Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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4.3 Vergussmassen für Muffen<br />
Meistens werden Muffen verwendet, die mit Harz ausgegossen<br />
werden. Das Gießharz ist eine 2-Kom -<br />
ponenten-Masse, die aus Polyurethan-Gießharz und<br />
einem isocyanathaltigen Härter besteht. Schon geringste<br />
Mengen der Härterkomponente „Isocyanate” können<br />
sensibilisierend auf Atemwege und Haut wirken.<br />
Wer allergisch gegenüber Isocyanaten ist, kann beim<br />
Mischen und Vergießen gesundheitliche Probleme<br />
bekommen.<br />
Beachten Sie bei der Verwendung von Vergussmassen<br />
unbedingt die Sicherheits- und Gefahrenhinweise auf<br />
den Gebindepackungen, die Verarbeitungshinweise<br />
und Sicherheitsdatenblätter für Harz und Härter sowie<br />
die Betriebsanweisung. Sorgen Sie dafür, dass Ihre<br />
Mitarbeiter die von den Herstellern geforderte persönliche<br />
Schutzausrüstung anwenden: Schutzhand -<br />
schuhe, Schutzbrille, Hautschutz.<br />
Die Hersteller bieten die Produkte entweder in<br />
getrennten Gebinden mit aufreißbaren Verschlüssen<br />
oder in Doppelkammerbeuteln an. Aus Sicht des<br />
Gesundheitsschutzes empfiehlt sich der Doppel -<br />
kammerbeutel; er ist eine Art geschlossenes System,<br />
so dass beim Vermischen der beiden Komponenten<br />
ein Kontakt zu den Inhaltsstoffen und damit eine<br />
Gefährdung der Gesundheit weitgehend ausgeschlossen<br />
ist.<br />
Im Doppelkammerbeutel können Harz und Härter für den<br />
Muffenverguss gefahrlos vermischt werden.<br />
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen<br />
4.4 Asbesthaltige Erzeugnisse (Altlasten)<br />
Asbesthaltige Erzeugnisse wurden früher auch in der<br />
Elektroinstallation verwendet:<br />
● Isolierung von Steuerleitungen, Drähten oder<br />
Kabeln für den Einsatz bei hohen Temperaturen<br />
● Isolierstoffe (Papier, Pappen, Platten) in Trafos,<br />
Induktionsöfen<br />
● Asbestplatten für Abdeckung und Auskleidung von<br />
Schalt- und Schutzkästen<br />
● Träger von Heizwicklungen in Haushaltsgeräten,<br />
z. B. Nachtstromspeicherheizgeräten<br />
● Asbestplatten zwischen Leuchten und brennbaren<br />
Baumaterialien nach VDE 0100<br />
Wegen der gesundheitsschädigenden Eigenschaften<br />
asbesthaltiger Stäube bis hin zum Krebs wurde 1993<br />
die Herstellung asbesthaltiger Erzeugnisse generell<br />
verboten. Abbruch-, Sanierungs- oder Instand -<br />
haltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei<br />
denen asbesthaltiges Material eingesetzt wurde, sind<br />
allerdings weiterhin zulässig, wenn hierbei die<br />
Sicherheitsmaßnahmen nach der Technischen Regel<br />
für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest-, Abbruch-,<br />
Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten” beachtet<br />
werden und die Mitarbeiter einen Sachkunde nach -<br />
weis haben.<br />
Vor Arbeiten an älteren Gebäuden und Anlagen müssen<br />
Sie als Unternehmer klären, ob Ihre Mitarbeiter<br />
auf asbesthaltige Erzeugnisse treffen können. Ist das<br />
der Fall, müssen Sie an Hand der TRGS 519 prüfen,<br />
ob es sich bei den anstehenden Tätigkeiten um<br />
„Arbeiten geringen Umfangs” oder um „Arbeiten mit<br />
geringer Exposition” handelt.<br />
Arbeiten geringen Umfangs liegen vor, wenn die<br />
Arbeits dauer der Gesamtmaßnahme bei der Be schäf -<br />
ti gung von nicht mehr als zwei Arbeitnehmern einschließlich<br />
der vor Ort erforderlichen Neben arbeiten<br />
4 Stunden nicht überschreitet und dabei eine Asbest -<br />
faserkonzentration von 150.000 Fasern/m 3 unterschritten<br />
wird.<br />
Arbeiten mit geringer Exposition der Arbeitnehmer liegen<br />
vor, wenn die Konzentration der Asbestfasern am<br />
Arbeitsplatz unter 15.000 Fasern/m 3 liegt. Wie hoch