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Handbuch Finanzen

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IV. Steuern<br />

Grundsätzlich gilt, dass jeder Gebietsverband (Ortsvereine, Unterbezirke, Stadtverbände<br />

etc.) der Partei einer jeweils eigenen Steuerpflicht unterliegt. Es ist in<br />

der vergangenen Zeit verstärkt vorgekommen, dass Finanzämter an Unterbezirke,<br />

aber auch an Ortsvereine herangetreten sind und diese Gliederungen bestimmten<br />

Prüfungen unterziehen wollten.<br />

Wir müssen leider gleich zu Beginn dieses Kapitels darauf hinweisen, dass es<br />

sehr sinnvoll sein kann, die Berechtigung solcher Anfragen von Finanzämtern mit<br />

der Geschäftsstelle und gegebenenfalls mit der Landes- oder Bezirksgeschäftsstelle<br />

gemeinsam zu klären. So dürfte beispielsweise das Verlangen, alle Spendenlisten<br />

herauszugeben, unzulässig sein, sofern nicht Anhaltspunkte für steuerrelevante<br />

Spendenvergehen vorliegen.<br />

Da auch deine Gliederung grundsätzlich einer steuerlichen Prüfung ausgesetzt<br />

sein kann, ist es wichtig, dass du folgendes Kapitel beachtest und dich in Zweifelsfällen<br />

an deine Geschäftsstelle wendest oder fachkundigen Rat, z.B. bei einem<br />

Steuerberater einholst.<br />

Wenn dein Ortsverein am Wirtschaftsleben teilnimmt, also z.B. einen neuen<br />

Computer kauft oder ein Sommerfest veranstaltet, hat dies auch steuerrechtliche<br />

Relevanz: Das Steuerrecht unterscheidet u. a. zwischen Umsätzen (Einnahmen)<br />

und Überschüssen (Gewinnen). Wir müssen also in erster Linie an die Umsatzsteuer<br />

(Umsatz) sowie an die Körperschaftsteuer (Überschüsse) denken.<br />

Wenn du die im Folgenden erläuterten Freigrenzen beachtest, muss dein<br />

Ortsverein keine Steuerklärungen abgeben und du ersparst dir erheblichen<br />

Aufwand!<br />

1. Umsatzsteuer<br />

Ob Gewinne oder Verluste erwirtschaftet werden, hat auf die Umsatzsteuer keinen<br />

Einfluss! Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist nämlich von<br />

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