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Handbuch Finanzen

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Der Beitrag für Mitglieder ohne Einnahmen oder mit geringfügigem Einkommen<br />

unterliegt nicht der jährlichen Anpassung!<br />

Diese Maßnahme wird das Sinken der Beitragseinnahmen insgesamt lediglich<br />

abmildern können und ersetzt natürlich nicht die individuelle Anpassung eines<br />

Beitrags aufgrund z.B. einer veränderten finanziellen Situation des Mitglieds!<br />

Der jeweils angepasste Mitgliedsbeitrag wird im Regelfall durch Lastschrift<br />

vom Konto des Mitglieds abgebucht.<br />

Es gibt aber auch Mitglieder, die nicht am zentralen Beitragseinzug teilnehmen.<br />

Dies sind im häufigsten Fall die sogenannten „Ortsvereinskontenzahler(innen)“,<br />

die nicht die erforderliche Vollmacht erteilt haben und bei denen der<br />

Beitrag vom Konto des Ortsvereins abgebucht wird.<br />

Dieses Verfahren nennt man auch „Beitragseinzug durchlaufend“: Der Bezirk<br />

bucht in diesen Fällen stets den statutengemäßen und ggf. erhöhten Beitrag von<br />

eurem Ortsvereinkonto ab, so dass du darauf achten musst, dass auch das Mitglied<br />

- nach automatischer Beitragserhöhung - entsprechend mehr an den Ortsverein<br />

überweist! Deswegen musst du die jährliche Beitragsanpassung diesen<br />

Mitgliedern auch unbedingt vorher mitteilen!<br />

Wenn die „Ortsvereinkontenzahler(innen)“ ihren Beitrag an den Ortsverein zahlen<br />

(durch Überweisung, Dauerauftrag oder in bar), ist die Einnahme auf dem<br />

Konto 2990 zu verbuchen. Es empfiehlt sich, diese Beträge so rechtzeitig vor<br />

Abbuchung vom OV-Konto zu kassieren, dass eventuelle Änderungen in der<br />

Beitragshöhe für die nächstfolgende Abbuchung noch berücksichtigt werden<br />

können. Die durch den Bezirk vom OV-Konto eingezogenen Beträge sind auf<br />

dem Konto 4990 einzutragen. Es kann also eigentlich keinen Saldo zwischen<br />

diesen beiden Konten geben.<br />

Dieses abweichende Verfahren ist für dich sehr zeitaufwändig, deshalb solltest<br />

du möglichst immer das reguläre Einzugsverfahren vereinbaren und die Ortsvereinskontenzahler(innen)<br />

bitten, eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben.<br />

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