Handbuch Finanzen
Handbuch Finanzen
Handbuch Finanzen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Diese Anlage kann, muss aber nicht unterschrieben werden. Sie wird dem Spender<br />
mit der Quittung ausgehändigt. Eine Kopie der Bestätigung und der Anlage<br />
muss bei der ausstellenden Gliederung bleiben.<br />
(b) Quittungen für Spenden juristischer Personen<br />
Anders als bei Spenden natürlicher Personen sind Spenden juristischer Personen<br />
steuerlich nicht absetzbar. Daher gibt es für die Quittierung von Spenden juristischer<br />
Personen ein besonderes Formular. Dies wird ebenfalls vom Parteivorstand<br />
hergestellt. Du erhältst es über deinen Bezirk oder Landesverband. Bitte<br />
benutze auch bei Spenden juristischer Personen ausschließlich dieses vorgegebene,<br />
nummerierte Formular.<br />
(c) Weitere Hinweise zur Quittierung von Spenden<br />
Grundsätzlich ist jede Gliederung für die Quittierung der ihr zugegangenen<br />
Spenden verantwortlich. In den Landesverbänden und Bezirken der SPD gibt es<br />
jedoch unterschiedliche Regelungen für die Zuständigkeit bei der Quittierung<br />
von Spenden. Teilweise werden alle Spenden durch den Landesverband<br />
bestätigt, teilweise bestätigen Ortsvereine die ihnen zugegangen Spenden<br />
selbst, teilweise sind die Unterbezirke oder Kreise zuständig, § 4 Abs.1 S.3 FO.<br />
In Zweifelsfällen sollte die Geschäftsstelle dazu befragt werden oder der Bezirk<br />
bzw. Landesverband.<br />
Unterzeichner einer Spendenquittung ist in der Regel die/der Kassierer(in)<br />
oder andere befugte Vorstandsmitglieder der Gliederung oder dazu ermächtigte<br />
hauptamtliche Mitarbeiter der Partei. Die Art der Ermächtigung von hauptamtlichen<br />
Mitarbeitern muss durch den Unterbezirk / Bezirk geregelt werden.<br />
Formulare für die Bestätigung von Zuwendungen (Spenden) stellt ausschließlich<br />
der Parteivorstand her, der diese nur an die Landesverbände und Bezirke<br />
ausgibt. Andere, z. B. selbst erstellte Formulare für die Bestätigung von<br />
Spenden natürlicher Personen sind nicht zulässig. Die gemäß den Regelungen<br />
des Landesverbandes oder Bezirkes zur Ausstellung von Zuwendungsbestä-<br />
45