Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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76<br />
Die Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen<br />
Straßen muss entsprechend der „Richtlinien für die<br />
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)” erfolgen.<br />
Verkehrsleiteinrichtungen, die wirksam vor einem<br />
Verkehrshindernis warnen, wurden im zuvor geschilderten<br />
Fall verhängnisvoller Weise nicht eingesetzt.<br />
Auffahrunfälle mit Hubarbeitsbühnen enden immer<br />
wieder mit schweren oder sogar tödlichen Verlet -<br />
zungen. Die BGFE empfiehlt deshalb dringend zusätzliche<br />
Sicherungsmaßnahmen, wenn Arbeitsbühnen<br />
auf öffentlichen Straßen aufgestellt werden: Halteoder<br />
Auffanggurte, die das Herausschleudern aus<br />
dem Korb und den Absturz verhindern.<br />
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum sind<br />
Gefahrquellen nicht nur für Verkehrsteilnehmer, sondern<br />
auch für die dort Beschäftigten. Wenn Unter neh -<br />
men Arbeitsstellen an Straßen einrichten (z. B. zum<br />
Anlegen von Hausanschlüssen, Reparatur der Stra -<br />
ßen beleuchtung, Arbeiten am Kabelnetz) müssen sie<br />
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />
und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften beachten.<br />
Zum einfacheren Verständnis für eine praktische<br />
Umsetzung hat der Bundesminister für Verkehr die<br />
„Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an<br />
Straßen (RSA)” herausgegeben. Danach sind für<br />
Arbeiten an Straßen besondere Sicherungs maß -<br />
nahmen erforderlich. Die richtige Durchführung dieser<br />
Maßnahmen ist in den Regeln und Normen eindeutig<br />
geregelt, wird aber in der Praxis oftmals nur mangelhaft<br />
umgesetzt – mit zum Teil dramatischen Folgen.<br />
10.1 Arbeitsstellen<br />
Wann die RSA zum Tragen kommen, ergibt sich aus<br />
der Definition des Begriffs „Arbeitsstellen” in den RSA:<br />
(1) Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen<br />
bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend<br />
für Arbeiten abgesperrt werden. Anlass hierfür<br />
können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben<br />
oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder<br />
über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein.<br />
(2) Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen<br />
dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich)<br />
und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Ma schi -<br />
nen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).<br />
Wenn Sie eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrs -<br />
raum einrichten wollen, müssen Sie zunächst die<br />
Gefährdungen beurteilen und die Sicherungs maß -<br />
nahmen planen. Eine gute Hilfe sind die in den RSA<br />
enthaltenen Regelpläne und die Verkehrs siche -<br />
rungspläne der B.A.S. Verkehrstechnik AG. Darin<br />
wird für viele Stan dardsituationen grafisch dargestellt,<br />
wie die Arbeits stelle abgesichert werden soll. Mit diesem<br />
Plan holen Sie dann bei der zuständigen Straßen -<br />
verkehrs behör de die Anordnung über Absperrung<br />
und Sicherung der Arbeitsstelle ein.<br />
Z 123<br />
300 m<br />
1) Z 274-55 + Z 276<br />
200 m<br />
100 m<br />
0m<br />
1) Z 274-55 + Z 276<br />
Z 274-57 + Z 280<br />
50<br />
50<br />
70<br />
min. 2,75 m<br />
min. 2,75 m<br />
50<br />
70<br />
50<br />
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen<br />
Z 274-57 + Z 280<br />
1) Z 274-55 + Z 276<br />
V - Plan 35<br />
Mit geringer Einengung der<br />
Fahrbahn<br />
Querabsperrung auf Fahrbahn<br />
durch einseitige Leitbaken<br />
mit Warnleuchten<br />
Abstand längs 1,0 - 2,0 m<br />
quer 0,6 - 1,0 m,<br />
gelbe Folienmarkierung, 12 cm breit<br />
Längsabsperrung auf Fahrbahn<br />
durch doppelseitige Leitbaken<br />
Abstand max.10 m<br />
Warnleuchte auf jeder 2.Leitbake,<br />
gelbe Folienmarkierung, 12 cm breit<br />
Bei Folien Typ 2 / 3 in der Regel<br />
ohne Warnleuchten<br />
Fahrstreifenbegrenzung<br />
durch gelbe Folienmarkierung,<br />
12 cm breit<br />
Querabsperrung auf Fahrbahn<br />
durch Absperrgeräte mit<br />
3 Warnleuchten, Z 605-13, einseitige<br />
Leitbaken mit Warnleuchten<br />
Abstand längs 1,0 - 2,0 m<br />
quer 0,6 - 1,0 m,<br />
gelbe Folienmarkierung, 12 cm breit<br />
1) Wiederholen bei Arbeitsstellen<br />
über 500 m Länge im Abstand<br />
von 250 m<br />
Im Internet finden Sie die komplette RSA z. B. unter<br />
www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/gesetze/b2310131.htm<br />
und Verkehrssicherungspläne<br />
(V-Pläne) unter www.bas-verkehr.de, Menüpunkt Pla -<br />
nung.<br />
0m<br />
100 m<br />
Z 274-55 + Z 276<br />
200 m<br />
Z 123<br />
300 m<br />
Einzusetzen sind:<br />
Absperrelemente mit<br />
Tastleisten oder höherwertig<br />
Absturzsicherungen einschl.<br />
Tastleisten oder höherwertig<br />
Arbeitsstellenzäune<br />
Folienmarkierung, Typ 1<br />
Haltbarkeitsklasse P .....<br />
Dünnschicht<br />
Dickschicht<br />
Verkehrsrechtlich geprüft<br />
und genehmigt<br />
Ein Verkehrssicherungsplan ist auch eine gute Grundlage für<br />
Unterweisung der Mitarbeiter, die die Baustelle einrichten und<br />
absichern sollen.