Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Gefährdungen und Schutzmaßnahmen<br />
Sichtprüfung vor jedem Gebrauch<br />
Wer eine Leiter besteigen will, schaut sie vorher<br />
genau an, ob sie in Ordnung und für die Arbeits auf -<br />
gabe geeignet ist. Auch Leitern von Fremd betrieben<br />
sind immer sorgfältig zu prüfen.<br />
Betriebsanleitung und Unterweisung<br />
An jeder Leiter muss eine Betriebsanleitung deutlich<br />
erkennbar und dauerhaft angebracht sein. Unter wei -<br />
sen Sie die Mitarbeiter auch an Hand dieser<br />
Betriebsanleitung – besonders dann, wenn Sie einen<br />
Regelverstoß beobachten.<br />
Die Berufsgenossenschaft unterstützt Sie mit einer breiten<br />
Vielfalt von Informations- und Unter weisungs -<br />
material, mit Filmen, Präsentationen und Schulungen –<br />
die Broschüre „Informationsmaterial zum Thema<br />
Leitern” gibt Ihnen einen Überblick und erleichtert die<br />
Auswahl. (Best.-Nr. D 16).<br />
Aufgabe 9<br />
Organisieren Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer<br />
Leitern. Wir empfehlen, Leitern mit Prüfplaketten zu<br />
versehen.<br />
2.2 Gerüste<br />
Wer auf einem erhöhten Standort arbeitet, kann<br />
abstürzen. Deshalb müssen diese Standorte sehr sorgfältig<br />
gesichert sein und die Mitarbeiter immer wieder<br />
auf die Gefahren hingewiesen und zu umsichtigem<br />
Verhalten motiviert werden. Viele schwere Unfälle<br />
passieren auf Baustellen mit Gerüsten, die mangelhaft<br />
errichtet sind, die keinen Seitenschutz haben oder<br />
umstürzen, weil sie schlecht verankert sind.<br />
Wenn Sie selbst Gerüste aufbauen oder aufbauen lassen,<br />
müssen Sie u. a. folgende Hinweise beachten:<br />
● Auf-/Um-/Abbau nur nach Verwendungsanleitung<br />
des Herstellers und den Regeln für Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz im Gerüstbau durchführen (BGV<br />
C22 „Bauarbeiten"; BGR 173 „Gerüstbau –<br />
Kleingerüste")<br />
● Gerüstbauarbeiten nur von fachlich geeigneten<br />
Personen durchführen und von einer weisungsbefugten<br />
Person beaufsichtigen lassen<br />
● Stellen Sie sicher, dass die Benutzer das Gerüst<br />
nicht über die Freigabegrenze hinaus belasten<br />
● Prüfen Sie das Gerüst vor der Freigabe auf Mängel<br />
und veranlassen Sie eine arbeitstägliche Funk tions -<br />
prüfung<br />
● Ab mehr als 2,00 m Gerüstbelaghöhe muss ein<br />
dreiteiliger Seitenschutz angebracht werden<br />
● Kleingerüste (vorübergehend aufgebaute Bühnen<br />
und Podeste) müssen bei mehr als 1,00 m Belag -<br />
höhe einen Aufstieg haben<br />
● Für Behelfsgerüste wie z. B. aus zwei Stehleitern<br />
und einer Bohle gilt: Belagoberkante maximal<br />
2,00 m Höhe, Bohlenbreite mindestens 28 cm,<br />
Stütz weite maximal 3,50 m<br />
● Untersagen Sie Ihren Mitarbeitern, von Gerüsten<br />
abzuspringen, ebenso wie das Abwerfen von Ge -<br />
gen ständen auf die Gerüstbelagflächen<br />
● Nach längeren Arbeitspausen und außergewöhnlichen<br />
Einwirkungen wie z. B. Sturm das Gerüst auf<br />
augenfällige Mängel kontrollieren<br />
Wenn Ihre Mitarbeiter auf den Baustellen vorhandene<br />
Gerüste anderer Unternehmen nutzen wollen oder sollen,<br />
müssen diese Gerüste vorher von Ihnen oder<br />
einem sachkundigen Beauftragten auf Betriebs -<br />
sicherheit und bestimmungsgemäße Verwendung kontrolliert<br />
werden. Sind Gerüste nicht in Ordnung, dürfen<br />
Sie Ihre Mitarbeiter dort nicht arbeiten lassen.<br />
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