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Handbuch Finanzen

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Nicht angenommen werden dürfen Spenden, die in Erwartung oder als Gegenleistung<br />

für einen bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Vorteil geleistet<br />

werden, also sog. Einflussspenden oder „Dankeschönspenden“.<br />

Jenseits der juristischen Verbotsschranken ist es auch wichtig, politisch die Annahme<br />

einer Spende verantworten zu können. Im Zweifel sollte hierüber in der<br />

Vorstandssitzung diskutiert und ein gut protokollierter Beschluss gefasst werden.<br />

Die Partei darf aufgrund von gesetzlichen Vorschriften (§ 25 Abs. 2 PartG) darüber<br />

hinaus keine Spenden annehmen:<br />

• Von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Städte, Gemeinden, Kirchen,<br />

bestimmte Glaubensgemeinschaften),<br />

• von Organisationen, die nach ihrer Satzung gemeinnützigen, mildtätigen oder<br />

kirchlichen Zwecken dienen (AWO, Vereine, Stiftungen, etc.) und<br />

• von außerhalb der Bundesrepublik.<br />

Ausnahmen:<br />

o Die/der Spender(in) ist Deutsche(r) oder Bürger(in) der EU.<br />

o Die/der Nicht EU-Ausländer(in) spendet nicht mehr als 1.000 €.<br />

o Spenden von in der Bundesrepublik lebenden Ausländer(inne)n dürfen unter<br />

den allgemeinen Voraussetzungen ohne Obergrenze angenommen<br />

werden!<br />

o Firmenspenden von außerhalb der EU sind zulässig, wenn sich das spendende<br />

Unternehmen zu mehr als 50 Prozent im Besitz von Deutschen o-<br />

der von EU-Bürger(innen) befindet.<br />

• Von Berufsverbänden, die diese für Dritte an die Partei weiterleiten (z.B. Arbeitgeberverbände,<br />

die Spenden für ein Mitgliedsunternehmen weiterleiten),<br />

• wenn als Entgelt für die Einwerbung der Spende mehr als 25 % der Spende<br />

als Entgelt an einen Dritten zu zahlen wäre (Provision), und<br />

• von Unternehmen, die sich zu mehr als 25 % im direkten Eigentum der öffentlichen<br />

Hand befinden. (Vorsicht bei z.B. Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen,<br />

Sparkassen). Dies ist im Zweifelsfall gründlich – falls nötig auch<br />

durch Nachfrage bei dem Unternehmen - zu prüfen, ggf. muss die Spende<br />

zurückgegeben werden.<br />

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