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Handbuch Finanzen

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Muster: Eigenbeleg<br />

EIGENBELEG<br />

ORTSVEREIN A-DORF<br />

Belegnummer:__XY ___<br />

Einnahme x<br />

Ausgabe O<br />

Zahlungsgrund: Tellersammlung beim Seniorennachmittag _<br />

Bestandskonto: ______Kasse___<br />

E / A –Konto ______230________<br />

Datum: 17. April 2003<br />

Unterschrift: ___Erna Müller_____<br />

Die Belege sind fortlaufend abzuheften und zehn Jahre lang aufzubewahren.<br />

Die Nummern der Belege müssen den Belegnummern im Kassenbuch<br />

entsprechen.<br />

5. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)<br />

Keine Buchung ohne Beleg! Diesen Grundsatz haben wir oben schon erläutert.<br />

Aber die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung enthalten noch weitere Vorgaben:<br />

• Die Aufzeichnungen müssen vollständig sein, jede bare und bargeldlose Geldbewegung<br />

muss erfasst werden.<br />

• Aus den Aufzeichnungen müssen der Betrag, der Zahlungsgrund und das Datum<br />

richtig hervorgehen.<br />

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