Handbuch Finanzen
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Der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion sind die Veranstaltungsprogramme<br />
von allen Veranstaltungen mit Musikern nach deren Durchführung über den Landesverband<br />
/ Bezirk zu übersenden (Vordrucke hierfür gibt es nicht; es genügt<br />
eine formlose Mitteilung bei der GEMA).<br />
Dabei ist auf folgenden Vertrag zu verweisen:<br />
PV 27 Nr. 1 (15)<br />
vom 03. April 2003<br />
Welche GEMA- Bezirksdirektion für deinen Ortsverein zuständig ist, erfährst du<br />
bei der GEMA direkt (www.gema.de) oder bei deinem Landesverband.<br />
Der auf die Landesverbände / Bezirke und ihre nachgeordneten Gebietsverbände<br />
entfallende Anteil an den GEMA-Gebühren wird nach Mitgliederzahl auf die<br />
Gliederungen umgelegt.<br />
d. Künstlersozialabgabe<br />
Die Künstlersozialabgabe ist so etwas ähnliches wie der Arbeitgeberanteil zur<br />
Sozialversicherung für freischaffende Künstler(innen). Zusammen mit einem<br />
Bundeszuschuss bildet sie die Hälfte der Beiträge zur Künstlersozialversicherung.<br />
Der Parteivorstand hat mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine vertragliche Vereinbarung<br />
getroffen, nach der die von jeder einzelnen Gliederung eigentlich zu<br />
zahlende Abgabe pauschal für die Gesamtpartei ermittelt und entrichtet wird.<br />
Diese Vereinbarung betrifft künstlerische und publizistische Leistungen, wie z.B.:<br />
Texte, Grafiken, Fotos, Layout, etc., Leistungen von Schriftsteller(inne)n, Journalist(inn)en,<br />
Moderator(inn)en, Referent(inn)en, Maler(inne)n, Bildhauer(inne)n,<br />
Musiker(inne)n, Schauspieler(inne)n, Aktionskünstler(inne)n, Artist(inn)en und<br />
vielen anderen mehr.<br />
Der auf die Landesverbände / Bezirke und ihre nachgeordneten Gebietsverbände<br />
entfallende Anteil an der pauschalierten Künstlersozialabgabe für die Ge-<br />
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