Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Organisation der Sicherheit<br />
Generell gilt: Werdende Mütter dürfen nicht mit<br />
Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen<br />
Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden<br />
Stoffen oder Strahlen, von Stäuben, Gasen oder<br />
Dämpfen ausgesetzt sind.<br />
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 dürfen werdende Mütter nicht<br />
mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten<br />
Unfallgefahren ausgesetzt sind, insbesondere der<br />
Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen.<br />
Diese Anforderungen sowie die oben genannten<br />
Einschränkungen bezüglich der Arbeitshaltung und<br />
der Lastenhandhabung werden eine Beschäftigung<br />
auf Baustellen in der Regel ausschließen.<br />
Zeigt die Beurteilung des bisherigen Arbeitsplatzes,<br />
dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, muss<br />
der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für<br />
einen Arbeitsplatzwechsel treffen. Steht ein anderer<br />
Arbeitsplatz nicht zur Verfügung, dürfen werdende<br />
oder stillende Mütter so lange nicht beschäftigt werden,<br />
wie dies zum Schutz ihrer Sicherheit und<br />
Gesundheit notwendig ist.<br />
Bei Arbeitsplätzen im Bürobereich sind in der Regel<br />
keine besonderen Gefährdungen für die werdenden<br />
und stillenden Mütter zu erwarten.<br />
3.2 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen,<br />
die noch nicht 18 Jahre alt sind. Jugendliche dürfen<br />
nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr<br />
als 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Für<br />
die Teilnahme am Unterricht in der Berufsschule sowie<br />
für Prüfungen muss der Jugendliche freigestellt<br />
werden.<br />
Jugendliche dürfen normalerweise nur in der Zeit von<br />
6–20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche dürfen<br />
nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ihre<br />
Gesundheit gefährdet werden könnte, z.B. durch physikalische<br />
Einwirkung wie Lärm oder Strahlen, durch<br />
Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe.<br />
Wenn allerdings diese Arbeiten unter Aufsicht eines<br />
Fachkundigen erfolgen, sie zum Erreichen des Aus -<br />
bildungszieles notwendig sind und die Luft grenzwerte<br />
unterschritten werden, gilt dieses Beschäftigungs -<br />
verbot nicht.<br />
Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf<br />
nur beschäftigt werden, wenn er dem Arbeitgeber<br />
eine Bescheinigung über eine durchgeführte Erstunter -<br />
suchung gemäß Jugendarbeitschutz vorlegt. Bei dieser<br />
Untersuchung werden insbesondere die für den zu<br />
erlernenden Beruf wichtigen körperlichen Fähigkeiten<br />
untersucht, zum Beispiel das Farbensehen beim<br />
Elektrotechniker.<br />
Vor Ablauf von zwölf Monaten nach Aufnahme der<br />
Beschäftigung muss der Jugendliche die Beschei ni -<br />
gung über eine durchgeführte Nachuntersuchung<br />
gemäß Jugendarbeits schutzgesetz beim Arbeitgeber<br />
vorlegen. Bei dieser Untersuchung wird ermittelt, ob<br />
die ausgeübte Beschäftigung sich negativ auf die<br />
Gesundheit des Jugendlichen auswirkt.<br />
Enthält die Bescheinigung einen Vermerk über Arbei -<br />
ten, durch deren Ausführung der Jugendliche gefährdet<br />
werden könnte, so darf der Unternehmer den<br />
Jugendlichen mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen.<br />
Die Bescheinigungen sind bis zum Ende der Aus -<br />
bildung aufzubewahren. Die Kosten für diese Unter -<br />
suchungen trägt das Land.<br />
4. Sicherheitsbeauftragte<br />
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter, der den<br />
Unternehmer, die Führungskräfte und seine Kollegen<br />
und Kolleginnen unterstützt, Unfälle zu verhindern und<br />
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen<br />
und zu minimieren. Er gibt Anstöße zur Verbesserung<br />
der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,<br />
er informiert die Führung über Sicherheitsprobleme.<br />
Als Kollege unter Kollegen vermittelt der Sicher heits -<br />
beauftragte sicheres Verhalten motivierend und ohne<br />
zu belehren, er ist vor allem Vorbild. Seine Tätigkeit<br />
ist ehrenamtlich, der Unternehmer hat keine zusätzlichen<br />
laufenden Kosten für den Sicherheits beauf -<br />
tragten.<br />
Juristisch betrachtet hat der Sicherheitsbeauftragte<br />
weder Pflichten noch Verantwortung. Er darf wegen<br />
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