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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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12<br />

● Suchterkrankung (Alkohol oder Drogen) eines<br />

Mitarbeiters<br />

● auf Wunsch eines Mitarbeiters<br />

● und wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist<br />

Außerdem ist der Betriebsarzt Ihr kompetenter Berater<br />

für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheits -<br />

förderung, in die er in Absprache mit Ihnen weitere<br />

Spezialisten einbeziehen kann (Rückenschule, Ent -<br />

spannungstraining, Ernährungsberatung).<br />

Wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, müssen Sie<br />

möglicherweise einige spezielle Vorsorgeunter -<br />

suchungen durchführen lassen (siehe weiter unten).<br />

Eine darüber hinausgehende allgemeine Einstellungs -<br />

untersuchung ist zwar keine Pflicht, aber oft sinnvoll,<br />

um nicht erst später mit Leistungsbeschränkungen des<br />

Mitarbeiters konfrontiert zu werden.<br />

Mit der Vorsorge- bzw. Einstellungsuntersuchung<br />

beauftragen Sie am besten Ihren Betriebsarzt, falls er<br />

die erforderliche Ermächtigung für vorgeschriebene<br />

spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeunter -<br />

suchungen hat. Er kennt die Arbeitsbedingungen in<br />

Ihrem Betrieb und kann klären, ob und wieweit der<br />

Bewerber für bestimmte Tätigkeiten unter gesundheitlichen<br />

Gesichtspunkten geeignet ist. Auch die nach<br />

dem Jugend arbeits schutzgesetz geforderten Unte r -<br />

suchun gen sind bei dem Betriebsarzt in kompetenter<br />

Hand.<br />

2.2 So finden Sie einen Betriebsarzt<br />

Betriebsärzte stehen im örtlichen Telefonbuch und<br />

den Gelben Seiten unter Stichworten wie Arbeitsmedi<br />

zin/Arbeitsschutz/Ärzte für Arbeits medizin.<br />

Komfor ta bler ist die Suche im Inte rnet: www.vdbw.de;<br />

www.betriebs aerz te-helfen.de; www.betriebs aerz -<br />

te.de; www.gqp.de; www.telefonbuch.de, www.gelbeseiten.de<br />

oder über eine Suchmaschine, Stichwort<br />

„Betriebs ärzte”.<br />

Suchen Sie sich einen Betriebsarzt, der in Ihrer Region<br />

ansässig ist, damit er Ihnen in den unter 2.1 genannten<br />

Fällen helfen kann. Wenn Sie Mitglied Ihrer<br />

zuständigen Innung sind, können Sie auch dort nachfragen.<br />

Sie können auch auf das BGFE-Netzwerk<br />

Betriebsärzte zugreifen; in diesem Netzwerk sind qualifizierte<br />

und erfahrene Betriebsärzte für die speziellen<br />

Organisation der Sicherheit<br />

Anforderungen von Kleinbetrieben aufgeführt. Klicken<br />

Sie im Internet unter www.bgfe.de in der rechten<br />

Spalte auf das Logo „Unter -<br />

nehmermodell“ und gehen dann<br />

weiter über „Netzwerk Betriebsärzte“.<br />

Betriebsärzte berechnen ihre Leistungen nach Auf -<br />

wand.<br />

Sie können den Betriebsarzt jederzeit wechseln oder<br />

auch mehrere Betriebsärzte auswählen, z.B. für verschiedene<br />

Betriebsstätten. Sie müssen Ihre Mitarbeiter<br />

informieren, welcher Betriebsarzt bei Bedarf anzusprechen<br />

ist, in welchen Fällen sie ein Recht auf<br />

Beratung und Untersuchung durch den Betriebsarzt<br />

haben und wie sie dieses Recht wahrnehmen können.<br />

Für diese Information verwenden Sie am besten den<br />

„Betriebsarzt-Aushang“, den Sie in diesem Ordner im<br />

Anhang und als Vordruck-Datei auf der CD finden.<br />

2.3 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

Zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es Unfall ver -<br />

hütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, die<br />

auch Regelungen über arbeitsmedizinische Vorsorge -<br />

untersuchungen beinhalten. Die Durchführung derartiger<br />

Untersuchungen kann bei bestimmten gefährdenden<br />

Tätigkeiten verpflichtend sein, teilweise muss nur<br />

ein Untersuchungsangebot des Arbeitgebers an die<br />

Arbeitnehmer erfolgen, einige Untersuchungen sind<br />

lediglich empfohlen und können vom Arbeitgeber freiwillig<br />

angeboten werden.<br />

Zudem haben auch die versicherten Arbeitnehmer nach<br />

dem Arbeitsschutzgesetz das Recht, sich auf eigenen<br />

Wunsch von einem Betriebsarzt untersuchen zu lassen.<br />

Pflicht-Untersuchungen<br />

Für den Arbeitgeber ist bedeutsam, dass bei be -<br />

stimmten Tätigkeiten bzw. Gefährdungen vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit und dann in regelmäßigen<br />

Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorge unter -<br />

suchung erfolgen muss, ansonsten darf der Arbeit -<br />

geber den versicherten Arbeitnehmer nicht mit der -<br />

artigen Tätigkeiten beschäftigen. Welche Vorsorge -<br />

unter suchungen in Ihrem Betrieb erforderlich sind,<br />

ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der<br />

Beratung durch Ihren Betriebsarzt – jeweils unter

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