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Handbuch Finanzen

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(f) Verzicht von Firmen auf Kostenerstattung / Bezahlung von Leistungen<br />

gegen die Ausstellung einer Spendenquittung<br />

Wenn ein Unternehmen oder eine Firma auf die Bezahlung einer Rechnung über<br />

Leistungen, die für die Gliederung erbracht wurden, verzichtet und stattdessen<br />

eine Spendenquittung haben möchte, bedarf es zunächst unbedingt einer<br />

Rechnung durch die Firma einschließlich Umsatzsteuer. Darüber hinaus<br />

muss sie schriftlich erklären, dass sie gegen die Ausstellung einer Spendenquittung<br />

über den Rechnungsbetrag auf die Zahlung der Rechnung verzichtet.<br />

Die/der Kassierer(in) muss dann im Kassenbuch den Rechnungsbetrag als Ausgabe<br />

im betreffenden Konto eintragen, um anschließend den Betrag im Kassenbuch<br />

im Konto 2200, in SPD-Kasse im Konto 2210 (namentliche Spenden von<br />

natürlichen Personen) oder ggf. im Konto 2300 (Spenden von juristischen Personen),<br />

als eingenommene Spende zu verbuchen. Daraufhin kann der Firma<br />

grundsätzlich eine Spendenquittung über diesen Betrag ausgestellt werden.<br />

Handelt es sich bei der Firma um eine Kapitalgesellschaft, wird die Spende in die<br />

„Liste der Spenden von juristischen Personen“ eingetragen. Bei einer Personengesellschaft<br />

werden gegebenenfalls die - wie beschrieben - gebuchten Teilbeträge<br />

in die „Liste der Spenden von natürlichen Personen“ aufgenommen.<br />

(g) Sachspenden<br />

Bei Sachspenden haben es politische Parteien schwerer als z. B. gemeinnützige<br />

Vereine, die sich nur an die Steuervorschriften halten müssen. Vereine können<br />

Sachspenden direkt bestätigen, sie müssen sie auf der Bestätigung nur als solche<br />

kenntlich machen.<br />

Anders bei politischen Parteien: Hier gelten neben dem Steuerrecht auch die<br />

Vorschriften des Parteiengesetzes. Alle Spenden müssen mit ihrem Betrag im<br />

Rechenschaftsbericht ausgewiesen sein. Da der Rechenschaftsbericht aber aus<br />

dem Kassenbuch erstellt wird, müssen Sachspenden in Geldspenden umgewandelt<br />

werden, damit der Wert der Sachspende im Kassenbuch überhaupt eingetragen<br />

werden kann. Diese Umwandlung geschieht wie folgt:<br />

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