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Handbuch Finanzen

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Jede Gliederung oder sonstige kassenführende Organisationsform (Stadtverband,<br />

Wahlkreisorganisation) hat jährlich einen Rechenschaftsbericht abzugeben.<br />

Aus diesen insgesamt mehr als 12.000 Rechenschaftsberichten wird<br />

dann in einem aufwändigen Verfahren der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei<br />

erstellt. Der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei, der dann auch als Bundestagsdrucksache<br />

veröffentlicht wird, besteht also aus<br />

- der Summe der Rechenschaftsberichte aller Ortsvereine, Stadt-, Gemeinde-,<br />

Kreisverbände, Unterbezirke etc., jeweils eines Bezirks bzw. Landesverbandes,<br />

- dem Rechenschaftsbericht eines jeden Bezirks bzw. Landesverbandes und<br />

- dem Rechenschaftsbericht des Parteivorstandes<br />

- und einen Erläuterungsteil.<br />

Jede(r), der oder die an der Erstellung der über 12.000 Rechenschaftsberichte<br />

der Partei mitwirkt, trägt damit Verantwortung dafür, dass der Gesamtrechenschaftsbericht<br />

der Partei richtig ist.<br />

Der so zusammengestellte Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei wird von unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfern geprüft. Dies geschieht jedes Jahr beim Parteivorstand,<br />

jedem Bezirk bzw. Landesverband und bei mindestens zehn sog.<br />

„nachgeordneten Gebietsverbänden“ (Unterbezirke, Kreisverbände, Ortsvereine<br />

etc.).<br />

Anschließend wird der geprüfte Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des<br />

Deutschen Bundestages eingereicht. Dieser prüft dann seinerseits den Rechenschaftsbericht.<br />

Wenn der Bundestagspräsident konkrete Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten<br />

in einem Rechenschaftsbericht findet, kann er weitergehende Überprüfungen<br />

vornehmen. Die Bundestagsverwaltung stellt ihre Fragen stets an den<br />

Bundesvorstand. Sollte sich die Bundestagsverwaltung ausnahmsweise<br />

einmal direkt mit dir in Verbindung setzen, verweise sie bitte auf dieses<br />

einzuhaltende Verfahren und informiere den Parteivorstand.<br />

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