Handbuch Finanzen
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einem Inserenten herstellen. Oder aber es wird in einem Wettbewerb ein Geld-<br />
oder Sachpreis für politische Berichte in den Schülerzeitungen eurer Stadt von<br />
euch ausgelobt, auch das geht.<br />
4) Wenn Bürger(innen) die Partei um finanzielle Hilfe bitten, ist es sinnvoll, wenn<br />
ihr oder andere Genossen(innen) z. B. Kontakt mit dem Sozialamt oder anderen<br />
Stellen der Gemeinde aufnehmt – eine „Spende“ aus der Parteikasse ist jedenfalls<br />
nicht möglich.<br />
Die meisten Fälle sollten sich so lösen lassen, dass man nicht einfach einen<br />
Scheck überreicht, sondern in ähnlicher Art wie oben beschrieben Leistung an<br />
Gegenleistung koppelt. In Zweifelsfällen wende dich bitte an deinen Bezirk bzw.<br />
an deinen Landesverband.<br />
4. Weitergeleitete Spenden an Dritte<br />
Häufig gibt es sehr begrüßenswerte Initiativen, Gelder für einen wohltätigen<br />
Zweck zu sammeln. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit war die große<br />
Hilfsbereitschaft nach der Flutkatastrophe in Ostdeutschland und Bayern im<br />
Sommer 2002. Bei solchen Gelegenheiten ist es z. B. möglich, im Rahmen von<br />
Veranstaltungen, Info-Ständen usw. Spenden in Sammelbüchsen Dritter zu<br />
sammeln und den Erlös direkt dem beabsichtigten Empfänger zuzuleiten. Genauso<br />
kann z. B. die Arbeiterwohlfahrt eingeladen werden, um am Rande von<br />
Veranstaltungen zu sammeln.<br />
Die Partei darf für derart an Dritte weitergeleitete Spenden niemals eine Spendenquittung<br />
ausstellen. Das kann nur der letzte Empfänger der Spende, wenn<br />
ihm der Spendername bekannt ist (das geht bei Teller- oder Büchsensammlungen<br />
natürlich nicht). Diese weitergeleiteten Spenden sind also auch nicht als<br />
Einnahme zu buchen – sie sind nicht Gelder der Partei!<br />
Erfolgt die Weiterleitung per Überweisung über ein Parteikonto, sollte dies bei<br />
„sonstigen Einnahmen“ gebucht und bei „sonstigen Ausgaben“ wieder ausge-<br />
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