Handbuch Finanzen
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samtpartei wird - wie die GEMA-Gebühren und die Prämien für die Unfall- und<br />
Haftpflichtversicherung auch - nach Mitgliederzahl auf die Gliederungen umgelegt.<br />
Durch die Globalvereinbarung sind Sozialabgaben für künstlerische und publizistische<br />
Leistungen, die Werbeagenturen o. ä. der Partei weiterberechnen, nicht<br />
abgedeckt. Stellt eine (Werbe-) Agentur also selbst Rechnungen für Künstler an<br />
die Partei, so muss sie darauf Künstlersozialabgabe entrichten und kann<br />
dies weiterberechnen, ebenso wie bei die von ihr selbst erbrachten künstlerischen<br />
und publizistischen Leistungen.<br />
Wenn aber die von einer Agentur vermittelten Künstler(innen) ihre Leistungen<br />
der Partei unmittelbar in Rechnung stellen und die Partei an die Künstler(innen)<br />
(und nicht an die Agentur) zahlt, dann ist darauf nicht gesondert Künstlersozialabgabe<br />
zu erheben, weil diese durch die Globalvereinbarung mit der<br />
KSK bereits abgegolten ist.<br />
e. Steuerabzug bei ausländischen Künstler(inne)n<br />
Bei ausländischen Künstler(inne)n, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt im Inland haben, ist grundsätzlich Einkommen- und Umsatzsteuer<br />
abzuführen. Bitte schalte wegen der komplizierten Berechnung und<br />
der möglichen Haftung für die richtige Abführung der Steuerbeträge unbedingt<br />
deine Geschäftsstelle ein!<br />
2. Versicherungen<br />
Der Parteivorstand hat, um einige der im Zusammenhang mit der Parteiarbeit<br />
auftretenden Risiken für die Parteimitglieder abzudecken, Pauschalversicherungsverträge<br />
bzw. Rahmenverträge abgeschlossen.<br />
• Jeder Schadenfall ist unabhängig von der Schuldfrage sofort dem Parteivorstand,<br />
Referat Vertragsmanagement / Versicherungen, Willy- Brandt- Haus,<br />
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin, zu melden (Telefon.: 030 / 25 991 – 201;<br />
Telefax: 030 / 25 991 - 400)<br />
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