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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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Gefährdungen und Schutzmaßnahmen<br />

Sichtprüfung vor jedem Gebrauch<br />

Wer eine Leiter besteigen will, schaut sie vorher<br />

genau an, ob sie in Ordnung und für die Arbeits auf -<br />

gabe geeignet ist. Auch Leitern von Fremd betrieben<br />

sind immer sorgfältig zu prüfen.<br />

Betriebsanleitung und Unterweisung<br />

An jeder Leiter muss eine Betriebsanleitung deutlich<br />

erkennbar und dauerhaft angebracht sein. Unter wei -<br />

sen Sie die Mitarbeiter auch an Hand dieser<br />

Betriebsanleitung – besonders dann, wenn Sie einen<br />

Regelverstoß beobachten.<br />

Die Berufsgenossenschaft unterstützt Sie mit einer breiten<br />

Vielfalt von Informations- und Unter weisungs -<br />

material, mit Filmen, Präsentationen und Schulungen –<br />

die Broschüre „Informationsmaterial zum Thema<br />

Leitern” gibt Ihnen einen Überblick und erleichtert die<br />

Auswahl. (Best.-Nr. D 16).<br />

Aufgabe 9<br />

Organisieren Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer<br />

Leitern. Wir empfehlen, Leitern mit Prüfplaketten zu<br />

versehen.<br />

2.2 Gerüste<br />

Wer auf einem erhöhten Standort arbeitet, kann<br />

abstürzen. Deshalb müssen diese Standorte sehr sorgfältig<br />

gesichert sein und die Mitarbeiter immer wieder<br />

auf die Gefahren hingewiesen und zu umsichtigem<br />

Verhalten motiviert werden. Viele schwere Unfälle<br />

passieren auf Baustellen mit Gerüsten, die mangelhaft<br />

errichtet sind, die keinen Seitenschutz haben oder<br />

umstürzen, weil sie schlecht verankert sind.<br />

Wenn Sie selbst Gerüste aufbauen oder aufbauen lassen,<br />

müssen Sie u. a. folgende Hinweise beachten:<br />

● Auf-/Um-/Abbau nur nach Verwendungsanleitung<br />

des Herstellers und den Regeln für Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz im Gerüstbau durchführen (BGV<br />

C22 „Bauarbeiten"; BGR 173 „Gerüstbau –<br />

Kleingerüste")<br />

● Gerüstbauarbeiten nur von fachlich geeigneten<br />

Personen durchführen und von einer weisungsbefugten<br />

Person beaufsichtigen lassen<br />

● Stellen Sie sicher, dass die Benutzer das Gerüst<br />

nicht über die Freigabegrenze hinaus belasten<br />

● Prüfen Sie das Gerüst vor der Freigabe auf Mängel<br />

und veranlassen Sie eine arbeitstägliche Funk tions -<br />

prüfung<br />

● Ab mehr als 2,00 m Gerüstbelaghöhe muss ein<br />

dreiteiliger Seitenschutz angebracht werden<br />

● Kleingerüste (vorübergehend aufgebaute Bühnen<br />

und Podeste) müssen bei mehr als 1,00 m Belag -<br />

höhe einen Aufstieg haben<br />

● Für Behelfsgerüste wie z. B. aus zwei Stehleitern<br />

und einer Bohle gilt: Belagoberkante maximal<br />

2,00 m Höhe, Bohlenbreite mindestens 28 cm,<br />

Stütz weite maximal 3,50 m<br />

● Untersagen Sie Ihren Mitarbeitern, von Gerüsten<br />

abzuspringen, ebenso wie das Abwerfen von Ge -<br />

gen ständen auf die Gerüstbelagflächen<br />

● Nach längeren Arbeitspausen und außergewöhnlichen<br />

Einwirkungen wie z. B. Sturm das Gerüst auf<br />

augenfällige Mängel kontrollieren<br />

Wenn Ihre Mitarbeiter auf den Baustellen vorhandene<br />

Gerüste anderer Unternehmen nutzen wollen oder sollen,<br />

müssen diese Gerüste vorher von Ihnen oder<br />

einem sachkundigen Beauftragten auf Betriebs -<br />

sicherheit und bestimmungsgemäße Verwendung kontrolliert<br />

werden. Sind Gerüste nicht in Ordnung, dürfen<br />

Sie Ihre Mitarbeiter dort nicht arbeiten lassen.<br />

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