Handbuch Finanzen
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Jede Gliederung oder sonstige kassenführende Organisationsform (Stadtverband,<br />
Wahlkreisorganisation) hat jährlich einen Rechenschaftsbericht abzugeben.<br />
Aus diesen insgesamt mehr als 12.000 Rechenschaftsberichten wird<br />
dann in einem aufwändigen Verfahren der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei<br />
erstellt. Der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei, der dann auch als Bundestagsdrucksache<br />
veröffentlicht wird, besteht also aus<br />
- der Summe der Rechenschaftsberichte aller Ortsvereine, Stadt-, Gemeinde-,<br />
Kreisverbände, Unterbezirke etc., jeweils eines Bezirks bzw. Landesverbandes,<br />
- dem Rechenschaftsbericht eines jeden Bezirks bzw. Landesverbandes und<br />
- dem Rechenschaftsbericht des Parteivorstandes<br />
- und einen Erläuterungsteil.<br />
Jede(r), der oder die an der Erstellung der über 12.000 Rechenschaftsberichte<br />
der Partei mitwirkt, trägt damit Verantwortung dafür, dass der Gesamtrechenschaftsbericht<br />
der Partei richtig ist.<br />
Der so zusammengestellte Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei wird von unabhängigen<br />
Wirtschaftsprüfern geprüft. Dies geschieht jedes Jahr beim Parteivorstand,<br />
jedem Bezirk bzw. Landesverband und bei mindestens zehn sog.<br />
„nachgeordneten Gebietsverbänden“ (Unterbezirke, Kreisverbände, Ortsvereine<br />
etc.).<br />
Anschließend wird der geprüfte Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des<br />
Deutschen Bundestages eingereicht. Dieser prüft dann seinerseits den Rechenschaftsbericht.<br />
Wenn der Bundestagspräsident konkrete Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten<br />
in einem Rechenschaftsbericht findet, kann er weitergehende Überprüfungen<br />
vornehmen. Die Bundestagsverwaltung stellt ihre Fragen stets an den<br />
Bundesvorstand. Sollte sich die Bundestagsverwaltung ausnahmsweise<br />
einmal direkt mit dir in Verbindung setzen, verweise sie bitte auf dieses<br />
einzuhaltende Verfahren und informiere den Parteivorstand.<br />
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