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Handbuch Finanzen

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„sonstigen Ausgaben“ wieder ausgebucht werden. Wichtig ist es, per Vermerk<br />

festzuhalten, dass es sich um eine weitergeleitete Spende handelt.<br />

Auch bei Mitgliedschaften in Vereinen ist zu beachten, dass<br />

1.) eine Beziehung zur politischen Arbeit erkennbar bleiben und<br />

2.) die finanziellen Aufwendungen dafür in einem vernünftigen Verhältnis zur<br />

politischen Zielsetzung stehen müssen.<br />

Das bedeutet, dass z. B. die Mitgliedschaft in einem kulturellen Förderverein<br />

durchaus Bestandteil der politischen Öffentlichkeitsarbeit sein kann, wenn die<br />

Mitgliedsbeiträge überschaubar bleiben und kulturpolitische Ziele verfolgt werden.<br />

Oft kommt es vor, dass die Partei gemeinsam mit Dritten (z. B. AWO, Fraktion)<br />

Veranstaltungen durchführt. Um solche Veranstaltungen korrekt abzurechnen,<br />

sind folgende Hinweise zu beachten:<br />

Die SPD kann sich an gemeinsamen Veranstaltungen beteiligen. Natürlich sollte<br />

nach außen z. B. durch das SPD-Logo auf der Einladung o. ä. erkennbar sein,<br />

dass die Partei Mitveranstalterin ist. Die Beteiligung an den Kosten, z.B. durch<br />

Rechnungsübernahmen für eine solche Veranstaltung, muss in angemessenem<br />

Verhältnis stehen. Ist zum Beispiel im Gesamtkontext deutlich, dass die SPD nur<br />

eine von vielen Veranstaltern ist, so darf die Kostenbeteiligung nicht überproportional<br />

hoch sein. Aufwendungen für solche gemeinsamen Veranstaltungen mit<br />

Dritten sind folglich als Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (allgemeine politische Arbeit)<br />

zu werten. Veranstaltungen, die von Arbeitsgemeinschaften der SPD mit<br />

Dritten durchgeführt werden, bleiben Veranstaltungen der SPD.<br />

Siehe auch Abschnitt XI. „Die Partei als Spender“/ Mittelverwendung für Dritte<br />

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