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Handbuch Finanzen

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Im Kassenprogramm SPD-Kasse werden von der Gemeinde oder dem Kreis erhaltene<br />

RPJ-Mittel für die Jusos gesondert in Konto 2950 gebucht.<br />

2. Grundsätzliches zu Ausgaben<br />

Wie die Einnahmen sind auch die Ausgaben der Partei gesetzlich und durch unsere<br />

Finanzordnung reglementiert.<br />

Das Parteiengesetz bestimmt, dass die Gelder nur für die politische Arbeit der<br />

Partei und die daraus entstehenden Kosten eingesetzt werden dürfen.<br />

§1 Abs. 4 PartG :<br />

„Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem<br />

Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben“.<br />

Unsere Finanzordnung besagt in § 5a das Gleiche.<br />

Das bedeutet z.B., dass Zahlungen für rein humanitäre Hilfeleistungen oder soziale<br />

Unterstützungen nicht möglich sind, da diese nicht zu den Aufgaben einer<br />

politischen Partei gehören.<br />

So berechtigt also der Wunsch ist, als soziale Partei humanitär helfen zu wollen:<br />

Es ist nicht möglich, das Geld dafür per Vorstandsbeschluss aus der Parteikasse<br />

zu nehmen.<br />

Es ist aber möglich, im Rahmen von politischen Veranstaltungen, Info-Ständen<br />

usw. zu sammeln und den Erlös direkt dem beabsichtigten Empfänger zuzuleiten.<br />

Genauso kann z.B. die Arbeiterwohlfahrt eingeladen werden, um am Rande<br />

von Veranstaltungen zu sammeln.<br />

Die Partei darf für weitergeleitete Spenden niemals eine Spendenquittung ausstellen.<br />

Das kann nur der letzte Empfänger der Spende. Diese weitergeleiteten<br />

Spenden dürfen demzufolge auch nicht gebucht werden! Erfolgt die Weiterleitung<br />

per Überweisung, sollte dies bei „sonstigen Einnahmen“ gebucht und bei<br />

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