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Handbuch Finanzen

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Bei den vorgenannten Punkten handelt es sich nur um die wichtigsten Haftungsausschlüsse;<br />

im Zweifelsfall bitte beim PV nachfragen (Ansprechpartner<br />

siehe oben).<br />

Versicherungsrisiko:<br />

Handlungen/Unterlassungen aller verantwortlichen und zur Durchführung der<br />

Veranstaltung/Parteiarbeit beauftragten Personen (auch Nichtmitglieder).<br />

(2) Unfallversicherung<br />

für die Parteiarbeit Nr. 2-00.354.700-7 bei der Volksfürsorge Hamburg<br />

Zudem hat der SPD-Parteivorstand eine Unfallversicherung bei der Volksfürsorge<br />

für Helfer (Ordner, Betreuer), Mitarbeiter abgeschlossen. Diese Versicherung<br />

gilt sowohl für ehrenamtliche Helfer(innen) unabhängig von ihrer Parteimitgliedschaft,<br />

als auch für ehrenamtliche Funktionäre/Funktionärinnen und hauptamtliche<br />

Mitarbeiter/innen der Partei.<br />

Sie gewährt folgende Versicherungs(höchst)leistungen:<br />

• Tod: 5.112,92 €<br />

• Invalidität: 25.564,59 €<br />

• Vollinvalidität: 63.911,48 €<br />

• Tagegeld: 5,11 € (ab dem 8. Tag)<br />

Achtung: Die Unfallversicherung gilt nicht für Besucher von Festen, Zeltlagern,<br />

Kinderferien, Wanderungen, Stadt- bzw. Dorffesten, etc. und auch nicht für aktive<br />

Teilnehmer/innen an Sportveranstaltungen. Für derartige Veranstaltung kann eine<br />

zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden, siehe unten Gruppenunfallversicherung<br />

Nr. KSO4-45.<br />

.<br />

(3) Prämienzahlungen durch den SPD- Parteivorstand<br />

Für diese oben genannten Versicherungen hat der Parteivorstand Pauschalvereinbarungen<br />

mit den Versicherungen ausgehandelt. Die dafür jeweils zu entrichtende<br />

Pauschalprämie zahlt der Parteivorstand an die Versicherung und legt den<br />

Betrag nach Mitgliederzahl auf die Landesverbände und Bezirke um (wie vorstehend<br />

bei den GEMA-Gebühren sowie der Künstlersozialabgabe auch).<br />

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