<br />

Die Strafbarkeit kann die/der Kassierer(in) abwenden, wenn er dem Landesverband/<br />

Bezirk oder dem Parteivorstand den Fehler meldet und damit an einer<br />

Selbstanzeige mitwirkt (s.o.).<br />

4. Sanktionen bei Spendenmissbrauch oder Verstoß gegen Veröffentlichungspflicht<br />

Eine besondere Sanktion sieht § 31 c Abs.1 S.1. PartG vor, wenn unzulässige<br />

Spenden (§ 25 Abs. 2 PartG) angenommen und nicht an den Präsidenten<br />

des Deutschen Bundestags weitergeleitet worden sind. In diesem Fall entsteht<br />

gegen die betreffende Partei ein Anspruch in Höhe der Dreifachen des<br />

rechtswidrig erlangten Betrags.<br />

Wenn ein Ortsverein beispielsweise eine anonyme Spende von 600 € erhält und<br />

nicht (über den Parteivorstand) unverzüglich an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet<br />

hat, dann löst dies eine Strafzahlung in Höhe von 1.800 € aus.<br />

Sind Spenden über insgesamt mehr als 10.000 € zwar rechtmäßig erlangt, aber<br />

nicht im Rechenschaftsbericht publiziert, entsteht gemäß § 31 c Abs. 1 S.2<br />

PartG gegen die Partei ein Anspruch in Höhe des zweifachen Betrages der<br />

nicht veröffentlichten Spende.<br />

Achtung: Der Parteivorstand führt in einer sogenannten Spenderverdichtung<br />

sämtliche Spenden und Mandatsträger(innen)beiträge zusammen, die (in welcher<br />

Gliederung auch immer) der Partei zugehen. Oft ergibt erst die Summe verschiedener<br />

Einzahlungen desselben Spenders bei unterschiedlichen Gliederungen<br />

eine Summe von mehr als 10.000 €. Deshalb gilt auch, bei Spenden und<br />

Mandatsträgerbeiträgen größte Sorgfalt anzuwenden. Wenn nämlich beispiels-<br />

122

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!