Handbuch Finanzen
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IV. Steuern<br />
Grundsätzlich gilt, dass jeder Gebietsverband (Ortsvereine, Unterbezirke, Stadtverbände<br />
etc.) der Partei einer jeweils eigenen Steuerpflicht unterliegt. Es ist in<br />
der vergangenen Zeit verstärkt vorgekommen, dass Finanzämter an Unterbezirke,<br />
aber auch an Ortsvereine herangetreten sind und diese Gliederungen bestimmten<br />
Prüfungen unterziehen wollten.<br />
Wir müssen leider gleich zu Beginn dieses Kapitels darauf hinweisen, dass es<br />
sehr sinnvoll sein kann, die Berechtigung solcher Anfragen von Finanzämtern mit<br />
der Geschäftsstelle und gegebenenfalls mit der Landes- oder Bezirksgeschäftsstelle<br />
gemeinsam zu klären. So dürfte beispielsweise das Verlangen, alle Spendenlisten<br />
herauszugeben, unzulässig sein, sofern nicht Anhaltspunkte für steuerrelevante<br />
Spendenvergehen vorliegen.<br />
Da auch deine Gliederung grundsätzlich einer steuerlichen Prüfung ausgesetzt<br />
sein kann, ist es wichtig, dass du folgendes Kapitel beachtest und dich in Zweifelsfällen<br />
an deine Geschäftsstelle wendest oder fachkundigen Rat, z.B. bei einem<br />
Steuerberater einholst.<br />
Wenn dein Ortsverein am Wirtschaftsleben teilnimmt, also z.B. einen neuen<br />
Computer kauft oder ein Sommerfest veranstaltet, hat dies auch steuerrechtliche<br />
Relevanz: Das Steuerrecht unterscheidet u. a. zwischen Umsätzen (Einnahmen)<br />
und Überschüssen (Gewinnen). Wir müssen also in erster Linie an die Umsatzsteuer<br />
(Umsatz) sowie an die Körperschaftsteuer (Überschüsse) denken.<br />
Wenn du die im Folgenden erläuterten Freigrenzen beachtest, muss dein<br />
Ortsverein keine Steuerklärungen abgeben und du ersparst dir erheblichen<br />
Aufwand!<br />
1. Umsatzsteuer<br />
Ob Gewinne oder Verluste erwirtschaftet werden, hat auf die Umsatzsteuer keinen<br />
Einfluss! Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist nämlich von<br />
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