Handbuch Finanzen
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Beispiel:<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, am Samstag, den 8. März 2008<br />
(Internationaler Frauentag), einen konzertmäßigen Auftritt auf einer<br />
Veranstaltung des Auftraggebers zu absolvieren.<br />
(2) Die Band besteht aus folgenden Mitgliedern:<br />
Frauke Haudrauf (Schlagzeug)<br />
Simone Daneben (Geige)<br />
Heike Schrill (Trompete)<br />
Gertrud Klampfe (Gitarre)<br />
Susi Dumpf (Bass)<br />
(3) Die Band wird im Rahmen der SPD-Veranstaltung „Tag der Frauen“ in<br />
der Zeit von mindestens 17:00 – 18:30 Uhr und 19:15 – 20:45 Uhr (drei<br />
Stunden) im Stadtpark auf der Schillerwiese (Adresse) einen konzertmäßigen<br />
Auftritt (Musikauftritt; Repertoire: Latin, Rock, Pop und Soul)<br />
geben. Die Band wird mit 5 Musikerinnen auftreten.<br />
(4) Die entsprechenden Musikinstrumente sowie folgende weitere technische<br />
Geräte werden von der Band gestellt und sind mit der von dem<br />
Auftraggeber durch die Zahlung der Vergütung (§ 2 des Vertrags) abgegolten:<br />
- 1 Headset / Drums<br />
- je 1 Senderanlage + je 1 Sendermicro für Trompete<br />
- je ein Verstärker für Gitarre und Bass<br />
(5) Der Auftraggeber stellt entsprechend der beigehefteten Bühnenanweisung<br />
(die Bestandteil dieses Vertrags ist) eine komplette Beschallungs-<br />
(PA)- und Bühnenlichtanlage einschließlich Techniker/Tonmixer sowie<br />
eine Bühne zur Verfügung und verpflichtet sich, bei Unklarheiten rechtzeitig<br />
mit der Auftragnehmerin (Ansprechpartnerin: Susi Ohnesorge)<br />
Rücksprache zu halten. Umfang der Beschallungs- und Bühnenlichtanlage<br />
sowie die Größe der Bühne ist im Einvernehmen zwischen Auftraggeber<br />
und Auftragnehmerin zu bestimmen.<br />
(6) An Getränken wird den Bandmitgliedern ein Kasten Mineralwasser<br />
(etc.) zur Verfügung gestellt.<br />
(7) Aufbau und Soundcheck durch die Band erfolgen ab 14:00 Uhr. Der<br />
Auftragnehmer verpflichtet sich, dass die Bandmitglieder pünktlich um<br />
13.30 Uhr für den Soundcheck bereitstehen, d.h. die Geräte früh genug<br />
anliefern und aufbauen, damit der Soundcheck pünktlich beginnen<br />
kann.<br />
(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Konzert bei der GEMA anzumelden.<br />
§ 2 Vergütung<br />
(1) Die Auftragnehmerin erhält für die in § 1 geregelten Dienstleistungen ein<br />
Honorar in Höhe von EUR 1.200,-- inkl. der zum Zeitpunkt des Auftritts geltenden<br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer gegen Quittung in bar im Anschluss an<br />
den Auftritt (bzw. gegen Rechnung auf ein von der Auftragnehmerin zu bezeichnendes<br />
Konto). Mit der Vergütung sind alle Kosten im Zusammenhang<br />
mit der ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages abgegolten.<br />
(2) Das Entgelt wird fällig mit Erbringen der in § 1 geregelten Leistung durch<br />
den Auftragnehmer.<br />
(3) Steuern führt die Auftragnehmerin selbst ab.<br />
Sinnvoll ist es auch zu regeln, welche Konsequenzen die nicht vertragsgemäße<br />
Erfüllung (Leistungsstörungen) durch die Band oder aber Probleme auf eurer<br />
Seite bei der Durchführung des Festes (schlechtes Wetter o. Ä.) haben soll.<br />
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