14.11.2012 Aufrufe

Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

2.4 Wer trägt die Kosten?<br />

Die Kosten für den Einsatz des Betriebsarztes und für<br />

die Vorsorgeuntersuchungen einschließlich damit zu -<br />

sammenhängender Leistungen trägt der Unternehmer.<br />

Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Angebote<br />

einzuholen. Fragen Sie die Anbieter genau, welche<br />

Dienstleistungen sie anbieten und ob sie Kenntnisse<br />

Ihrer Branche besitzen. Häufig bieten Innungen oder<br />

Kreishandwerkerschaften bzw. Werksarztzentren den<br />

Betrieben die Möglichkeit, einem Rahmenvertrag zur<br />

Betreuung beizutreten.<br />

Anders als in der Krankenversicherung, sind die<br />

Verträge frei zu vereinbaren. Fragen Sie genau nach,<br />

welche Leistungen im Angebot enthalten sind. Ver -<br />

meintlich günstige Angebote können bei Be rück -<br />

sichtigung aller nötigen Kosten und Leistungen teuer<br />

sein. Beteiligen Sie Ihren Betriebsrat, sofern vorhanden,<br />

an der Entscheidung. Die endgültige Ent schei -<br />

dung darüber, welcher Betriebsarzt den Betrieb<br />

betreut, trifft der Unternehmer. Informieren Sie Ihre<br />

Mitarbeiter darüber, welchen Betriebsarzt Sie ausgewählt<br />

haben.<br />

2.5 Die ärztliche Schweigepflicht<br />

Betriebsärzte und für die Vorsorgeuntersuchung er -<br />

mächtigte Ärzte unterliegen wie alle Ärzte der<br />

Schweigepflicht. Sollen medizinische Einzelheiten an<br />

Dritte weitergegeben werden (z.B. Arbeitgeber oder<br />

Hausarzt), bedarf das der ausdrücklichen Zustimmung<br />

des betroffenen Arbeitnehmers (Entbindung von der<br />

Schweigepflicht).<br />

Aufgabe 4<br />

Suchen Sie in Ihrer Region einen Betriebsarzt für<br />

Ihren Betrieb (siehe Hinweis Seite 12). Informieren<br />

Sie Ihre Mitarbeiter über die Rechte und Pflichten<br />

z. B. per Unterweisung und Aushang (ein Muster<br />

finden Sie im Anhang und auf der CD-ROM,<br />

Sie brauchen nur noch die fehlenden Daten zu<br />

ergänzen).<br />

3. Jugend- und Mutterschutz<br />

Organisation der Sicherheit<br />

3.1 Mutterschutz<br />

Bei der Beschäftigung werdender oder stillender<br />

Mütter müssen Sie das Gesetz zum Schutz der er -<br />

werbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) und die<br />

Mutter schutzrichtlinienverordnung beachten. Danach<br />

ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbe din gun -<br />

gen der werdenden und stillenden Mütter umgehend<br />

hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen<br />

Gefährdung zu beurteilen. Die Beurteilung ist für jede<br />

Tätigkeit vorzunehmen, bei der werdende oder stillende<br />

Mütter durch Gefahrstoffe, biologische Arbeits stoffe<br />

oder physikalische Einwirkungen (z. B. Lärm) gefährdet<br />

werden können. Zweck dieser Beurteilung ist es, alle<br />

Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie alle<br />

Auswirkungen auf Schwan gerschaft oder Stillzeit der<br />

betroffenen Arbeit nehmerinnen abzuschätzen und die<br />

zu ergreifenden Schutzmaßnahmen festzulegen.<br />

Es wird empfohlen, den Betriebsarzt bereits bei der<br />

Beurteilung zu beteiligen. Der Arbeitgeber hat die<br />

werdenden oder stillenden Mütter über das Ergebnis<br />

der Beurteilung zu unterrichten und ggf. entsprechende<br />

Maßnahmen einzuleiten.<br />

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit schwe -<br />

ren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit<br />

dem regelmäßigen Heben von Lasten über 5 kg und<br />

nicht mit gelegentlichem Heben von Lasten von mehr<br />

als 10 kg beschäftigt werden – siehe dazu auch<br />

Ta belle zum Heben und Tragen auf Seite 67. Sie<br />

dürfen auch keine Arbeiten durchführen, die mit<br />

häufigem Strecken, Beugen oder hockender und ge -<br />

bückter Hal tung verbunden sind. Auch wenn Hebe -<br />

werkzeuge zur Verfügung stehen, darf die körperliche<br />

Belastung der werdenden Mutter nicht größer als die<br />

oben dar gestellte Belastung sein.<br />

Tempoabhängige Arbeiten sowie ständiges Stehen<br />

(ab dem 5. Monat) sind ebenso verboten wie die<br />

Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen<br />

Gefahrstoffen und Stäuben, wenn<br />

der Grenzwert überschritten ist.<br />

Werdende Mütter dürfen keinen Krebs erzeugenden,<br />

Frucht schädigenden oder Erbgut verändernden<br />

Stoffen ausgesetzt sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!