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Handbuch Finanzen

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damit verrechnen! In diesen Rechnungen sind Vorsteuerbeträge von insgesamt<br />

200 € ausgewiesen.<br />

Die Zahllast errechnet sich – falls dein Ortsverein die Freigrenze überschritten<br />

haben sollte - für diesen Monat wie folgt:<br />

Eingenommenes Geld: 2.380 €<br />

Hierin 19 % UmsatzSt: 380 €<br />

Abziehbare Vorsteuer: 200 €<br />

An das Finanzamt zu zahlen: 180 €<br />

e. Sonderfall Tombola/Lotterie<br />

Die Einnahmen aus dem Losverkauf unterliegen entweder der Umsatzsteuer<br />

oder der Lotteriesteuer.<br />

Tombola bei Mitgliederversammlung:<br />

- generell Umsatzsteuer<br />

Öffentliche Tombola<br />

(genehmigungspflichtig durch die Ordnungsbehörde):<br />

- Wenn der Gesamtpreis der Lose bei Bargeldgewinnen den Wert von 240 € und<br />

bei Sachgewinnen den Wert von 650 € übersteigt Lotteriesteuer,<br />

- ansonsten Umsatzsteuer (bei Überschreiten der Freigrenze).<br />

Seid ihr lotteriesteuerpflichtig, dürfen die Einnahmen aus dem Losverkauf bei der<br />

Ermittlung der Umsatzsteuer nicht mitgezählt werden. Die Ordnungsbehörden<br />

händigen üblicherweise mit der Genehmigung auch die Formulare für die Lotteriesteuererklärung<br />

aus und unterrichten das Finanzamt über die erteilte Genehmigung.<br />

f. Sonderfall Reisen<br />

Treten Parteigliederungen als Reiseveranstalter auf (der Ortsverein organisiert<br />

einen Tagesausflug mit Busfahrt, Schlossbesichtigung und Kaffee und Kuchen),<br />

so unterliegt nicht der gesamte von den Teilnehmern bezahlte Reisepreis der<br />

Umsatzsteuer, sondern nur die Differenz zwischen dem Reisepreis und den angefallenen<br />

Reisekosten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Reise ausschließlich<br />

für Privatpersonen veranstaltet wird und die Parteigliederung selbst Reiseveranstalter<br />

ist.<br />

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