Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Gefährdungsbeurteilung<br />
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Kreisprozess<br />
1. Wann ist eine Gefährdungs beurteilung<br />
erforderlich?<br />
Die Gefährdungsbeurteilung wird seit 1996 im<br />
Arbeitsschutzgesetz von jedem Arbeitgeber gefordert;<br />
sie muss durchgeführt werden als Erstbeurteilung an<br />
bestehenden oder neuen Arbeitsplätzen und als<br />
Wiederholungsbeurteilung bei Änderungen im<br />
Betrieb, die die Sicherheit und Gesundheit der<br />
Beschäftigten beeinflussen können.<br />
Wenn Sie dieser gesetzlichen Pflicht bisher noch nicht<br />
entsprochen haben, sollten Sie alsbald eine systematische<br />
Gefährdungsbeurteilung durchführen – zur<br />
Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und zu Ihrem eigenen<br />
Schutz vor straf- und haftungsrechtlichen Folgen bei<br />
einem Arbeitsunfall oder einer schweren arbeitsbedingten<br />
Erkrankung eines Mitarbeiters.<br />
Ist eine erste Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen,<br />
stellt sich die Frage, wann sie wiederholt oder ergänzt<br />
werden muss. Feste Terminvorgaben für die Wieder -<br />
holung gibt es nicht. Die Gefährdungs beurteilung soll-<br />
te aber regelmäßig aus bestimmten Anlässen aktualisiert<br />
werden, z. B.<br />
● wenn Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren geändert<br />
werden<br />
● wenn neue Arbeitsplätze geplant und eingerichtet<br />
werden<br />
● wenn Unfälle, Beinaheunfälle oder arbeitsbedingte<br />
Erkrankungen die Frage aufwerfen, ob die Maß -<br />
nahmen des Arbeitsschutzes ausreichend oder<br />
wirksam sind<br />
● Begehungen der Arbeitsplätze Anlass zu Änderungen<br />
in der Beurteilung der Gefährdungen und Be -<br />
las tungen ergeben<br />
2. Wer muss die Gefährdungs beurteilung durchführen?<br />
Das Arbeitschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber<br />
zur Gefährdungsbeurteilung. Als Arbeitgeber brauchen<br />
Sie die Sache natürlich nicht alleine zu erledigen.<br />
Im Gegenteil: Beziehen Sie die Führungskräfte<br />
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