Handbuch Finanzen
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Falls sich vermutete Unrichtigkeiten bestätigen, werden ggf. Strafzahlungen fällig.<br />
Näheres dazu findest du im Abschnitt: XII. – „Sanktions- und Strafvorschriften<br />
des Parteiengesetzes“.<br />
Die Abgabe eines Rechenschaftsberichts ist auch Voraussetzung dafür, dass die<br />
Parteien Gelder vom Staat erhalten. Neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden ist<br />
die staatliche Teilfinanzierung ein wesentliches Standbein für die <strong>Finanzen</strong> unserer<br />
Partei. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir unsere Rechenschaftspflichten<br />
sorgfältig erfüllen.<br />
2. Einzuhaltende Termine<br />
Bevor wir Dir weitere Einzelheiten erklären, möchten wir dich noch auf wichtige<br />
Termine aufmerksam machen. Das Parteiengesetz schreibt eine Abgabefrist für<br />
den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei vor, so dass die Rechenschaftsberichte<br />
der Untergliederungen zeitlich vorher abgelegt und geprüft werden müssen.<br />
Auf einen Blick:<br />
31. Dezember: Die bis zu diesem Tag getätigten Einnahmen bzw. Ausgaben<br />
sind die letzten Eintragungen im Kassenbuch/Journal, bevor<br />
der Abschluss gemacht wird.<br />
31. Januar: Spätestens an diesem Tag muss die Kasse von den revisor(inn)en<br />
geprüft sein, und der Vorstand muss den vom<br />
Kassierer/von der Kassiererin erstellten Jahresabschluss<br />
förmlich beschließen.<br />
15. Februar Spätestens zu diesem Termin muss der Rechenschaftsbericht<br />
bei dem Bezirk / Landesverband vorliegen.<br />
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