Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Firma:<br />
Arbeitsbereich:<br />
Verantwortlich:<br />
Unterschrift<br />
Betriebsanweisung<br />
Arbeitsplatz, Tätigkeit:<br />
Gerüste und<br />
Arbeitsbühnen<br />
Anwendungsbereiche<br />
Bearbeiter:<br />
Stand:<br />
Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen.<br />
Gefährdungen<br />
Bei unsachgemäßem Handhaben, Aufstellen von Gerüsten (z.B. bei starken<br />
Wind) besteht die Gefahr des Absturzes von Gerüsten und verfahrbaren<br />
Arbeitsbühnen<br />
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />
� Arbeitsplätze auf Gerüsten nur über dafür vorgesehene Zugänge betreten oder<br />
verlassen<br />
� Nicht auf Gerüstbelägen springen<br />
� Ab 1 m Arbeitshöhe bei Treppen, Wandöffnungen oder Bedienständen an<br />
Maschinen<br />
� Ab 2 m an sonstigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />
� Ab 3 m bei Arbeiten auf Dächern<br />
� Bei Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen,<br />
in denen man versinken kann, z. B. Silo, immer Absturzsicherungen anlegen<br />
� Nach außergewöhnlichen Einwirkungen (z. B. Sturm) Gerüst überprüfen<br />
� Fahrbare Arbeitsbühnen gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen sichern<br />
� Während des Verfahrens keine Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen<br />
� Aufbau ausschließlich durch befähigte Personen.<br />
� Fahrbare Arbeitsbühnen mittels Aufbau- und Gebrauchsanweisung aufbauen und<br />
benutzen<br />
� Gerüste erst nach schriftlicher Freigabe durch Ersteller betreten.<br />
Verhalten bei Störungen<br />
� Bei festgestellten Mängeln Arbeiten unverzüglich einstellen<br />
� Gerüst gegen Benutzung sichern, und den nächsten Vorgesetzten<br />
benachrichtigen<br />
�<br />
� Ruhe bewahren<br />
� Ersthelfer heranziehen<br />
� Notruf: _______<br />
� Unfall melden<br />
Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe<br />
Instandhaltung<br />
� Baustellenverantwortlicher überprüft Gerüst arbeitstäglich vor Benutzung auf<br />
augenfällige Mängel und gibt es zur Benutzung frei.<br />
� Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Gerüstersteller anzuzeigen.<br />
� Gerüst darf bis zur Beseitigung der Mängel nicht benutzt werden.<br />
� Gerüst darf nur vom Gerüstersteller verändert werden