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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG<br />

Wenn ein Elektriker plötzlich Hautekzeme an den<br />

Händen hat, kommen ihm viele mögliche Ursachen in<br />

den Sinn, am wenigsten aber seine Arbeitsbedin -<br />

gungen. Der Chef nimmt die Krankmeldung entgegen<br />

und macht sich Gedanken, wie er ohne diesen wichtigen<br />

Mitarbeiter in den nächsten zwei Wochen die Ter -<br />

mine halten kann. Ob die Hautekzeme vielleicht et -<br />

was mit der Arbeit zu tun haben, darüber denkt auch<br />

er in der Hektik des Alltagsgeschäftes nicht nach.<br />

Der Hautarzt diagnostiziert eine allergische Reaktion<br />

und sucht im Gespräch mit dem Patienten nach dem<br />

Auslöser: „Mit welchen Stoffen, welchem Material<br />

haben Sie in letzter Zeit gearbeitet?” In der Auf zäh -<br />

lung des Elektrikers kommt auch die „Muffen verguss -<br />

masse” vor. Der Hautarzt findet schnell heraus, dass<br />

diese Masse ein „Isocyanat” als Härter enthält.<br />

Isocyanate wirken schon in geringsten Mengen sensibilisierend<br />

auf die Haut und können bei wiederholtem<br />

Kontakt ein allergisches Kontaktekzem auslösen. Der<br />

Elektriker hatte schon mehrfach direkten Hautkontakt<br />

mit der Muffenvergussmasse. Nun ist die Aufregung<br />

im Betrieb groß und der Chef ermittelt genau, wann<br />

und wie seine Mitarbeiter mit den Gießharzen arbeiten.<br />

So „entdeckt” er eine Gefährdung, die bisher keiner<br />

wahrgenommen hat.<br />

Dieses Vorgehen ist eine Ermittlung und Beurteilung<br />

der Gefahr nach dem Schadensereignis. Bei Unfällen<br />

ist es meist nicht anders: Wenn das Kind in den Brun -<br />

nen gefallen ist, sieht man plötzlich, dass kein Deckel<br />

auf dem Brunnen war – und jeder hat gewusst, dass<br />

es so kommen musste.<br />

In fast jedem Betrieb gibt es Gefahren, die jeder<br />

irgendwie sieht und kennt, aber nicht bewusst darauf<br />

reagiert – weil ja bisher noch nichts passiert ist, weil<br />

der Gesundheitsschaden sich einschleicht und noch<br />

nicht schmerzt. Dazu kommen versteckte Gefahren,<br />

die erst durch eine Gefährdungsermittlung und -beurteilung<br />

aufgedeckt werden. Muss es wirklich erst zu<br />

einem Schaden kommen, der den Mitarbeiter und das<br />

Unternehmen belastet? Das 1996 erlassene Arbeits -<br />

schutzgesetz gibt eine andere Denkrichtung vor:<br />

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

„(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der<br />

für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen<br />

Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des<br />

Arbeitsschutzes erforderlich sind.<br />

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art<br />

der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen<br />

Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeits -<br />

platzes oder einer Tätigkeit ausreichend.<br />

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben<br />

durch<br />

1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte<br />

und des Arbeitsplatzes,<br />

2. physikalische, chemische und biologische Ein wir -<br />

kungen,<br />

3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von<br />

Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Ma -<br />

schi nen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang<br />

da mit,<br />

4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungs ver fah -<br />

ren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zu -<br />

sam menwirken,<br />

5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der<br />

Beschäftigten.”<br />

Wenn Sie als Unternehmer zusammen mit Ihren<br />

Mitarbeitern die Gefahren systematisch aufspüren und<br />

beurteilen, können Sie die Gefahr ausschalten oder<br />

zumindest deutlich verringern. Die Gefährdungs -<br />

beurteilung, die Bewertung der ermittelten Gefahren<br />

und die Festlegung von Maßnahmen gegen die<br />

Gefahren macht zwar zunächst Arbeit, schützt aber<br />

Sie und Ihre Mitarbeiter nachhaltig vor Unfällen und<br />

Gesundheitsschäden. Die Gefährdungsbeurteilung<br />

sorgt zudem für ein gutes Betriebsklima und verbessert<br />

die Wettbewerbsfähigkeit, denn Sicherheit und<br />

Qualität gehen Hand in Hand. Außerdem gibt Ihnen<br />

die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ein gewisses<br />

Maß an Rechtssicherheit bei Arbeitsunfällen und<br />

Berufskrankheiten – erfahrungsgemäß wird bei Scha -<br />

dens fällen zuerst nach der Gefährdungsbeurteilung<br />

gefragt.<br />

Nachfolgend geben wir Ihnen einige wichtige Hin -<br />

weise und Hilfen, wie Sie die Gefährdungs beurteilung<br />

effektiv, zügig, wirtschaftlich und rechtssicher durchführen<br />

können.

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