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Handbuch Finanzen

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Falls sich vermutete Unrichtigkeiten bestätigen, werden ggf. Strafzahlungen fällig.<br />

Näheres dazu findest du im Abschnitt: XII. – „Sanktions- und Strafvorschriften<br />

des Parteiengesetzes“.<br />

Die Abgabe eines Rechenschaftsberichts ist auch Voraussetzung dafür, dass die<br />

Parteien Gelder vom Staat erhalten. Neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden ist<br />

die staatliche Teilfinanzierung ein wesentliches Standbein für die <strong>Finanzen</strong> unserer<br />

Partei. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir unsere Rechenschaftspflichten<br />

sorgfältig erfüllen.<br />

2. Einzuhaltende Termine<br />

Bevor wir Dir weitere Einzelheiten erklären, möchten wir dich noch auf wichtige<br />

Termine aufmerksam machen. Das Parteiengesetz schreibt eine Abgabefrist für<br />

den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei vor, so dass die Rechenschaftsberichte<br />

der Untergliederungen zeitlich vorher abgelegt und geprüft werden müssen.<br />

Auf einen Blick:<br />

31. Dezember: Die bis zu diesem Tag getätigten Einnahmen bzw. Ausgaben<br />

sind die letzten Eintragungen im Kassenbuch/Journal, bevor<br />

der Abschluss gemacht wird.<br />

31. Januar: Spätestens an diesem Tag muss die Kasse von den revisor(inn)en<br />

geprüft sein, und der Vorstand muss den vom<br />

Kassierer/von der Kassiererin erstellten Jahresabschluss<br />

förmlich beschließen.<br />

15. Februar Spätestens zu diesem Termin muss der Rechenschaftsbericht<br />

bei dem Bezirk / Landesverband vorliegen.<br />

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