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Handbuch Finanzen

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(b) Verbuchung<br />

Sponsoringleistungen sind für uns als Partei „Einnahmen“, i.d.R. „Einnahmen aus<br />

Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und anderer<br />

mit Einnahmen verbundener Tätigkeit “. Wichtig ist insbesondere beim Sachsponsoring,<br />

dass korrespondierende Ausgaben (auch „ersparte“ Ausgaben) erfasst<br />

werden.<br />

Beispiel:<br />

Eine Bank finanziert eine Postwurfsendung der Partei, auf der die Bank als<br />

Sponsor für sich wirbt. Dann müssen die ersparten Aufwendungen für die Sendung<br />

(Druck, Versand, Gestaltung) als Einnahme und Ausgabe gebucht (Konten<br />

2600 für die Einnahme und 4200 für die Ausgabe) werden.<br />

Bei Sach- und Dienstleistungen, die vom Sponsor erbracht werden, muss der<br />

(Netto-) Gesamtwert der Sponsoringleistung nach der Veranstaltung vom Sponsor<br />

schriftlich bestätigt werden. Auf Grundlage der Bestätigung wird die Einnahme<br />

gebucht.<br />

Wenn ein solches Sachsponsoring vorliegt, ist es der einfachste Weg die Einnahme<br />

gegen Rechnung inkl. USt mit erklärtem Verzicht auf Bezahlung über die<br />

Bargeldkasse zu buchen. In den übrigen Fällen muss der Wert der Leistung bestätigt<br />

werden, um ihn als Einnahme buchen zu können:<br />

Beispiel:<br />

Hiermit bestätige ich, dass die X Liter, die die Brauerei Schlossbräu für<br />

das SPD-Sommerfest des OV …kostenlos geliefert hat, den marktüblichen<br />

Gesamtwert von ................. € hatten.<br />

Datum/Unterschrift<br />

................................<br />

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