Handbuch Finanzen
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damit verrechnen! In diesen Rechnungen sind Vorsteuerbeträge von insgesamt<br />
200 € ausgewiesen.<br />
Die Zahllast errechnet sich – falls dein Ortsverein die Freigrenze überschritten<br />
haben sollte - für diesen Monat wie folgt:<br />
Eingenommenes Geld: 2.380 €<br />
Hierin 19 % UmsatzSt: 380 €<br />
Abziehbare Vorsteuer: 200 €<br />
An das Finanzamt zu zahlen: 180 €<br />
e. Sonderfall Tombola/Lotterie<br />
Die Einnahmen aus dem Losverkauf unterliegen entweder der Umsatzsteuer<br />
oder der Lotteriesteuer.<br />
Tombola bei Mitgliederversammlung:<br />
- generell Umsatzsteuer<br />
Öffentliche Tombola<br />
(genehmigungspflichtig durch die Ordnungsbehörde):<br />
- Wenn der Gesamtpreis der Lose bei Bargeldgewinnen den Wert von 240 € und<br />
bei Sachgewinnen den Wert von 650 € übersteigt Lotteriesteuer,<br />
- ansonsten Umsatzsteuer (bei Überschreiten der Freigrenze).<br />
Seid ihr lotteriesteuerpflichtig, dürfen die Einnahmen aus dem Losverkauf bei der<br />
Ermittlung der Umsatzsteuer nicht mitgezählt werden. Die Ordnungsbehörden<br />
händigen üblicherweise mit der Genehmigung auch die Formulare für die Lotteriesteuererklärung<br />
aus und unterrichten das Finanzamt über die erteilte Genehmigung.<br />
f. Sonderfall Reisen<br />
Treten Parteigliederungen als Reiseveranstalter auf (der Ortsverein organisiert<br />
einen Tagesausflug mit Busfahrt, Schlossbesichtigung und Kaffee und Kuchen),<br />
so unterliegt nicht der gesamte von den Teilnehmern bezahlte Reisepreis der<br />
Umsatzsteuer, sondern nur die Differenz zwischen dem Reisepreis und den angefallenen<br />
Reisekosten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Reise ausschließlich<br />
für Privatpersonen veranstaltet wird und die Parteigliederung selbst Reiseveranstalter<br />
ist.<br />
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