Handbuch Finanzen
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• die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Führen eines Kraftfahrzeuges /<br />
Kraftfahrzeuganhängers stehen oder Lackschäden, die beim Ausladen von<br />
Gegenständen (z.B. Wahlplakate) entstehen, beachte hier den Punkt b (1).<br />
• Vorsätzlich herbeigeführte Schäden,<br />
• Schäden, für die Dritte haften müssen (z.B. Vandalismus, etc.), auch wenn<br />
diese unerkannt bleiben,<br />
• alle vertraglichen Haftungsrisiken, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen<br />
(also insbesondere die Haftung auch für Schäden, die nicht von<br />
uns zu verschulden sind).<br />
Achtung: Vor einer Vertragsunterzeichnung eines Miet- oder Veranstaltungsvertrags<br />
immer prüfen, ob ihr zusätzliche Haftungsrisiken übernehmt. Klauseln wie<br />
„Der Mieter (bzw. der Veranstalter) übernimmt alle Risiken für Schäden im<br />
Zusammenhang mit vorbezeichneter Veranstaltung (bzw. die im Zusammenhang<br />
mit dem Mietvertrag stehen)“<br />
streichen bzw. ergänzen durch:<br />
„schuldhaft verursachte Schäden“,<br />
• wenn die SPD mit anderen Organisationen gemeinsam als Veranstalter<br />
auftritt,<br />
• wenn mehr als 20.000 Personen an der Veranstaltung teilnehmen.<br />
Achtung: Für die beiden letztgenannten Fälle kann eine Veranstaltungsversicherung<br />
durch deinen Ortsverein abgeschlossen werden.<br />
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