Handbuch Finanzen
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ihrer Wirkung her eine Art Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich die vom sog.<br />
Letztverbraucher erworbenen Güter und in Anspruch genommenen Dienstleistungen<br />
belastet werden.<br />
Für die Ermittlung der Umsatzsteuer gelten die allgemeinen Vorschriften des<br />
Umsatzsteuergesetzes. Wichtig für dich sind dabei folgende Punkte:<br />
(a) Freigrenzen<br />
(b) Steuersätze<br />
(c) Umsatzsteuer Jahreserklärung<br />
(d) Abzugsfähige Vorsteuer<br />
a. Freigrenzen<br />
Wenn eure jährlichen Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht<br />
überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € brutto<br />
nicht übersteigen werden, müsst ihr keine Umsatzsteuer zahlen, (§ 19 Abs.1<br />
UStG, sog. Kleinunternehmerregelung). Folgerichtig darf dann auch bei den<br />
Rechnungen, die deine Gliederung ausstellt, Umsatzsteuer nicht verlangt und auf<br />
der Rechnung nicht ausgewiesen werden. Andernfalls müssen diese Beträge<br />
an das Finanzamt abgeführt werden!<br />
Ergibt sich im Rahmen der Umsatzsteuer–Jahreserklärung, dass die Einnahmen<br />
(nicht der Gewinn!) aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (z. B. Bierverkauf beim<br />
Straßenfest, Sponsoring) deines Ortsvereins die Freigrenze von 17.500 € übersteigen,<br />
musst du ab dem folgenden Jahr Umsatzsteuer ausweisen und abführen.<br />
b. Steuersätze<br />
Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Steuersätze: Den allgemeinen Steuersatz<br />
von 19 % und den ermäßigten von 7 %. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Umsätze<br />
von Lebensmitteln (soweit nicht zum Sofortverzehr gedacht), außer Getränken!,<br />
und von Büchern und Zeitungen. Gerade in Wahlkampfzeiten, wo viele Materialien<br />
gedruckt werden, solltest du darauf achten, dass die Unternehmen euch<br />
den richtigen Steuersatz in Rechnung stellen:<br />
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