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Handbuch Finanzen

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Beispiel:<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, am Samstag, den 8. März 2008<br />

(Internationaler Frauentag), einen konzertmäßigen Auftritt auf einer<br />

Veranstaltung des Auftraggebers zu absolvieren.<br />

(2) Die Band besteht aus folgenden Mitgliedern:<br />

Frauke Haudrauf (Schlagzeug)<br />

Simone Daneben (Geige)<br />

Heike Schrill (Trompete)<br />

Gertrud Klampfe (Gitarre)<br />

Susi Dumpf (Bass)<br />

(3) Die Band wird im Rahmen der SPD-Veranstaltung „Tag der Frauen“ in<br />

der Zeit von mindestens 17:00 – 18:30 Uhr und 19:15 – 20:45 Uhr (drei<br />

Stunden) im Stadtpark auf der Schillerwiese (Adresse) einen konzertmäßigen<br />

Auftritt (Musikauftritt; Repertoire: Latin, Rock, Pop und Soul)<br />

geben. Die Band wird mit 5 Musikerinnen auftreten.<br />

(4) Die entsprechenden Musikinstrumente sowie folgende weitere technische<br />

Geräte werden von der Band gestellt und sind mit der von dem<br />

Auftraggeber durch die Zahlung der Vergütung (§ 2 des Vertrags) abgegolten:<br />

- 1 Headset / Drums<br />

- je 1 Senderanlage + je 1 Sendermicro für Trompete<br />

- je ein Verstärker für Gitarre und Bass<br />

(5) Der Auftraggeber stellt entsprechend der beigehefteten Bühnenanweisung<br />

(die Bestandteil dieses Vertrags ist) eine komplette Beschallungs-<br />

(PA)- und Bühnenlichtanlage einschließlich Techniker/Tonmixer sowie<br />

eine Bühne zur Verfügung und verpflichtet sich, bei Unklarheiten rechtzeitig<br />

mit der Auftragnehmerin (Ansprechpartnerin: Susi Ohnesorge)<br />

Rücksprache zu halten. Umfang der Beschallungs- und Bühnenlichtanlage<br />

sowie die Größe der Bühne ist im Einvernehmen zwischen Auftraggeber<br />

und Auftragnehmerin zu bestimmen.<br />

(6) An Getränken wird den Bandmitgliedern ein Kasten Mineralwasser<br />

(etc.) zur Verfügung gestellt.<br />

(7) Aufbau und Soundcheck durch die Band erfolgen ab 14:00 Uhr. Der<br />

Auftragnehmer verpflichtet sich, dass die Bandmitglieder pünktlich um<br />

13.30 Uhr für den Soundcheck bereitstehen, d.h. die Geräte früh genug<br />

anliefern und aufbauen, damit der Soundcheck pünktlich beginnen<br />

kann.<br />

(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Konzert bei der GEMA anzumelden.<br />

§ 2 Vergütung<br />

(1) Die Auftragnehmerin erhält für die in § 1 geregelten Dienstleistungen ein<br />

Honorar in Höhe von EUR 1.200,-- inkl. der zum Zeitpunkt des Auftritts geltenden<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer gegen Quittung in bar im Anschluss an<br />

den Auftritt (bzw. gegen Rechnung auf ein von der Auftragnehmerin zu bezeichnendes<br />

Konto). Mit der Vergütung sind alle Kosten im Zusammenhang<br />

mit der ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages abgegolten.<br />

(2) Das Entgelt wird fällig mit Erbringen der in § 1 geregelten Leistung durch<br />

den Auftragnehmer.<br />

(3) Steuern führt die Auftragnehmerin selbst ab.<br />

Sinnvoll ist es auch zu regeln, welche Konsequenzen die nicht vertragsgemäße<br />

Erfüllung (Leistungsstörungen) durch die Band oder aber Probleme auf eurer<br />

Seite bei der Durchführung des Festes (schlechtes Wetter o. Ä.) haben soll.<br />

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