Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Organisation der Sicherheit<br />
Sinn der betriebsärztlichen Betreuung ist es<br />
● arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen<br />
und die Mitarbeiter davor zu schützen<br />
● entstehende Krankheiten frühzeitig zu erkennen,<br />
um sie rechtzeitig behandeln zu können, und die<br />
Arbeitsbedingungen zu verbessern, die die Krank -<br />
heit möglicherweise verursachen<br />
● besondere arbeitsbedingte Gesundheitsgefähr dun -<br />
gen zu erkennen, die durch die körperliche Konsti -<br />
tu tion, den Gesundheitszustand, Vorerkran kungen<br />
und das Leistungsbild des Mitarbeiters bedingt sein<br />
können, und entsprechende Schutz maßnahmen zu<br />
er grei fen.<br />
Weil durch eine seriöse arbeitsmedizinische Betreu -<br />
ung arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und aufkommende<br />
Erkrankungen frühzeitig erkannt werden,<br />
kann die Zahl der Ausfalltage der Mitarbeiter deutlich<br />
reduziert werden. Die arbeitsmedizinische Betreuung<br />
der Mitarbeiter leistet dadurch einen Beitrag zur Wirt -<br />
schaft lichkeit des Unternehmens; die Kosten der Be -<br />
treuung werden durch die Verringerung der Fehl zeiten<br />
wegen arbeitsbedingter Erkrankungen und Arbeits -<br />
unfällen mehrfach ausgeglichen.<br />
Im Unternehmermodell ist die betriebsärztliche Be treu -<br />
ung speziell auf die Belange des Handwerks zugeschnitten.<br />
Wichtig ist, dass die betriebsärztliche Be ra -<br />
tung und Betreuung nur durch Ärzte mit „arbeits medi -<br />
zi nischer Fachkunde” erfolgen kann. Die ist ge ge ben,<br />
wenn der Arzt nach entsprechender Aus bil dung die<br />
Facharztbezeichnung „Arbeits medi zin” oder zu min -<br />
dest die Zusatz bezeich nung „Betriebs medizin” führen<br />
darf. Auch Ärzte in der Weiter bildung zum Fach arzt<br />
Arbeitsmedizin bzw. zur Zu satzbezeichnung Be triebs -<br />
medizin dürfen unter An leitung eines zur Wei ter bil -<br />
dung berechtigten Facharztes für Arbeits me dizin für<br />
Sie tätig werden. Dies ist häufig der Fall bei<br />
überbetriebli chen arbeitsmedizinischen Diensten mit<br />
mehreren Mit ar beitern.<br />
Im <strong>Aufbauseminar</strong> haben Sie bereits einen Arbeits me -<br />
di ziner kennen gelernt. Er oder sie hat Ihnen die Auf -<br />
ga ben des Betriebsarztes erklärt und erläutert, dass<br />
der Betriebsarzt Ihnen gegenüber nur eine beratende<br />
Funk tion einnehmen kann. Die Entscheidungen über<br />
Ar beitsschutzmaßnahmen müssen Sie als Unter -<br />
nehmer selbst treffen!<br />
Im Folgenden sind die wichtigsten Aspekte der be -<br />
triebsärztlichen Beratung und Betreuung zusam men -<br />
gefasst.<br />
2.1 Aufgaben des Betriebsarztes<br />
Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber und die<br />
Ar beit nehmer in allen Fragen des medizinischen<br />
Ge sundheitsschutzes am Arbeitsplatz wie z. B. bei<br />
● chemischen, physikalischen und biologischen Ge -<br />
fähr dungen (Gefahrstoffe, Stäube, Lärm, Vibra -<br />
tionen)<br />
● der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeits -<br />
abläufe (z. B. Heben, Tragen, Bücken, Ab sturz -<br />
gefahr)<br />
● bei Einsatzmöglichkeiten von Mitarbeitern mit ge -<br />
sundheitlichen Beeinträchtigungen (Rücken kranke,<br />
Epileptiker, Diabetiker, Herzkranke etc.) ggf. verbunden<br />
mit einer Umgestaltung des Arbeits platzes,<br />
für die der Betriebsarzt auch Quellen für materielle<br />
oder finanzielle Zuschüsse benennen kann<br />
● der Organisation der Ersten Hilfe<br />
● Untersuchung der Beschäftigten<br />
Wertvolle Beratung und Hilfe leistet der Betriebsarzt<br />
auch bei der Gefährdungsbeurteilung. Wann genau<br />
der Betriebsarzt für Ihren Betrieb tätig wird, bestimmen<br />
Sie unter Berücksichtigung der Ge fähr dungen<br />
und Belastungen im Betrieb. Darüber hinaus ist der<br />
Betriebsarzt immer dann hinzuziehen, wenn besondere<br />
Umstände dies erfordern, wie z. B.<br />
● Veränderung der Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe<br />
● Planung, Errichtung oder Änderung von Betriebs -<br />
einrichtungen<br />
● Auftreten von Erkrankungen oder Gesundheits be -<br />
schwerden, die arbeitsbedingt sein können, wie<br />
z. B. Rückenbeschwerden durch falsches oder zu<br />
schwe res Heben und Tragen oder Hauterkran kun -<br />
gen durch bestimmte allergene Stoffe in Härtern<br />
oder Gießharzen<br />
● Einführung neuer Arbeitsverfahren, wenn diese<br />
Arbeitsverfahren eine gesundheitliche Belastung<br />
der Mitarbeiter zur Folge haben können<br />
● Einführung neuer Arbeitsstoffe, wenn diese eine<br />
erhöhte oder veränderte Gefährdung mit sich bringen<br />
können<br />
● Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträch -<br />
tigungen, die Einfluss auf die Einsatzfähigkeit am<br />
Arbeitsplatz haben können (z.B. Zuckerkrankheit)<br />
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