05.11.2013 Aufrufe

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Diese Anlage kann, muss aber nicht unterschrieben werden. Sie wird dem Spender<br />

mit der Quittung ausgehändigt. Eine Kopie der Bestätigung und der Anlage<br />

muss bei der ausstellenden Gliederung bleiben.<br />

(b) Quittungen für Spenden juristischer Personen<br />

Anders als bei Spenden natürlicher Personen sind Spenden juristischer Personen<br />

steuerlich nicht absetzbar. Daher gibt es für die Quittierung von Spenden juristischer<br />

Personen ein besonderes Formular. Dies wird ebenfalls vom Parteivorstand<br />

hergestellt. Du erhältst es über deinen Bezirk oder Landesverband. Bitte<br />

benutze auch bei Spenden juristischer Personen ausschließlich dieses vorgegebene,<br />

nummerierte Formular.<br />

(c) Weitere Hinweise zur Quittierung von Spenden<br />

Grundsätzlich ist jede Gliederung für die Quittierung der ihr zugegangenen<br />

Spenden verantwortlich. In den Landesverbänden und Bezirken der SPD gibt es<br />

jedoch unterschiedliche Regelungen für die Zuständigkeit bei der Quittierung<br />

von Spenden. Teilweise werden alle Spenden durch den Landesverband<br />

bestätigt, teilweise bestätigen Ortsvereine die ihnen zugegangen Spenden<br />

selbst, teilweise sind die Unterbezirke oder Kreise zuständig, § 4 Abs.1 S.3 FO.<br />

In Zweifelsfällen sollte die Geschäftsstelle dazu befragt werden oder der Bezirk<br />

bzw. Landesverband.<br />

Unterzeichner einer Spendenquittung ist in der Regel die/der Kassierer(in)<br />

oder andere befugte Vorstandsmitglieder der Gliederung oder dazu ermächtigte<br />

hauptamtliche Mitarbeiter der Partei. Die Art der Ermächtigung von hauptamtlichen<br />

Mitarbeitern muss durch den Unterbezirk / Bezirk geregelt werden.<br />

Formulare für die Bestätigung von Zuwendungen (Spenden) stellt ausschließlich<br />

der Parteivorstand her, der diese nur an die Landesverbände und Bezirke<br />

ausgibt. Andere, z. B. selbst erstellte Formulare für die Bestätigung von<br />

Spenden natürlicher Personen sind nicht zulässig. Die gemäß den Regelungen<br />

des Landesverbandes oder Bezirkes zur Ausstellung von Zuwendungsbestä-<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!