05.11.2013 Aufrufe

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Werden die Reisen von der Parteigliederung nur vermittelt, wird nur die evtl. vereinnahmte<br />

Provision zu den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen gerechnet.<br />

Bei Reisen ins Ausland gelten andere Vorschriften. In diesen Fällen sollte unbedingt<br />

ein Steuerberater hinzugezogen werden.<br />

g. Sonderfall Inventarverkauf<br />

Diese Umsätze unterliegen grundsätzlich nicht der Besteuerung. Anders würde<br />

es sich verhalten, wenn ihr z.B. regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht Computer<br />

kaufen und verkaufen würdet.<br />

2. Körperschaftsteuer<br />

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für Körperschaften<br />

(z.B. Kapitalgesellschaften [AG; GmbH]) und andere Personenvereinigungen,<br />

wie also auch für Parteien.<br />

a. Grundsatz: Keine Körperschaftsteuer<br />

Nach § 5 Abs.1 Nr.7 KStG sind Parteien grundsätzlich von der Körperschaftsteuer<br />

befreit:<br />

Das hat zur Folge, dass wir bei Einnahmen in unserem „ideellen Bereich“ (z.B.<br />

Mitgliedsbeiträge, Spenden) nicht körperschaftsteuerpflichtig sind und entsprechende<br />

Ausgaben (z.B. Kosten der Mitgliederverwaltung) demzufolge auch nicht<br />

steuerlich geltend machen können.<br />

Wichtig ist für dich die steuerliche Behandlung von Zinserträgen. Da bei Parteien<br />

Zinserträge nicht dem Steuerabzug unterliegen, müssen wir auch dann keine<br />

Steuern auf Zinserträge zahlen, wenn diese höher sind als der Sparerfreibetrag.<br />

Dies musst du aber deiner Bank oder Sparkasse durch eine entsprechende Bescheinigung<br />

deines Finanzamts nachweisen (NICHT-<br />

72

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!