Handbuch Finanzen
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• Beschädigte Teile / Gegenstände solltet ihr unbedingt bis zur Regulierung<br />
aufbewahren.<br />
• Falls gegen euch, bzw. euren Ortsverein oder Unterbezirk Schadenersatzansprüche<br />
gerichtlich geltend gemacht wird, gib dem Parteivorstand bitte ebenfalls<br />
schnell Bescheid. Bei einem Mahnbescheid solltest du unverzüglich<br />
den Parteivorstand informieren, damit ggf. sofort Widerspruch erhoben werden<br />
kann. Wenn nicht rechtzeitig Widerspruch gegen einen Mahnbescheid<br />
eingereicht wird, kann aus diesem sog. „Titel“ vollstreckt werden.<br />
• Kein Schuldanerkenntnis abgeben.<br />
Für Rückfragen kannst du dich an folgende Stelle im Parteivorstand wenden:<br />
SPD-Parteivorstand<br />
Referat VI/7 Vertragsmanagement / Versicherungen<br />
Wilhelmstrasse 141<br />
10963 Berlin<br />
(Tel.: 030 / 25 991 – 201; Fax: 030 / 25 991 - 400)<br />
alexander.grapentin@spd.de<br />
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