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Handbuch Finanzen

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insgesamt über den Parteivorstand unverzüglich an die Bundeskasse abgeführt<br />

werden.<br />

Wenn du eine Spende überwiesen erhältst, deren Herkunft dir nicht völlig klar ist,<br />

hilft in der Regel der „10 Cent-Trick“: Überweise 10 Cent an das Konto, von dem<br />

du die Spende erhalten hast, zurück und bitte die/den Spender(in) im Feld „Verwendungszweck“,<br />

sich bei dir zu melden. Erst wenn die Bemühungen, den<br />

Spender/die Spenderin zu ermitteln, fehlgeschlagen sind, gilt die Spende als a-<br />

nonym. Sollte die Aufklärung der Herkunft der Spende nicht gelingen und die<br />

Spende mehr als 500 € betragen, musst du sie unverzüglich zurück überweisen<br />

oder, falls das nicht geht, an den Parteivorstand weiterleiten, der sie dann an die<br />

Bundestagsverwaltung abführt.<br />

Hinweis: Tellersammlungen können unabhängig von der 500 €-Grenze durchgeführt<br />

werden, da davon ausgegangen werden kann, dass es sich dabei um geringe<br />

Einzelbeträge handelt. Tellersammlungen sind sofort zu buchen. Vermeide<br />

deshalb, erst am Ende des Jahres alle Sammlungen gesamt zu buchen, da dann<br />

nicht mehr nachvollziehbar ist, wie hoch die Summen der einzelnen Sammlungen<br />

waren.<br />

Erkundige dich bei deiner Geschäftsstelle, ob in deinem Bezirk oder Landesverband<br />

besondere Regeln für die Annahme von Spenden ab einer bestimmten Höhe<br />

bestehen.<br />

Wenn ein Mitglied, das nach der Satzung nicht für die <strong>Finanzen</strong> der Gliederung<br />

zuständig ist, Spenden für die Partei annimmt, dann müssen diese Spenden unverzüglich<br />

an ein für die <strong>Finanzen</strong> der Gliederung zuständiges Mitglied, in<br />

der Regel an die/den Kassierer(in) oder an die/den Schatzmeister(in), weitergeleitet<br />

werden.<br />

Die Partei darf unter gar keinen Umständen Spenden von Parlamentsfraktionen<br />

oder –gruppen annehmen. Dies gilt für alle Ebenen, also auch für Spenden von<br />

Ratsfraktionen in den Gemeinden und Städten, von Kreistagsfraktionen usw. .<br />

Siehe hierzu auch den Abschnitt X. – „Partei und Fraktion“.<br />

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