Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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12<br />
● Suchterkrankung (Alkohol oder Drogen) eines<br />
Mitarbeiters<br />
● auf Wunsch eines Mitarbeiters<br />
● und wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist<br />
Außerdem ist der Betriebsarzt Ihr kompetenter Berater<br />
für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheits -<br />
förderung, in die er in Absprache mit Ihnen weitere<br />
Spezialisten einbeziehen kann (Rückenschule, Ent -<br />
spannungstraining, Ernährungsberatung).<br />
Wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, müssen Sie<br />
möglicherweise einige spezielle Vorsorgeunter -<br />
suchungen durchführen lassen (siehe weiter unten).<br />
Eine darüber hinausgehende allgemeine Einstellungs -<br />
untersuchung ist zwar keine Pflicht, aber oft sinnvoll,<br />
um nicht erst später mit Leistungsbeschränkungen des<br />
Mitarbeiters konfrontiert zu werden.<br />
Mit der Vorsorge- bzw. Einstellungsuntersuchung<br />
beauftragen Sie am besten Ihren Betriebsarzt, falls er<br />
die erforderliche Ermächtigung für vorgeschriebene<br />
spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeunter -<br />
suchungen hat. Er kennt die Arbeitsbedingungen in<br />
Ihrem Betrieb und kann klären, ob und wieweit der<br />
Bewerber für bestimmte Tätigkeiten unter gesundheitlichen<br />
Gesichtspunkten geeignet ist. Auch die nach<br />
dem Jugend arbeits schutzgesetz geforderten Unte r -<br />
suchun gen sind bei dem Betriebsarzt in kompetenter<br />
Hand.<br />
2.2 So finden Sie einen Betriebsarzt<br />
Betriebsärzte stehen im örtlichen Telefonbuch und<br />
den Gelben Seiten unter Stichworten wie Arbeitsmedi<br />
zin/Arbeitsschutz/Ärzte für Arbeits medizin.<br />
Komfor ta bler ist die Suche im Inte rnet: www.vdbw.de;<br />
www.betriebs aerz te-helfen.de; www.betriebs aerz -<br />
te.de; www.gqp.de; www.telefonbuch.de, www.gelbeseiten.de<br />
oder über eine Suchmaschine, Stichwort<br />
„Betriebs ärzte”.<br />
Suchen Sie sich einen Betriebsarzt, der in Ihrer Region<br />
ansässig ist, damit er Ihnen in den unter 2.1 genannten<br />
Fällen helfen kann. Wenn Sie Mitglied Ihrer<br />
zuständigen Innung sind, können Sie auch dort nachfragen.<br />
Sie können auch auf das BGFE-Netzwerk<br />
Betriebsärzte zugreifen; in diesem Netzwerk sind qualifizierte<br />
und erfahrene Betriebsärzte für die speziellen<br />
Organisation der Sicherheit<br />
Anforderungen von Kleinbetrieben aufgeführt. Klicken<br />
Sie im Internet unter www.bgfe.de in der rechten<br />
Spalte auf das Logo „Unter -<br />
nehmermodell“ und gehen dann<br />
weiter über „Netzwerk Betriebsärzte“.<br />
Betriebsärzte berechnen ihre Leistungen nach Auf -<br />
wand.<br />
Sie können den Betriebsarzt jederzeit wechseln oder<br />
auch mehrere Betriebsärzte auswählen, z.B. für verschiedene<br />
Betriebsstätten. Sie müssen Ihre Mitarbeiter<br />
informieren, welcher Betriebsarzt bei Bedarf anzusprechen<br />
ist, in welchen Fällen sie ein Recht auf<br />
Beratung und Untersuchung durch den Betriebsarzt<br />
haben und wie sie dieses Recht wahrnehmen können.<br />
Für diese Information verwenden Sie am besten den<br />
„Betriebsarzt-Aushang“, den Sie in diesem Ordner im<br />
Anhang und als Vordruck-Datei auf der CD finden.<br />
2.3 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
Zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es Unfall ver -<br />
hütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, die<br />
auch Regelungen über arbeitsmedizinische Vorsorge -<br />
untersuchungen beinhalten. Die Durchführung derartiger<br />
Untersuchungen kann bei bestimmten gefährdenden<br />
Tätigkeiten verpflichtend sein, teilweise muss nur<br />
ein Untersuchungsangebot des Arbeitgebers an die<br />
Arbeitnehmer erfolgen, einige Untersuchungen sind<br />
lediglich empfohlen und können vom Arbeitgeber freiwillig<br />
angeboten werden.<br />
Zudem haben auch die versicherten Arbeitnehmer nach<br />
dem Arbeitsschutzgesetz das Recht, sich auf eigenen<br />
Wunsch von einem Betriebsarzt untersuchen zu lassen.<br />
Pflicht-Untersuchungen<br />
Für den Arbeitgeber ist bedeutsam, dass bei be -<br />
stimmten Tätigkeiten bzw. Gefährdungen vor<br />
Aufnahme der Tätigkeit und dann in regelmäßigen<br />
Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorge unter -<br />
suchung erfolgen muss, ansonsten darf der Arbeit -<br />
geber den versicherten Arbeitnehmer nicht mit der -<br />
artigen Tätigkeiten beschäftigen. Welche Vorsorge -<br />
unter suchungen in Ihrem Betrieb erforderlich sind,<br />
ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der<br />
Beratung durch Ihren Betriebsarzt – jeweils unter