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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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Organisation der Sicherheit<br />

Beachtung der BGV A4 und der weiter unten genannten<br />

Verordnungen.<br />

Bei der Überschreitung von Grenzwerten am Arbeits -<br />

platz z. B. müssen Sie folgende Unter suchungen veranlassen,<br />

denen sich die Mitarbeiter auch unterziehen<br />

müssen (Beachten Sie bitte auch die Hinweise dazu in<br />

den speziellen Kapiteln!):<br />

● G 20 Lärm (bei Umgang mit lärmintensiven Ma -<br />

schi nen, z. B. Mauernutfräse, Bohrhammer, auch<br />

bei hohem Umgebungslärmpegel – Stein schneide -<br />

ma schine)<br />

● G 26 Tragen von Atemschutzgeräten bei Einsatz<br />

von mehr als 30 Min/Tag; dies gilt auch für Halb -<br />

masken FFP 2 oder 3<br />

● G 1.1 Quarzstaub; „Silikogener Staub” (bei regelmäßigen<br />

Schlitz- und Fräsarbeiten)<br />

● G 1.2 asbesthaltiger Staub (bei Umgang mit Alt -<br />

lasten)<br />

● G 1.4 Staub allgemein, >10 mg/qm einatembarer<br />

Staub oder > 3mg/qm alveolengängiger Staub,<br />

siehe Gefahrstoffverordnung Anhang V<br />

Anzubietende Untersuchung<br />

Folgende Untersuchung müssen Sie den Beschäftigten<br />

anbieten, die Wahrnehmung durch die Mitarbeiter ist<br />

freiwillig:<br />

● Bildschirmarbeitsplatz: Sehtest und Untersuchung<br />

der Augen (siehe auch Bildschirmarbeitsplatz veror -<br />

dnung § 6)<br />

Empfohlene Untersuchungen<br />

Es empfiehlt sich, folgende Untersuchungen den<br />

Mitarbeitern bei entsprechenden Tätigkeiten anzubieten,<br />

eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Auch sind<br />

die Beschäftigten nicht verpflichtet, eine solche<br />

Untersuchung wahrzunehmen; eine Verpflichtung für<br />

Beschäftigte kann allenfalls durch eine Betriebs -<br />

vereinbarung geregelt werden<br />

● G 23 „Obstruktive Atmwegserkrankungen“<br />

● G 24 „Haut“<br />

● G 25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“<br />

● G 37 „Bildschirmarbeitsplätze” (geht über die oben<br />

genannte Untersuchung nach Bildschirm arbeits ver -<br />

ordnung hinaus)<br />

● G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“<br />

Eine Planungshilfe für Vorsorgeuntersuchungen finden<br />

Sie im Anhang dieses Ordners.<br />

Weitergehende Informationen:<br />

Regelungen über Vorsorgeuntersuchungen finden sich<br />

vor allem in der berufsgenossenschaftlichen Unfall -<br />

verhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge”<br />

(BGV A4), in der Gefahrstoffverordnung, der Bio stoff -<br />

verordnung und in der Röntgen- und Strahlen schutz -<br />

verordnung. Die Texte finden Sie im Internet unter den<br />

entsprechenden Stichworten oder auf der CD „Praxis -<br />

gerechte Lösungen”.<br />

Allgemeine Vorsorge- und Eignungsunter suchungen:<br />

Diese sind weder für Arbeitgeber noch die Be schäf -<br />

tigten vorgeschrieben oder in Empfehlungen nieder -<br />

gelegt und müssen gesondert geregelt werden (z. B.<br />

im Sinne einer Einstellungsuntersuchung)<br />

● Sehschärfe<br />

● Farbensehen<br />

● Körperliche Konstitution bezüglich der Tätigkeit<br />

In Einzelfällen ggf. noch andere Untersuchungen,<br />

z. B. Nachtarbeit (Angebotsuntersuchung geregelt<br />

durch Arbeitsschutzgesetz), Infektionsgefährdung bei<br />

Arbei ten an Kläranlagen, geregelt durch Biostoff -<br />

ver ordnung.<br />

Soweit im berufsgenossenschaftlichen oder staatlichen<br />

Regelwerk arbeitsmedizinische Vorsorgeunter su chun -<br />

gen vorgeschrieben sind oder seitens des Arbeit -<br />

gebers den Arbeitnehmern angeboten werden müssen,<br />

liegt die Verantwortung für deren Veranlassung<br />

bzw. deren Angebot beim Unternehmer.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dürfen<br />

nur von Arbeitsmedizinern oder Ärzten mit der<br />

Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt<br />

werden.<br />

Fragen Sie Ihren Betriebsarzt, welche Vorsorge unter -<br />

suchungen für Ihre Mitarbeiter erforderlich sind. Im<br />

Regelfall kann Ihr Betriebsarzt diese Untersuchungen<br />

selbst durchführen; falls nicht, wird er Ihnen geeignete<br />

Ärzte nennen können.<br />

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