Handbuch Finanzen
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immer leicht und hängt auch von der Nähe des Wahltermins und der Intensität<br />
des Wahlkampfes ab. Z. B. dürfen Broschüren der Fraktion nicht auf Wahlkampfständen<br />
der Partei ausgelegt werden.<br />
Möchte sich eine Fraktion an Parteiräumen beteiligen und diese nutzen, müssen<br />
der Fraktion aufgrund eines abzuschließenden Mietvertrags die Kosten in Rechnung<br />
gestellt werden.<br />
Mieteinnahmen aus solchen Verträgen sind unbedingt als Einnahme in Konto<br />
2600 (SPD-Kasse Konto 2630) zu erfassen und dürfen nicht gegen die der Partei<br />
entstandenen MietAufwendungen saldiert werden.<br />
Die Vermietung von Räumen ist i.d.R. von der Umsatzsteuer befreit, so dass<br />
hier kein steuerliches Problem auftritt. Anders sieht das allerdings bei der Kostenerstattung<br />
z. B. für Kopierer oder Telefon aus. Das sind – auch bei reiner Kostenumlage<br />
(1:1) – umsatzsteuerbare Vorgänge. Umsatzsteuer ist in der Rechnung<br />
aber erst auszuweisen, wenn die rechnungstellende Parteigliederung mit all<br />
ihren steuerbaren Umsätzen in einem Jahr die Grenze von 17.500 Euro überschreitet.<br />
Wendet euch bitte bei Zweifelsfragen an euren Landesverband oder<br />
Bezirk.<br />
Verstöße gegen diese Regelungen können Sanktionen des Parteiengesetzes<br />
auslösen – siehe auch Abschnitt XII. - „Sanktions- und Strafvorschriften des<br />
Parteiengesetzes“!<br />
Xa. Partei und Kommunen<br />
Die Partei darf keine Spenden von Kommunen oder kommunalen Unternehmen<br />
entgegen nehmen (s. u.a. S. 33).<br />
Als Spende gilt es jedoch nicht, wenn Kommunen (i.d.R. aufgrund Ortssatzung)<br />
bestimmte Leistungen gegenüber den Parteien unentgeltlich erbringen. Dazu<br />
gehört z.B. die Überlassung einer Sporthalle für eine politische Veranstaltung<br />
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