Handbuch Finanzen
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(3) Wahlkampfausgaben, Konto: 4300<br />
Hier sind alle Ausgaben für Wahlkämpfe, sofern sie direkt an die Rechnungsteller<br />
bezahlt werden, einzutragen, nicht aber Zahlungen an andere Gliederungen der<br />
Partei.<br />
(4) Zinsen, Konto: 4500<br />
Auf dem Konto 4500 sind eventuell berechnete Bankzinsen (z. B. beim Monatsoder<br />
Vierteljahresabschluss der Sparkasse oder Bank bei Inanspruchnahme des<br />
Dispokredites) einzutragen. Aber bitte nur die Zinsen; gleichzeitig von der Sparkasse/Bank<br />
berechnete Gebühren/Porti/Auslagen sind als Verwaltungsausgaben<br />
in Konto 4100 einzutragen.<br />
Hinweis:<br />
Für die Aufnahme eines Kredits, dessen Tilgung im folgenden Haushaltsjahr<br />
nicht gesichert ist, gilt § 8 Abs.2 FO.<br />
Weitere Ausführungen hierzu im Abschnitt III.2. – „Jahresplanung“.<br />
(5) Zuschüsse an Gliederungen, Konto: 4700<br />
An andere Gebietsverbände der Partei (OV; StV, KV, UB, PV etc.) gegebene Zuschüsse/Umlagen<br />
und eventuell weiterzuleitende Anteile aus dem Verkauf von<br />
Wahlfonds- oder Sondermarken sind hierunter zu verbuchen. Bei der Erstellung<br />
des Rechenschaftsberichtes an den Landesverband/Bezirk sind diese Zuschüsse<br />
je Gliederung betragsmäßig gesondert aufzulisten. Auf dem Zahlungsbeleg /<br />
Überweisungsträger ist der empfangenden Gliederung mitzuteilen, dass der Betrag<br />
dort als Zuschuss von Gliederungen auf dem Einnahmekonto 2700 zu verbuchen<br />
ist (z.B. „Buchen als Zuschuss Konto 2700“).<br />
Achtung: Gliederungen in diesem Sinn sind nur Gebietsverbände der Partei,<br />
aber nicht parteinahe Organisationen (AWO, Falken, SGK).<br />
Achtung: Kostenerstattungen an eine andere Gliederung (z. B. Nachbarortsverein<br />
oder Unterbezirk) für eine gemeinsame Veranstaltung oder ähnliches sind<br />
als Ausgabe für den jeweiligen Zweck (z. B. Veranstaltungen, Wahlkampfausgaben)<br />
zu buchen. Anders ist das, wenn z. B. euer Ortsverein eine Pauschale als<br />
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