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Handbuch Finanzen

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(3) Wahlkampfausgaben, Konto: 4300<br />

Hier sind alle Ausgaben für Wahlkämpfe, sofern sie direkt an die Rechnungsteller<br />

bezahlt werden, einzutragen, nicht aber Zahlungen an andere Gliederungen der<br />

Partei.<br />

(4) Zinsen, Konto: 4500<br />

Auf dem Konto 4500 sind eventuell berechnete Bankzinsen (z. B. beim Monatsoder<br />

Vierteljahresabschluss der Sparkasse oder Bank bei Inanspruchnahme des<br />

Dispokredites) einzutragen. Aber bitte nur die Zinsen; gleichzeitig von der Sparkasse/Bank<br />

berechnete Gebühren/Porti/Auslagen sind als Verwaltungsausgaben<br />

in Konto 4100 einzutragen.<br />

Hinweis:<br />

Für die Aufnahme eines Kredits, dessen Tilgung im folgenden Haushaltsjahr<br />

nicht gesichert ist, gilt § 8 Abs.2 FO.<br />

Weitere Ausführungen hierzu im Abschnitt III.2. – „Jahresplanung“.<br />

(5) Zuschüsse an Gliederungen, Konto: 4700<br />

An andere Gebietsverbände der Partei (OV; StV, KV, UB, PV etc.) gegebene Zuschüsse/Umlagen<br />

und eventuell weiterzuleitende Anteile aus dem Verkauf von<br />

Wahlfonds- oder Sondermarken sind hierunter zu verbuchen. Bei der Erstellung<br />

des Rechenschaftsberichtes an den Landesverband/Bezirk sind diese Zuschüsse<br />

je Gliederung betragsmäßig gesondert aufzulisten. Auf dem Zahlungsbeleg /<br />

Überweisungsträger ist der empfangenden Gliederung mitzuteilen, dass der Betrag<br />

dort als Zuschuss von Gliederungen auf dem Einnahmekonto 2700 zu verbuchen<br />

ist (z.B. „Buchen als Zuschuss Konto 2700“).<br />

Achtung: Gliederungen in diesem Sinn sind nur Gebietsverbände der Partei,<br />

aber nicht parteinahe Organisationen (AWO, Falken, SGK).<br />

Achtung: Kostenerstattungen an eine andere Gliederung (z. B. Nachbarortsverein<br />

oder Unterbezirk) für eine gemeinsame Veranstaltung oder ähnliches sind<br />

als Ausgabe für den jeweiligen Zweck (z. B. Veranstaltungen, Wahlkampfausgaben)<br />

zu buchen. Anders ist das, wenn z. B. euer Ortsverein eine Pauschale als<br />

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