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Handbuch Finanzen

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VERANLAGUNGSBESCHEINIGUNG oder NV-Bescheinigung). Bitte denke<br />

daran, Folgebescheinigungen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsfrist (drei Jahre)<br />

beim Finanzamt zu beantragen – am besten schon ein halbes Jahr im vorhinein.<br />

Nur wenn der Bank oder Sparkasse eine solche NV-Bescheinigung des Finanzamtes<br />

vorgelegt wird, ist sie von der gesetzlichen Verpflichtung zum Zinsabschlag<br />

befreit. Daher ist es für jede Gliederung wichtig, ihrer Bank / Sparkasse<br />

diese NV-Bescheini<br />

gung vorzulegen.<br />

Gliederungen von politischen Parteien (i.d.R. erst ab Kreis- bzw. Unterbezirksebene<br />

aufwärts) werden mittels Fragebogen (Formular KSt Part 1) zur Körperschaftssteuer<br />

überprüft.<br />

Wenn das Finanzamt als Folge dieser Prüfung einen sog. Freistellungsbescheid<br />

erteilt hat (KSt Part 2), musst du keine NV-Veranlagung mehr beantragen,<br />

sondern kannst den Freistellungsbescheid (ggf. beglaubigte Kopien) der<br />

Sparkasse/Bank vorlegen.<br />

Wer mehrere Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bank bzw. Sparkasse<br />

(nicht für jedes Konto!), bei der mit Zinserträgen zu rechnen ist, eine NV-<br />

Bescheinigung. Die eventuell notwendige Anzahl von Kopien kann man bei der<br />

Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder einem Notar beglaubigen lassen.<br />

Wenn eine Gliederung es versäumt, ihrer Bank oder Sparkasse die NV-<br />

Bescheini<br />

gung oder den Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorzulegen, werden 30<br />

Prozent von den Zinsen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Eine spätere<br />

Rückerstattung dieser überflüssigerweise gezahlten Steuern muss dann bei<br />

dem für die Gliederung zuständigen Finanzamt beantragt werden.<br />

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