Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gefährdungsbeurteilung<br />
Schutz der Mitarbeiter vor Unfällen und Gesund -<br />
heitsgefahren schriftlich festlegen<br />
oder<br />
Beratungsbedarf durch Betriebsarzt und/oder Sicher -<br />
heitsfachkraft und/oder TAB bzw. BG.<br />
5. Maßnahmen festlegen, planen, ausführen,<br />
prüfen<br />
Das Arbeitsschutzgesetz definiert allgemeine Grund -<br />
sätze für Maßnahmen des Arbeitsschutzes:<br />
Arbeitsschutzgesetz § 4<br />
„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeits -<br />
schutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen<br />
auszugehen:<br />
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Ge fähr -<br />
dung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden<br />
und die verbleibende Gefährdung möglichst gering<br />
gehalten wird;<br />
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;<br />
3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik,<br />
Ar beits medizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte<br />
ar beitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;<br />
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik,<br />
Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen,<br />
soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den<br />
Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;<br />
5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu<br />
anderen Maßnahmen;<br />
6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige<br />
Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;<br />
7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu<br />
erteilen;<br />
8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch<br />
wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies<br />
aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.”<br />
Aus diesem Gesetz ergibt sich die Rangfolge „TOP”<br />
der festzulegenden Schutzmaßnahmen:<br />
Technische Schutzmaßnahmen haben absoluten<br />
Vorrang vor organisatorischen und persönlichen<br />
Schutzmaßnahmen; sie sollen zwangsläufig dafür sorgen,<br />
dass z. B. Stäube nicht in unzulässig großer<br />
Menge in den Arbeitsbereich des Beschäftigten gelan-<br />
gen. Eine technische Schutzmaßnahme ist hier z. B.<br />
die Absaugung beim Schlitzen.<br />
Organisatorische Schutzmaßnahmen sind z. B. die<br />
Unterweisung an Hand der Betriebsanweisungen und<br />
die Organisation der Ersten Hilfe.<br />
Personenbezogene Schutzmaßnahmen wie die<br />
Persönliche Schutzausrüstung (Brille, Handschuhe<br />
usw) kommen erst zum Einsatz, wenn technische<br />
Maßnahmen allein die Beschäftigten nicht ausreichend<br />
schützen können.<br />
5.1 Maßnahmen ausführen<br />
Stellen Sie für die Umsetzung der festgelegten und<br />
geplanten Maßnahmen eine Reihenfolge mit Zeit -<br />
vorgaben auf; die Reihenfolge richtet sich nach dem<br />
Risiko und der Schwere des möglichen Scha dens.<br />
5.2 Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen<br />
Wenn die Maßnahme ausgeführt ist, prüfen Sie unter<br />
Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter, ob damit<br />
das Schutzziel erreicht ist.<br />
Wiederholen Sie die Prüfung von Zeit zu Zeit. Für<br />
diese Kontrolle sind keine festen Zeiten vorgeschrieben,<br />
ein geeigneter Anlass ist immer Ihre Sicher -<br />
heitsbegehung der Arbeitsstätten und Baustellen.<br />
Dabei werden Sie bemerken, ob die festgelegten<br />
Schutzmaßnahmen wirken: Tragen die Mitarbeiter die<br />
richtige PSA, sind die Arbeitsplätze richtig beleuchtet,<br />
haben Leitern eine aktuelle Prüfplakette, folgen die<br />
Mitarbeiter den fünf Sicherheitsregeln?<br />
Vermerken Sie die Kontrollen und deren Ergebnisse in<br />
der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.<br />
6. Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren<br />
Die BGV A1 „Grundsätze der Prävention” verlangt in<br />
§ 3, Satz 3: „Der Unternehmer hat ... das Ergebnis der<br />
Gefährdungsbeurteilung ..., die von ihm festgelegten<br />
Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu<br />
dokumentieren ...”<br />
Die Dokumentation dient dazu, jeder Zeit eine Übersicht<br />
über die Arbeitsschutzsituation des Betriebes vorweisen<br />
zu können. Mit der Dokumentation können Sie<br />
83