Handbuch Finanzen
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Es ist im Bereich von Ortsvereinen eher unwahrscheinlich, dass du Gegenstände<br />
des Sachvermögens in deine Obhut erhältst, die berichtet und abgeschrieben<br />
werden müssen.<br />
Trotzdem ist es immer sinnvoll, bei der Kassenübergabe eine Liste des übergebenen<br />
Sachvermögens (z. B. Schreibmaschine, PC usw.) aufzustellen. Das<br />
schafft Klarheit und vermeidet u. U. Auseinandersetzungen.<br />
Sofern berichtspflichtige Vermögensgegenstände über 5.000 € vorhanden sind,<br />
müssen diese planmäßig abgeschrieben werden. Aus Vereinfachungsgründen ist<br />
es möglich, diese Abschreibung immer auf 4 Jahre zu verteilen (lineare Abschreibung).<br />
Bei langlebigen Ausstattungsgegenständen, wie z.B. Büromöbeln<br />
(die allerdings wohl nur im Ausnahmefall mehr als 5.000 € kosten dürften) ist eine<br />
längere Abschreibungsdauer (8 – 12 Jahre) angemessen. Das bedeutet, dass<br />
eine Anschaffung, die im ersten Jahr mit 10.000 € in den Rechenschaftsbericht<br />
eingeht, im Zweiten noch mit 7.500 € eingeht, im Dritten mit 5.000 € und im Vierten<br />
mit 2.500 € und ab dem fünften Jahr mit jährlich 1 €, bis der Gegenstand verkauft<br />
oder verschrottet wird. In vielen Fällen übernehmen auch die LV/BZ die Abschreibungen.<br />
Achtung: Haus und Grundvermögen im Eigentum der Partei ist gemäß unserem<br />
Statut stets Eigentum des Parteivorstands, auch wenn es von einem Unterbezirk<br />
oder Ortsverein genutzt wird. Es wird also direkt in der Vermögensbilanz<br />
der Gesamtpartei erfasst!<br />
Näheres dazu bei der Konzentration GmbH, die die Immobilien der Partei betreut<br />
(Tel. 030/ 25993-810).<br />
Grundsätzlich gilt also: Sachvermögen geht ab 5.000 € in die Vermögensbilanz<br />
des Rechenschaftsberichts ein, Geldvermögen in jeder Höhe, d.h. ab<br />
dem ersten Cent!<br />
Das vorhandene Geldvermögen muss von dir nach den gerade genannten Maßstäben<br />
vorsichtig verwaltet werden; das bedeutet, dass von Geldanlagen, die mit<br />
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