Handbuch Finanzen
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Im Kassenprogramm SPD-Kasse werden von der Gemeinde oder dem Kreis erhaltene<br />
RPJ-Mittel für die Jusos gesondert in Konto 2950 gebucht.<br />
2. Grundsätzliches zu Ausgaben<br />
Wie die Einnahmen sind auch die Ausgaben der Partei gesetzlich und durch unsere<br />
Finanzordnung reglementiert.<br />
Das Parteiengesetz bestimmt, dass die Gelder nur für die politische Arbeit der<br />
Partei und die daraus entstehenden Kosten eingesetzt werden dürfen.<br />
§1 Abs. 4 PartG :<br />
„Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem<br />
Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben“.<br />
Unsere Finanzordnung besagt in § 5a das Gleiche.<br />
Das bedeutet z.B., dass Zahlungen für rein humanitäre Hilfeleistungen oder soziale<br />
Unterstützungen nicht möglich sind, da diese nicht zu den Aufgaben einer<br />
politischen Partei gehören.<br />
So berechtigt also der Wunsch ist, als soziale Partei humanitär helfen zu wollen:<br />
Es ist nicht möglich, das Geld dafür per Vorstandsbeschluss aus der Parteikasse<br />
zu nehmen.<br />
Es ist aber möglich, im Rahmen von politischen Veranstaltungen, Info-Ständen<br />
usw. zu sammeln und den Erlös direkt dem beabsichtigten Empfänger zuzuleiten.<br />
Genauso kann z.B. die Arbeiterwohlfahrt eingeladen werden, um am Rande<br />
von Veranstaltungen zu sammeln.<br />
Die Partei darf für weitergeleitete Spenden niemals eine Spendenquittung ausstellen.<br />
Das kann nur der letzte Empfänger der Spende. Diese weitergeleiteten<br />
Spenden dürfen demzufolge auch nicht gebucht werden! Erfolgt die Weiterleitung<br />
per Überweisung, sollte dies bei „sonstigen Einnahmen“ gebucht und bei<br />
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