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Handbuch Finanzen

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Konto 2220, eingetragen. Die Tellersammlungen werden in der „Liste der Spendensammlungen<br />

“ für den Rechenschaftsbericht aufgeführt.<br />

Hinweis: Das Sammeln von Spenden außerhalb von Veranstaltungen wird in<br />

Deutschland durch von den Bundesländern erlassene „Sammlungsgesetze“ geregelt.<br />

In Zweifelsfällen, insbesondere bei Sammlungen außerhalb von geschlossenen<br />

Veranstaltungen der Partei, muss dies u. U. berücksichtigt werden!<br />

(3) Das Quittieren von Spenden<br />

Wenn die Partei auf den beschriebenen ordnungsgemäßen Wegen Spenden erhalten<br />

hat, dann sind diese Spenden den Spenderinnen und Spendern selbstverständlich<br />

zu quittieren. Auch hier gilt: Unterschiedliche Spenden sind unterschiedlich<br />

zu quittieren:<br />

(a) Quittungen für Spenden natürlicher Personen<br />

Natürliche Personen können Spenden an politische Parteien steuerlich geltend<br />

machen [s. u. „(4) Steuerliche Abzugsfähigkeit“]. Daher verlangt der Gesetzgeber<br />

eine strenge Form für die von ihm sogenannten „Zuwendungen an politische Parteien“.<br />

Die Quittierung von Spenden natürlicher Personen erfolgt deshalb ausschließlich<br />

auf zu diesem Zweck vom Parteivorstand hergestellten und an die<br />

Landesverbände und Bezirke ausgegebenen Formularen, die fortlaufend nummeriert<br />

und – im Gegensatz zu den grünen Bestätigungen für Sonderbeiträge –<br />

rot unterlegt sind. Diese Nummerierung stellt sicher, dass der Weg einer Spendenquittung<br />

vom Parteivorstand über die einzelnen Gliederungen der Partei bis<br />

hin zum Spender verfolgt werden kann.<br />

Das Formular erklärt sich zum größten Teil von selbst. Unter dem Schriftzug<br />

„Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ wird der Name der ausstellenden<br />

Gliederung eingetragen. Darunter – quasi als Adressfeld für einen Postversand –<br />

der Name und die Anschrift des Spenders.<br />

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