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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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4.3 Vergussmassen für Muffen<br />

Meistens werden Muffen verwendet, die mit Harz ausgegossen<br />

werden. Das Gießharz ist eine 2-Kom -<br />

ponenten-Masse, die aus Polyurethan-Gießharz und<br />

einem isocyanathaltigen Härter besteht. Schon geringste<br />

Mengen der Härterkomponente „Isocyanate” können<br />

sensibilisierend auf Atemwege und Haut wirken.<br />

Wer allergisch gegenüber Isocyanaten ist, kann beim<br />

Mischen und Vergießen gesundheitliche Probleme<br />

bekommen.<br />

Beachten Sie bei der Verwendung von Vergussmassen<br />

unbedingt die Sicherheits- und Gefahrenhinweise auf<br />

den Gebindepackungen, die Verarbeitungshinweise<br />

und Sicherheitsdatenblätter für Harz und Härter sowie<br />

die Betriebsanweisung. Sorgen Sie dafür, dass Ihre<br />

Mitarbeiter die von den Herstellern geforderte persönliche<br />

Schutzausrüstung anwenden: Schutzhand -<br />

schuhe, Schutzbrille, Hautschutz.<br />

Die Hersteller bieten die Produkte entweder in<br />

getrennten Gebinden mit aufreißbaren Verschlüssen<br />

oder in Doppelkammerbeuteln an. Aus Sicht des<br />

Gesundheitsschutzes empfiehlt sich der Doppel -<br />

kammerbeutel; er ist eine Art geschlossenes System,<br />

so dass beim Vermischen der beiden Komponenten<br />

ein Kontakt zu den Inhaltsstoffen und damit eine<br />

Gefährdung der Gesundheit weitgehend ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Im Doppelkammerbeutel können Harz und Härter für den<br />

Muffenverguss gefahrlos vermischt werden.<br />

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen<br />

4.4 Asbesthaltige Erzeugnisse (Altlasten)<br />

Asbesthaltige Erzeugnisse wurden früher auch in der<br />

Elektroinstallation verwendet:<br />

● Isolierung von Steuerleitungen, Drähten oder<br />

Kabeln für den Einsatz bei hohen Temperaturen<br />

● Isolierstoffe (Papier, Pappen, Platten) in Trafos,<br />

Induktionsöfen<br />

● Asbestplatten für Abdeckung und Auskleidung von<br />

Schalt- und Schutzkästen<br />

● Träger von Heizwicklungen in Haushaltsgeräten,<br />

z. B. Nachtstromspeicherheizgeräten<br />

● Asbestplatten zwischen Leuchten und brennbaren<br />

Baumaterialien nach VDE 0100<br />

Wegen der gesundheitsschädigenden Eigenschaften<br />

asbesthaltiger Stäube bis hin zum Krebs wurde 1993<br />

die Herstellung asbesthaltiger Erzeugnisse generell<br />

verboten. Abbruch-, Sanierungs- oder Instand -<br />

haltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei<br />

denen asbesthaltiges Material eingesetzt wurde, sind<br />

allerdings weiterhin zulässig, wenn hierbei die<br />

Sicherheitsmaßnahmen nach der Technischen Regel<br />

für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest-, Abbruch-,<br />

Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten” beachtet<br />

werden und die Mitarbeiter einen Sachkunde nach -<br />

weis haben.<br />

Vor Arbeiten an älteren Gebäuden und Anlagen müssen<br />

Sie als Unternehmer klären, ob Ihre Mitarbeiter<br />

auf asbesthaltige Erzeugnisse treffen können. Ist das<br />

der Fall, müssen Sie an Hand der TRGS 519 prüfen,<br />

ob es sich bei den anstehenden Tätigkeiten um<br />

„Arbeiten geringen Umfangs” oder um „Arbeiten mit<br />

geringer Exposition” handelt.<br />

Arbeiten geringen Umfangs liegen vor, wenn die<br />

Arbeits dauer der Gesamtmaßnahme bei der Be schäf -<br />

ti gung von nicht mehr als zwei Arbeitnehmern einschließlich<br />

der vor Ort erforderlichen Neben arbeiten<br />

4 Stunden nicht überschreitet und dabei eine Asbest -<br />

faserkonzentration von 150.000 Fasern/m 3 unterschritten<br />

wird.<br />

Arbeiten mit geringer Exposition der Arbeitnehmer liegen<br />

vor, wenn die Konzentration der Asbestfasern am<br />

Arbeitsplatz unter 15.000 Fasern/m 3 liegt. Wie hoch

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