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Handbuch Finanzen

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Wenn euer Ortsverein die Freibeträge überschreitet, sind Jahreserklärungen<br />

abzugeben. In jedem Fall solltest du vor der Abgabe von Erklärungen sachkundigen<br />

Rat einholen!<br />

Bitte achte darauf, dass eure wirtschaftlichen Nebentätigkeiten möglichst nicht<br />

die Steuerfreigrenzen/ -freibeträge (für Umsatzsteuer 17.500 €, Körperschaftsteuer<br />

3.835 €) überschreiten. Sollte dies doch der Fall sein, musst du als Verantwortlicher<br />

dafür Sorge tragen, dass die ordnungsgemäße Bearbeitung der<br />

entsprechenden Steuererklärungen und die dazu nötigen Aufzeichnungen personell<br />

sichergestellt ist – gegebenenfalls auch durch Beauftragung eines Steuerberaters!<br />

Bitte beachte diesen Punkt, da du als Kassierer(in) immer verantwortlich<br />

bist – und zwar unabhängig von anders lautenden Beschlüssen deiner Gliederung!<br />

3. Gewerbesteuer<br />

Für die Gewerbesteuer gilt im Wesentlichen das zur Körperschaftsteuer Gesagte:<br />

Wenn eine Partei einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, gilt diese<br />

Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Ist der erzielte Gewinn aus den wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieb höher als 3.900 € (Freigrenze), ist eine Gewerbesteuererklärung<br />

abzugeben.<br />

4. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer<br />

Parteien müssen auf Zuwendungen, die sie erhalten, nach § 13 Abs.1 Nr. 18<br />

ErbStG keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen!<br />

Näheres zu Erbschaften findest du im Abschnitt II.1.f. – „Sonstige Einnahmen“.„<br />

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