Handbuch Finanzen
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Nähere Ausführungen zu Steuern findest du auch im Abschnitt IV. – „Steuern“.<br />
Es gibt folgende steuerliche Unterschiede zwischen Sponsoring und<br />
Spenden:<br />
Die im Zusammenhang mit dem „vermeintlichen“ Sponsoring gemachten<br />
Aufwendungen bzw. Einnahmen können sein:<br />
Beim Sponsor/Spender mit Werbung:<br />
- abzugsfähige Betriebsausgaben, d.h. Steuervorteil für den Sponsor<br />
Beim Sponsor/Spender ohne Werbung:<br />
- Spenden; bei Kapitalgesellschaften nicht abzugsfähig.<br />
Bei der Partei mit aktiver Werbung:<br />
- umsatz- und körperschaftsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetriebes,<br />
Bei der Partei mit geduldeter Werbung:<br />
- bei politischen Veranstaltungen ohne sonstige Einnahmen umsatzsteuerlich,<br />
aber nicht körperschaftsteuerlich relevante Einnahmen; bei Stadteilfesten<br />
u.ä. Veranstaltungen mit Einnahmen (z.B. durch Getränkeverkauf)<br />
in beiderlei Hinsicht steuerpflichtige Einnahmen.<br />
Bei der Partei ohne Werbung:<br />
- steuerfreie Geld- oder Sachspenden<br />
f. Übrige Einnahmen (Zuschüsse, Zinsen usw.)<br />
(1) Einnahmen aus sonstigem Vermögen (z. B. Zinsen) , Konto: 2500<br />
Hier sind die Zinsgutschriften in voller Höhe sowie die Einnahmen aus dem Verkauf<br />
von Inventargegenständen einzutragen.<br />
Von der Bank berechnete Gebühren sind bei den Verwaltungsausgaben einzutragen,<br />
dürfen also nicht von den Zinsen abgesetzt werden (Saldierungsverbot).<br />
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