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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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Gefährdungsbeurteilung<br />

Schutz der Mitarbeiter vor Unfällen und Gesund -<br />

heitsgefahren schriftlich festlegen<br />

oder<br />

Beratungsbedarf durch Betriebsarzt und/oder Sicher -<br />

heitsfachkraft und/oder TAB bzw. BG.<br />

5. Maßnahmen festlegen, planen, ausführen,<br />

prüfen<br />

Das Arbeitsschutzgesetz definiert allgemeine Grund -<br />

sätze für Maßnahmen des Arbeitsschutzes:<br />

Arbeitsschutzgesetz § 4<br />

„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeits -<br />

schutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen<br />

auszugehen:<br />

1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Ge fähr -<br />

dung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden<br />

und die verbleibende Gefährdung möglichst gering<br />

gehalten wird;<br />

2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;<br />

3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik,<br />

Ar beits medizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte<br />

ar beitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;<br />

4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik,<br />

Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen,<br />

soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den<br />

Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;<br />

5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu<br />

anderen Maßnahmen;<br />

6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige<br />

Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;<br />

7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu<br />

erteilen;<br />

8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch<br />

wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies<br />

aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.”<br />

Aus diesem Gesetz ergibt sich die Rangfolge „TOP”<br />

der festzulegenden Schutzmaßnahmen:<br />

Technische Schutzmaßnahmen haben absoluten<br />

Vorrang vor organisatorischen und persönlichen<br />

Schutzmaßnahmen; sie sollen zwangsläufig dafür sorgen,<br />

dass z. B. Stäube nicht in unzulässig großer<br />

Menge in den Arbeitsbereich des Beschäftigten gelan-<br />

gen. Eine technische Schutzmaßnahme ist hier z. B.<br />

die Absaugung beim Schlitzen.<br />

Organisatorische Schutzmaßnahmen sind z. B. die<br />

Unterweisung an Hand der Betriebsanweisungen und<br />

die Organisation der Ersten Hilfe.<br />

Personenbezogene Schutzmaßnahmen wie die<br />

Persönliche Schutzausrüstung (Brille, Handschuhe<br />

usw) kommen erst zum Einsatz, wenn technische<br />

Maßnahmen allein die Beschäftigten nicht ausreichend<br />

schützen können.<br />

5.1 Maßnahmen ausführen<br />

Stellen Sie für die Umsetzung der festgelegten und<br />

geplanten Maßnahmen eine Reihenfolge mit Zeit -<br />

vorgaben auf; die Reihenfolge richtet sich nach dem<br />

Risiko und der Schwere des möglichen Scha dens.<br />

5.2 Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen<br />

Wenn die Maßnahme ausgeführt ist, prüfen Sie unter<br />

Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter, ob damit<br />

das Schutzziel erreicht ist.<br />

Wiederholen Sie die Prüfung von Zeit zu Zeit. Für<br />

diese Kontrolle sind keine festen Zeiten vorgeschrieben,<br />

ein geeigneter Anlass ist immer Ihre Sicher -<br />

heitsbegehung der Arbeitsstätten und Baustellen.<br />

Dabei werden Sie bemerken, ob die festgelegten<br />

Schutzmaßnahmen wirken: Tragen die Mitarbeiter die<br />

richtige PSA, sind die Arbeitsplätze richtig beleuchtet,<br />

haben Leitern eine aktuelle Prüfplakette, folgen die<br />

Mitarbeiter den fünf Sicherheitsregeln?<br />

Vermerken Sie die Kontrollen und deren Ergebnisse in<br />

der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.<br />

6. Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren<br />

Die BGV A1 „Grundsätze der Prävention” verlangt in<br />

§ 3, Satz 3: „Der Unternehmer hat ... das Ergebnis der<br />

Gefährdungsbeurteilung ..., die von ihm festgelegten<br />

Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu<br />

dokumentieren ...”<br />

Die Dokumentation dient dazu, jeder Zeit eine Übersicht<br />

über die Arbeitsschutzsituation des Betriebes vorweisen<br />

zu können. Mit der Dokumentation können Sie<br />

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