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Handbuch Finanzen

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ihrer Wirkung her eine Art Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich die vom sog.<br />

Letztverbraucher erworbenen Güter und in Anspruch genommenen Dienstleistungen<br />

belastet werden.<br />

Für die Ermittlung der Umsatzsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften des<br />

Umsatzsteuergesetzes. Wichtig für dich sind dabei folgende Punkte:<br />

(a) Freigrenzen<br />

(b) Steuersätze<br />

(c) Umsatzsteuer Jahreserklärung<br />

(d) Abzugsfähige Vorsteuer<br />

a. Freigrenzen<br />

Wenn eure jährlichen Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht<br />

überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € brutto<br />

nicht übersteigen werden, müsst ihr keine Umsatzsteuer zahlen, (§ 19 Abs.1<br />

UStG, sog. Kleinunternehmerregelung). Folgerichtig darf dann auch bei den<br />

Rechnungen, die deine Gliederung ausstellt, Umsatzsteuer nicht verlangt und auf<br />

der Rechnung nicht ausgewiesen werden. Andernfalls müssen diese Beträge<br />

an das Finanzamt abgeführt werden!<br />

Ergibt sich im Rahmen der Umsatzsteuer–Jahreserklärung, dass die Einnahmen<br />

(nicht der Gewinn!) aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (z. B. Bierverkauf beim<br />

Straßenfest, Sponsoring) deines Ortsvereins die Freigrenze von 17.500 € übersteigen,<br />

musst du ab dem folgenden Jahr Umsatzsteuer ausweisen und abführen.<br />

b. Steuersätze<br />

Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Steuersätze: Den allgemeinen Steuersatz<br />

von 19 % und den ermäßigten von 7 %. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Umsätze<br />

von Lebensmitteln (soweit nicht zum Sofortverzehr gedacht), außer Getränken!,<br />

und von Büchern und Zeitungen. Gerade in Wahlkampfzeiten, wo viele Materialien<br />

gedruckt werden, solltest du darauf achten, dass die Unternehmen euch<br />

den richtigen Steuersatz in Rechnung stellen:<br />

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