Handbuch Finanzen
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• Geburtstagsliste: Je nach Gepflogenheit werden die Mitglieder zu den Geburtstagen<br />
angeschrieben, die „runden Mitglieder“ werden besucht etc. Mit<br />
OVA kann eine Liste mit diesen Daten ausgedruckt werden<br />
Die eigentliche Datenpflege, also die Änderungen von Mitgliederdaten, erfolgt jedoch<br />
nach wie vor zentral in der Geschäftsstelle, denn die Daten müssen den<br />
verschiedenen Parteiebenen zugänglich sein. Für die Arbeit im OV erhaltet ihr<br />
dann die aktuellen Daten von der Geschäftsstelle.<br />
X. Partei und Fraktion<br />
„Achtung aufgepasst!“ heißt es auch beim Thema „Parteikasse“ und „Fraktionskasse“.<br />
Fraktion und Partei sind juristisch zwei nicht zusammenhängende Gebilde.<br />
Die Kassen von Fraktion und Partei sind deshalb voneinander zu trennen.<br />
Achte bitte darauf, dass das strikt eingehalten wird.<br />
Sonderbeiträge sind Mittel der Partei und nicht der Fraktion! Die Sonderbeiträge<br />
der Mandatsträger gehören laut § 2 der Finanzordnung in die Parteikasse. Es ist<br />
unzulässig, wenn diese Mittel nicht durch dich, sondern durch die Fraktion oder<br />
Beauftragte der Fraktion verwaltet werden.<br />
Fraktionskassen sind von Fraktionen (nicht von der Partei!) zu führen und umgekehrt.<br />
Das gilt insbesondere dann, wenn eine Fraktion für ihre Geschäftsbedürfnisse<br />
etc. Zuwendungen aus dem kommunalen Haushalt erhält. Das ist in<br />
der Regel nur bei größeren Gemeinden, Städten und Kreisen der Fall.<br />
Da eine Fraktion nicht Teil der Partei ist und nicht den Bestimmungen des Parteiengesetzes<br />
unterliegt, gehören diese zweckgebundenen Mittel nicht in die Parteikasse!<br />
Eine Fraktion darf deshalb auch keine pauschalen Zuwendungen<br />
an die Partei leisten und umgekehrt.<br />
Fraktionsmittel dürfen nicht für Wahlkampfmaßnahmen verwendet werden,<br />
wohl aber für Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion. Die Unterscheidung zwischen<br />
(zulässiger) Öffentlichkeitsarbeit und (unzulässiger) Wahlkampfarbeit ist nicht<br />
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