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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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Firma:<br />

Arbeitsbereich:<br />

Verantwortlich:<br />

Unterschrift<br />

Betriebsanweisung<br />

Arbeitsplatz, Tätigkeit:<br />

Gerüste und<br />

Arbeitsbühnen<br />

Anwendungsbereiche<br />

Bearbeiter:<br />

Stand:<br />

Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen.<br />

Gefährdungen<br />

Bei unsachgemäßem Handhaben, Aufstellen von Gerüsten (z.B. bei starken<br />

Wind) besteht die Gefahr des Absturzes von Gerüsten und verfahrbaren<br />

Arbeitsbühnen<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

� Arbeitsplätze auf Gerüsten nur über dafür vorgesehene Zugänge betreten oder<br />

verlassen<br />

� Nicht auf Gerüstbelägen springen<br />

� Ab 1 m Arbeitshöhe bei Treppen, Wandöffnungen oder Bedienständen an<br />

Maschinen<br />

� Ab 2 m an sonstigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />

� Ab 3 m bei Arbeiten auf Dächern<br />

� Bei Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen,<br />

in denen man versinken kann, z. B. Silo, immer Absturzsicherungen anlegen<br />

� Nach außergewöhnlichen Einwirkungen (z. B. Sturm) Gerüst überprüfen<br />

� Fahrbare Arbeitsbühnen gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen sichern<br />

� Während des Verfahrens keine Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen<br />

� Aufbau ausschließlich durch befähigte Personen.<br />

� Fahrbare Arbeitsbühnen mittels Aufbau- und Gebrauchsanweisung aufbauen und<br />

benutzen<br />

� Gerüste erst nach schriftlicher Freigabe durch Ersteller betreten.<br />

Verhalten bei Störungen<br />

� Bei festgestellten Mängeln Arbeiten unverzüglich einstellen<br />

� Gerüst gegen Benutzung sichern, und den nächsten Vorgesetzten<br />

benachrichtigen<br />

�<br />

� Ruhe bewahren<br />

� Ersthelfer heranziehen<br />

� Notruf: _______<br />

� Unfall melden<br />

Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe<br />

Instandhaltung<br />

� Baustellenverantwortlicher überprüft Gerüst arbeitstäglich vor Benutzung auf<br />

augenfällige Mängel und gibt es zur Benutzung frei.<br />

� Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Gerüstersteller anzuzeigen.<br />

� Gerüst darf bis zur Beseitigung der Mängel nicht benutzt werden.<br />

� Gerüst darf nur vom Gerüstersteller verändert werden

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