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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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Organisation der Sicherheit<br />

Sinn der betriebsärztlichen Betreuung ist es<br />

● arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen<br />

und die Mitarbeiter davor zu schützen<br />

● entstehende Krankheiten frühzeitig zu erkennen,<br />

um sie rechtzeitig behandeln zu können, und die<br />

Arbeitsbedingungen zu verbessern, die die Krank -<br />

heit möglicherweise verursachen<br />

● besondere arbeitsbedingte Gesundheitsgefähr dun -<br />

gen zu erkennen, die durch die körperliche Konsti -<br />

tu tion, den Gesundheitszustand, Vorerkran kungen<br />

und das Leistungsbild des Mitarbeiters bedingt sein<br />

können, und entsprechende Schutz maßnahmen zu<br />

er grei fen.<br />

Weil durch eine seriöse arbeitsmedizinische Betreu -<br />

ung arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und aufkommende<br />

Erkrankungen frühzeitig erkannt werden,<br />

kann die Zahl der Ausfalltage der Mitarbeiter deutlich<br />

reduziert werden. Die arbeitsmedizinische Betreuung<br />

der Mitarbeiter leistet dadurch einen Beitrag zur Wirt -<br />

schaft lichkeit des Unternehmens; die Kosten der Be -<br />

treuung werden durch die Verringerung der Fehl zeiten<br />

wegen arbeitsbedingter Erkrankungen und Arbeits -<br />

unfällen mehrfach ausgeglichen.<br />

Im Unternehmermodell ist die betriebsärztliche Be treu -<br />

ung speziell auf die Belange des Handwerks zugeschnitten.<br />

Wichtig ist, dass die betriebsärztliche Be ra -<br />

tung und Betreuung nur durch Ärzte mit „arbeits medi -<br />

zi nischer Fachkunde” erfolgen kann. Die ist ge ge ben,<br />

wenn der Arzt nach entsprechender Aus bil dung die<br />

Facharztbezeichnung „Arbeits medi zin” oder zu min -<br />

dest die Zusatz bezeich nung „Betriebs medizin” führen<br />

darf. Auch Ärzte in der Weiter bildung zum Fach arzt<br />

Arbeitsmedizin bzw. zur Zu satzbezeichnung Be triebs -<br />

medizin dürfen unter An leitung eines zur Wei ter bil -<br />

dung berechtigten Facharztes für Arbeits me dizin für<br />

Sie tätig werden. Dies ist häufig der Fall bei<br />

überbetriebli chen arbeitsmedizinischen Diensten mit<br />

mehreren Mit ar beitern.<br />

Im <strong>Aufbauseminar</strong> haben Sie bereits einen Arbeits me -<br />

di ziner kennen gelernt. Er oder sie hat Ihnen die Auf -<br />

ga ben des Betriebsarztes erklärt und erläutert, dass<br />

der Betriebsarzt Ihnen gegenüber nur eine beratende<br />

Funk tion einnehmen kann. Die Entscheidungen über<br />

Ar beitsschutzmaßnahmen müssen Sie als Unter -<br />

nehmer selbst treffen!<br />

Im Folgenden sind die wichtigsten Aspekte der be -<br />

triebsärztlichen Beratung und Betreuung zusam men -<br />

gefasst.<br />

2.1 Aufgaben des Betriebsarztes<br />

Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber und die<br />

Ar beit nehmer in allen Fragen des medizinischen<br />

Ge sundheitsschutzes am Arbeitsplatz wie z. B. bei<br />

● chemischen, physikalischen und biologischen Ge -<br />

fähr dungen (Gefahrstoffe, Stäube, Lärm, Vibra -<br />

tionen)<br />

● der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeits -<br />

abläufe (z. B. Heben, Tragen, Bücken, Ab sturz -<br />

gefahr)<br />

● bei Einsatzmöglichkeiten von Mitarbeitern mit ge -<br />

sundheitlichen Beeinträchtigungen (Rücken kranke,<br />

Epileptiker, Diabetiker, Herzkranke etc.) ggf. verbunden<br />

mit einer Umgestaltung des Arbeits platzes,<br />

für die der Betriebsarzt auch Quellen für materielle<br />

oder finanzielle Zuschüsse benennen kann<br />

● der Organisation der Ersten Hilfe<br />

● Untersuchung der Beschäftigten<br />

Wertvolle Beratung und Hilfe leistet der Betriebsarzt<br />

auch bei der Gefährdungsbeurteilung. Wann genau<br />

der Betriebsarzt für Ihren Betrieb tätig wird, bestimmen<br />

Sie unter Berücksichtigung der Ge fähr dungen<br />

und Belastungen im Betrieb. Darüber hinaus ist der<br />

Betriebsarzt immer dann hinzuziehen, wenn besondere<br />

Umstände dies erfordern, wie z. B.<br />

● Veränderung der Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe<br />

● Planung, Errichtung oder Änderung von Betriebs -<br />

einrichtungen<br />

● Auftreten von Erkrankungen oder Gesundheits be -<br />

schwerden, die arbeitsbedingt sein können, wie<br />

z. B. Rückenbeschwerden durch falsches oder zu<br />

schwe res Heben und Tragen oder Hauterkran kun -<br />

gen durch bestimmte allergene Stoffe in Härtern<br />

oder Gießharzen<br />

● Einführung neuer Arbeitsverfahren, wenn diese<br />

Arbeitsverfahren eine gesundheitliche Belastung<br />

der Mitarbeiter zur Folge haben können<br />

● Einführung neuer Arbeitsstoffe, wenn diese eine<br />

erhöhte oder veränderte Gefährdung mit sich bringen<br />

können<br />

● Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträch -<br />

tigungen, die Einfluss auf die Einsatzfähigkeit am<br />

Arbeitsplatz haben können (z.B. Zuckerkrankheit)<br />

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