Handbuch Finanzen
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Die Verrechnung von erhaltenen Kostenerstattungen von Dritten mit den hierzu<br />
korrespondierenden Ausgaben (Saldierung) ist ausnahmslos nicht möglich<br />
Diese Kostenerstattungen sind als Einnahmen in Konto 2600 zu erfassen. So<br />
sind z.B. Mieteinnahmen für Räume des Büros, die an Mandatsträger oder die<br />
Fraktion untervermietet sind, voll als sonstige mit Einnahmen verbundene Tätigkeit<br />
zu buchen, ohne dass die hierfür aufgewendete Miete in Abzug gebracht<br />
werden kann (Buchung nach dem sog. Bruttoprinzip).<br />
III. Das Vermögen der Partei<br />
Als Kassierer(in) hast du eine besondere „Vermögensbetreuungspflicht“. Das<br />
bedeutet, dass du für die korrekte Verwaltung des Vermögens (z. B. Sparbuch)<br />
genauso verantwortlich bist wie für die laufenden Einnahmen und Ausgaben.<br />
Ganz wichtig ist, dass du bereits bei Amtsantritt mit deiner/deinem Vorgänger(in)<br />
eine förmliche Kassenübergabe machst.<br />
Zu den Einzelheiten s. auch Abschnitt I.- „Kassierer in der SPD“.<br />
Das Vermögen besteht meistens aus dem aktuellen Geld-Bestand des Giro-<br />
Kontos und der Bargeldkasse sowie eventuell vorhandenen Festgeldkonten,<br />
Sparbüchern usw. Neben dem Geldvermögen gibt es vielleicht noch Sachvermögen,<br />
z. B. in Form einer Druckmaschine/eines Kopierers, des Büroinventars<br />
usw.<br />
Das Parteiengesetz bestimmt seit dem 1.1. 2003, dass Sachvermögen ab einem<br />
Anschaffungspreis von mehr als 5.000 € (inkl. Umsatzsteuer) je Vermögensgegenstand<br />
im Rechenschaftsbericht zu erfassen ist. Nur in diesem Fall muss der<br />
Vermögensgegenstand in das Berichtsblatt des Rechenschaftsberichts, das an<br />
den UB bzw. LV/BZ geht, eingetragen werden (sog. berichtspflichtiger Vermögensgegenstand).<br />
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