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Handbuch Finanzen

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Nähere Ausführungen zu Steuern findest du auch im Abschnitt IV. – „Steuern“.<br />

Es gibt folgende steuerliche Unterschiede zwischen Sponsoring und<br />

Spenden:<br />

Die im Zusammenhang mit dem „vermeintlichen“ Sponsoring gemachten<br />

Aufwendungen bzw. Einnahmen können sein:<br />

Beim Sponsor/Spender mit Werbung:<br />

- abzugsfähige Betriebsausgaben, d.h. Steuervorteil für den Sponsor<br />

Beim Sponsor/Spender ohne Werbung:<br />

- Spenden; bei Kapitalgesellschaften nicht abzugsfähig.<br />

Bei der Partei mit aktiver Werbung:<br />

- umsatz- und körperschaftsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetriebes,<br />

Bei der Partei mit geduldeter Werbung:<br />

- bei politischen Veranstaltungen ohne sonstige Einnahmen umsatzsteuerlich,<br />

aber nicht körperschaftsteuerlich relevante Einnahmen; bei Stadteilfesten<br />

u.ä. Veranstaltungen mit Einnahmen (z.B. durch Getränkeverkauf)<br />

in beiderlei Hinsicht steuerpflichtige Einnahmen.<br />

Bei der Partei ohne Werbung:<br />

- steuerfreie Geld- oder Sachspenden<br />

f. Übrige Einnahmen (Zuschüsse, Zinsen usw.)<br />

(1) Einnahmen aus sonstigem Vermögen (z. B. Zinsen) , Konto: 2500<br />

Hier sind die Zinsgutschriften in voller Höhe sowie die Einnahmen aus dem Verkauf<br />

von Inventargegenständen einzutragen.<br />

Von der Bank berechnete Gebühren sind bei den Verwaltungsausgaben einzutragen,<br />

dürfen also nicht von den Zinsen abgesetzt werden (Saldierungsverbot).<br />

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