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Handbuch Finanzen

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• Beschädigte Teile / Gegenstände solltet ihr unbedingt bis zur Regulierung<br />

aufbewahren.<br />

• Falls gegen euch, bzw. euren Ortsverein oder Unterbezirk Schadenersatzansprüche<br />

gerichtlich geltend gemacht wird, gib dem Parteivorstand bitte ebenfalls<br />

schnell Bescheid. Bei einem Mahnbescheid solltest du unverzüglich<br />

den Parteivorstand informieren, damit ggf. sofort Widerspruch erhoben werden<br />

kann. Wenn nicht rechtzeitig Widerspruch gegen einen Mahnbescheid<br />

eingereicht wird, kann aus diesem sog. „Titel“ vollstreckt werden.<br />

• Kein Schuldanerkenntnis abgeben.<br />

Für Rückfragen kannst du dich an folgende Stelle im Parteivorstand wenden:<br />

SPD-Parteivorstand<br />

Referat VI/7 Vertragsmanagement / Versicherungen<br />

Wilhelmstrasse 141<br />

10963 Berlin<br />

(Tel.: 030 / 25 991 – 201; Fax: 030 / 25 991 - 400)<br />

alexander.grapentin@spd.de<br />

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