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Handbuch Finanzen

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• die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Führen eines Kraftfahrzeuges /<br />

Kraftfahrzeuganhängers stehen oder Lackschäden, die beim Ausladen von<br />

Gegenständen (z.B. Wahlplakate) entstehen, beachte hier den Punkt b (1).<br />

• Vorsätzlich herbeigeführte Schäden,<br />

• Schäden, für die Dritte haften müssen (z.B. Vandalismus, etc.), auch wenn<br />

diese unerkannt bleiben,<br />

• alle vertraglichen Haftungsrisiken, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen<br />

(also insbesondere die Haftung auch für Schäden, die nicht von<br />

uns zu verschulden sind).<br />

Achtung: Vor einer Vertragsunterzeichnung eines Miet- oder Veranstaltungsvertrags<br />

immer prüfen, ob ihr zusätzliche Haftungsrisiken übernehmt. Klauseln wie<br />

„Der Mieter (bzw. der Veranstalter) übernimmt alle Risiken für Schäden im<br />

Zusammenhang mit vorbezeichneter Veranstaltung (bzw. die im Zusammenhang<br />

mit dem Mietvertrag stehen)“<br />

streichen bzw. ergänzen durch:<br />

„schuldhaft verursachte Schäden“,<br />

• wenn die SPD mit anderen Organisationen gemeinsam als Veranstalter<br />

auftritt,<br />

• wenn mehr als 20.000 Personen an der Veranstaltung teilnehmen.<br />

Achtung: Für die beiden letztgenannten Fälle kann eine Veranstaltungsversicherung<br />

durch deinen Ortsverein abgeschlossen werden.<br />

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