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Handbuch Finanzen

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- 7 % bei Prospekten, Broschüren und Flugblättern (Achtung: Hier muss aber<br />

auch der politische, inhaltliche Anteil überwiegen!)<br />

- z. Zt. 19 % bei Plakaten<br />

c. Umsatzsteuer – Jahreserklärung<br />

Falls du die Freigrenze einmal überschritten haben solltest, dann musst du unabhängig<br />

von der Höhe der Umsätze nach Ablauf eines Kalenderjahres eine<br />

Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben, in der du die Steuern selbst berechnen<br />

musst. Hierfür gibt es einen amtlichen Vordruck. Diese Steuererklärung<br />

muss also unabhängig von etwaigen Freibeträgen abgegeben werden. Das Finanzamt<br />

setzt die Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid fest, wenn es<br />

dabei von der in der Steuererklärung von dir errechneten Steuer abweicht.<br />

Bitte setze dich gegebenenfalls telefonisch mit deinem zuständigen Finanzamt in<br />

Verbindung und schildere, wie viele Veranstaltungen ihr in etwa pro Jahr macht<br />

und wie hoch euer erwarteter Umsatz ist. Wenn ihr nur ein oder zwei Veranstaltungen<br />

im Jahr durchführt und erfahrungsgemäß deutlich unter den Freigrenzen<br />

bleibt, kann es gut sein, dass das Finanzamt auf die jährliche Umsatzsteuerjahreserklärung<br />

verzichtet. Du kannst dich vorher bei deiner Geschäftsstelle<br />

erkundigen, ob bereits andere Ortsvereine ähnlich verfahren.<br />

d. Abzugsfähige Vorsteuer<br />

Wenn du die Umsatzsteuer berechnest, solltest du auch die Verrechnungsmöglichkeit<br />

mit der abzugsfähigen Vorsteuer kennen, wodurch der Zahlungsweg in<br />

der Praxis vereinfacht wird.<br />

Beispiel:<br />

Dein Ortsverein verkauft in einem Monat z.B. im Rahmen eines Sommerfestes<br />

Bier und nimmt 2.380 € ein, die dem Steuersatz von 19% unterliegen. Im gleichen<br />

Zeitraum erhaltet und bezahlt ihr Rechnungen über empfangene Leistungen<br />

mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer (sog. Vorumsätze mit entsprechenden<br />

Vorsteuerbeträgen), die im Zusammenhang mit dem Sommerfest stehen. Du<br />

kannst also nicht die ausgewiesene Umsatzsteuer von einem Computerkauf<br />

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