Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Organisation der Sicherheit<br />
Beachtung der BGV A4 und der weiter unten genannten<br />
Verordnungen.<br />
Bei der Überschreitung von Grenzwerten am Arbeits -<br />
platz z. B. müssen Sie folgende Unter suchungen veranlassen,<br />
denen sich die Mitarbeiter auch unterziehen<br />
müssen (Beachten Sie bitte auch die Hinweise dazu in<br />
den speziellen Kapiteln!):<br />
● G 20 Lärm (bei Umgang mit lärmintensiven Ma -<br />
schi nen, z. B. Mauernutfräse, Bohrhammer, auch<br />
bei hohem Umgebungslärmpegel – Stein schneide -<br />
ma schine)<br />
● G 26 Tragen von Atemschutzgeräten bei Einsatz<br />
von mehr als 30 Min/Tag; dies gilt auch für Halb -<br />
masken FFP 2 oder 3<br />
● G 1.1 Quarzstaub; „Silikogener Staub” (bei regelmäßigen<br />
Schlitz- und Fräsarbeiten)<br />
● G 1.2 asbesthaltiger Staub (bei Umgang mit Alt -<br />
lasten)<br />
● G 1.4 Staub allgemein, >10 mg/qm einatembarer<br />
Staub oder > 3mg/qm alveolengängiger Staub,<br />
siehe Gefahrstoffverordnung Anhang V<br />
Anzubietende Untersuchung<br />
Folgende Untersuchung müssen Sie den Beschäftigten<br />
anbieten, die Wahrnehmung durch die Mitarbeiter ist<br />
freiwillig:<br />
● Bildschirmarbeitsplatz: Sehtest und Untersuchung<br />
der Augen (siehe auch Bildschirmarbeitsplatz veror -<br />
dnung § 6)<br />
Empfohlene Untersuchungen<br />
Es empfiehlt sich, folgende Untersuchungen den<br />
Mitarbeitern bei entsprechenden Tätigkeiten anzubieten,<br />
eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Auch sind<br />
die Beschäftigten nicht verpflichtet, eine solche<br />
Untersuchung wahrzunehmen; eine Verpflichtung für<br />
Beschäftigte kann allenfalls durch eine Betriebs -<br />
vereinbarung geregelt werden<br />
● G 23 „Obstruktive Atmwegserkrankungen“<br />
● G 24 „Haut“<br />
● G 25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“<br />
● G 37 „Bildschirmarbeitsplätze” (geht über die oben<br />
genannte Untersuchung nach Bildschirm arbeits ver -<br />
ordnung hinaus)<br />
● G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“<br />
Eine Planungshilfe für Vorsorgeuntersuchungen finden<br />
Sie im Anhang dieses Ordners.<br />
Weitergehende Informationen:<br />
Regelungen über Vorsorgeuntersuchungen finden sich<br />
vor allem in der berufsgenossenschaftlichen Unfall -<br />
verhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge”<br />
(BGV A4), in der Gefahrstoffverordnung, der Bio stoff -<br />
verordnung und in der Röntgen- und Strahlen schutz -<br />
verordnung. Die Texte finden Sie im Internet unter den<br />
entsprechenden Stichworten oder auf der CD „Praxis -<br />
gerechte Lösungen”.<br />
Allgemeine Vorsorge- und Eignungsunter suchungen:<br />
Diese sind weder für Arbeitgeber noch die Be schäf -<br />
tigten vorgeschrieben oder in Empfehlungen nieder -<br />
gelegt und müssen gesondert geregelt werden (z. B.<br />
im Sinne einer Einstellungsuntersuchung)<br />
● Sehschärfe<br />
● Farbensehen<br />
● Körperliche Konstitution bezüglich der Tätigkeit<br />
In Einzelfällen ggf. noch andere Untersuchungen,<br />
z. B. Nachtarbeit (Angebotsuntersuchung geregelt<br />
durch Arbeitsschutzgesetz), Infektionsgefährdung bei<br />
Arbei ten an Kläranlagen, geregelt durch Biostoff -<br />
ver ordnung.<br />
Soweit im berufsgenossenschaftlichen oder staatlichen<br />
Regelwerk arbeitsmedizinische Vorsorgeunter su chun -<br />
gen vorgeschrieben sind oder seitens des Arbeit -<br />
gebers den Arbeitnehmern angeboten werden müssen,<br />
liegt die Verantwortung für deren Veranlassung<br />
bzw. deren Angebot beim Unternehmer.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dürfen<br />
nur von Arbeitsmedizinern oder Ärzten mit der<br />
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt<br />
werden.<br />
Fragen Sie Ihren Betriebsarzt, welche Vorsorge unter -<br />
suchungen für Ihre Mitarbeiter erforderlich sind. Im<br />
Regelfall kann Ihr Betriebsarzt diese Untersuchungen<br />
selbst durchführen; falls nicht, wird er Ihnen geeignete<br />
Ärzte nennen können.<br />
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