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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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Organisation der Sicherheit<br />

Generell gilt: Werdende Mütter dürfen nicht mit<br />

Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen<br />

Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden<br />

Stoffen oder Strahlen, von Stäuben, Gasen oder<br />

Dämpfen ausgesetzt sind.<br />

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 dürfen werdende Mütter nicht<br />

mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten<br />

Unfallgefahren ausgesetzt sind, insbesondere der<br />

Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen.<br />

Diese Anforderungen sowie die oben genannten<br />

Einschränkungen bezüglich der Arbeitshaltung und<br />

der Lastenhandhabung werden eine Beschäftigung<br />

auf Baustellen in der Regel ausschließen.<br />

Zeigt die Beurteilung des bisherigen Arbeitsplatzes,<br />

dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, muss<br />

der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für<br />

einen Arbeitsplatzwechsel treffen. Steht ein anderer<br />

Arbeitsplatz nicht zur Verfügung, dürfen werdende<br />

oder stillende Mütter so lange nicht beschäftigt werden,<br />

wie dies zum Schutz ihrer Sicherheit und<br />

Gesundheit notwendig ist.<br />

Bei Arbeitsplätzen im Bürobereich sind in der Regel<br />

keine besonderen Gefährdungen für die werdenden<br />

und stillenden Mütter zu erwarten.<br />

3.2 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen,<br />

die noch nicht 18 Jahre alt sind. Jugendliche dürfen<br />

nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr<br />

als 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Für<br />

die Teilnahme am Unterricht in der Berufsschule sowie<br />

für Prüfungen muss der Jugendliche freigestellt<br />

werden.<br />

Jugendliche dürfen normalerweise nur in der Zeit von<br />

6–20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche dürfen<br />

nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ihre<br />

Gesundheit gefährdet werden könnte, z.B. durch physikalische<br />

Einwirkung wie Lärm oder Strahlen, durch<br />

Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe.<br />

Wenn allerdings diese Arbeiten unter Aufsicht eines<br />

Fachkundigen erfolgen, sie zum Erreichen des Aus -<br />

bildungszieles notwendig sind und die Luft grenzwerte<br />

unterschritten werden, gilt dieses Beschäftigungs -<br />

verbot nicht.<br />

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf<br />

nur beschäftigt werden, wenn er dem Arbeitgeber<br />

eine Bescheinigung über eine durchgeführte Erstunter -<br />

suchung gemäß Jugendarbeitschutz vorlegt. Bei dieser<br />

Untersuchung werden insbesondere die für den zu<br />

erlernenden Beruf wichtigen körperlichen Fähigkeiten<br />

untersucht, zum Beispiel das Farbensehen beim<br />

Elektrotechniker.<br />

Vor Ablauf von zwölf Monaten nach Aufnahme der<br />

Beschäftigung muss der Jugendliche die Beschei ni -<br />

gung über eine durchgeführte Nachuntersuchung<br />

gemäß Jugendarbeits schutzgesetz beim Arbeitgeber<br />

vorlegen. Bei dieser Untersuchung wird ermittelt, ob<br />

die ausgeübte Beschäftigung sich negativ auf die<br />

Gesundheit des Jugendlichen auswirkt.<br />

Enthält die Bescheinigung einen Vermerk über Arbei -<br />

ten, durch deren Ausführung der Jugendliche gefährdet<br />

werden könnte, so darf der Unternehmer den<br />

Jugendlichen mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen.<br />

Die Bescheinigungen sind bis zum Ende der Aus -<br />

bildung aufzubewahren. Die Kosten für diese Unter -<br />

suchungen trägt das Land.<br />

4. Sicherheitsbeauftragte<br />

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter, der den<br />

Unternehmer, die Führungskräfte und seine Kollegen<br />

und Kolleginnen unterstützt, Unfälle zu verhindern und<br />

arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen<br />

und zu minimieren. Er gibt Anstöße zur Verbesserung<br />

der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,<br />

er informiert die Führung über Sicherheitsprobleme.<br />

Als Kollege unter Kollegen vermittelt der Sicher heits -<br />

beauftragte sicheres Verhalten motivierend und ohne<br />

zu belehren, er ist vor allem Vorbild. Seine Tätigkeit<br />

ist ehrenamtlich, der Unternehmer hat keine zusätzlichen<br />

laufenden Kosten für den Sicherheits beauf -<br />

tragten.<br />

Juristisch betrachtet hat der Sicherheitsbeauftragte<br />

weder Pflichten noch Verantwortung. Er darf wegen<br />

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