Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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2.4 Wer trägt die Kosten?<br />
Die Kosten für den Einsatz des Betriebsarztes und für<br />
die Vorsorgeuntersuchungen einschließlich damit zu -<br />
sammenhängender Leistungen trägt der Unternehmer.<br />
Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Angebote<br />
einzuholen. Fragen Sie die Anbieter genau, welche<br />
Dienstleistungen sie anbieten und ob sie Kenntnisse<br />
Ihrer Branche besitzen. Häufig bieten Innungen oder<br />
Kreishandwerkerschaften bzw. Werksarztzentren den<br />
Betrieben die Möglichkeit, einem Rahmenvertrag zur<br />
Betreuung beizutreten.<br />
Anders als in der Krankenversicherung, sind die<br />
Verträge frei zu vereinbaren. Fragen Sie genau nach,<br />
welche Leistungen im Angebot enthalten sind. Ver -<br />
meintlich günstige Angebote können bei Be rück -<br />
sichtigung aller nötigen Kosten und Leistungen teuer<br />
sein. Beteiligen Sie Ihren Betriebsrat, sofern vorhanden,<br />
an der Entscheidung. Die endgültige Ent schei -<br />
dung darüber, welcher Betriebsarzt den Betrieb<br />
betreut, trifft der Unternehmer. Informieren Sie Ihre<br />
Mitarbeiter darüber, welchen Betriebsarzt Sie ausgewählt<br />
haben.<br />
2.5 Die ärztliche Schweigepflicht<br />
Betriebsärzte und für die Vorsorgeuntersuchung er -<br />
mächtigte Ärzte unterliegen wie alle Ärzte der<br />
Schweigepflicht. Sollen medizinische Einzelheiten an<br />
Dritte weitergegeben werden (z.B. Arbeitgeber oder<br />
Hausarzt), bedarf das der ausdrücklichen Zustimmung<br />
des betroffenen Arbeitnehmers (Entbindung von der<br />
Schweigepflicht).<br />
Aufgabe 4<br />
Suchen Sie in Ihrer Region einen Betriebsarzt für<br />
Ihren Betrieb (siehe Hinweis Seite 12). Informieren<br />
Sie Ihre Mitarbeiter über die Rechte und Pflichten<br />
z. B. per Unterweisung und Aushang (ein Muster<br />
finden Sie im Anhang und auf der CD-ROM,<br />
Sie brauchen nur noch die fehlenden Daten zu<br />
ergänzen).<br />
3. Jugend- und Mutterschutz<br />
Organisation der Sicherheit<br />
3.1 Mutterschutz<br />
Bei der Beschäftigung werdender oder stillender<br />
Mütter müssen Sie das Gesetz zum Schutz der er -<br />
werbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) und die<br />
Mutter schutzrichtlinienverordnung beachten. Danach<br />
ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbe din gun -<br />
gen der werdenden und stillenden Mütter umgehend<br />
hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen<br />
Gefährdung zu beurteilen. Die Beurteilung ist für jede<br />
Tätigkeit vorzunehmen, bei der werdende oder stillende<br />
Mütter durch Gefahrstoffe, biologische Arbeits stoffe<br />
oder physikalische Einwirkungen (z. B. Lärm) gefährdet<br />
werden können. Zweck dieser Beurteilung ist es, alle<br />
Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie alle<br />
Auswirkungen auf Schwan gerschaft oder Stillzeit der<br />
betroffenen Arbeit nehmerinnen abzuschätzen und die<br />
zu ergreifenden Schutzmaßnahmen festzulegen.<br />
Es wird empfohlen, den Betriebsarzt bereits bei der<br />
Beurteilung zu beteiligen. Der Arbeitgeber hat die<br />
werdenden oder stillenden Mütter über das Ergebnis<br />
der Beurteilung zu unterrichten und ggf. entsprechende<br />
Maßnahmen einzuleiten.<br />
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit schwe -<br />
ren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit<br />
dem regelmäßigen Heben von Lasten über 5 kg und<br />
nicht mit gelegentlichem Heben von Lasten von mehr<br />
als 10 kg beschäftigt werden – siehe dazu auch<br />
Ta belle zum Heben und Tragen auf Seite 67. Sie<br />
dürfen auch keine Arbeiten durchführen, die mit<br />
häufigem Strecken, Beugen oder hockender und ge -<br />
bückter Hal tung verbunden sind. Auch wenn Hebe -<br />
werkzeuge zur Verfügung stehen, darf die körperliche<br />
Belastung der werdenden Mutter nicht größer als die<br />
oben dar gestellte Belastung sein.<br />
Tempoabhängige Arbeiten sowie ständiges Stehen<br />
(ab dem 5. Monat) sind ebenso verboten wie die<br />
Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen<br />
Gefahrstoffen und Stäuben, wenn<br />
der Grenzwert überschritten ist.<br />
Werdende Mütter dürfen keinen Krebs erzeugenden,<br />
Frucht schädigenden oder Erbgut verändernden<br />
Stoffen ausgesetzt sein.