Handbuch Finanzen
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Die Versicherungs(höchst)leistung beträgt bei:<br />
• Tod: 2.500 oder 5.000 €<br />
• Invalidität: 25.000 oder 50.000 €<br />
• Bergung: bis zu 1.000 €.<br />
Für die vorgenannte Versicherung gibt es ein Musterformular als Anlage!<br />
(3) Veranstaltungs- und Ausstellungsversicherung<br />
Der Abschluss einer Ausstellungs- und Veranstaltungsversicherung empfiehlt<br />
sich für Parteitage, Kongresse, Tagungen und sonstige Veranstaltungen sowie<br />
Ausstellungen (auch Kunstausstellungen) bei denen die o.g. Haftpflichtversicherung<br />
nicht greift.<br />
Der Umfang der Versicherung ist im Einzelfall (z.B. mit der Volksfürsorge) abzustimmen;<br />
üblicherweise wird versichert: Der Ersatz für Verlust oder Beschädigung<br />
des Ausstellungsguts als Folge einer versicherten Gefahr (inkl. An- und Abtransport).<br />
Der Parteivorstand hat in der Vergangenheit mit der Volksfürsorge zahlreiche<br />
Ausstellungs- und Veranstaltungsversicherungen abgeschlossen. Daher hat die<br />
Volksfürsorge in diesem Bereich auch entsprechende Erfahrungen mit der SPD.<br />
Dein Ansprechpartner bei der Volksfürsorge Versicherungen AG für vorgenannte<br />
Versicherung ist Christian Faak (Tel.: 040 / 2865 – 20 29). Hier erhältst du auch<br />
weitergehende Auskünfte zu dieser Versicherung.<br />
VI. Der Rechenschaftsbericht / Kassenbericht<br />
1. Allgemeines<br />
Das Grundgesetz (Art. 21) und das Parteiengesetz (§ 23) sehen vor, dass Parteien<br />
über ihre Einnahmen, Ausgaben und ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft<br />
ablegen. Mit einem Höchstmaß an Transparenz soll verhindert werden, dass die<br />
demokratische Willensbildung in den Parteien z.B. durch Spenden oder schwarze<br />
Kassen ausgehebelt wird.<br />
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