Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Gefährdungen und Schutzmaßnahmen<br />
Arbeitsgang Schalldruckpegel Dämmwert des<br />
Gehörschutzes<br />
Bohren mit mechanischer Schlagbohrmaschine<br />
in Betondecke (6 mm Bohrer)<br />
100 – 110 dB(A) 25 – 35 dB<br />
Bohren mit pneumatischer Schlagbohrmaschine<br />
in Betondecke (6 mm Bohrer)<br />
95 – 105 dB(A) 20 – 30 dB<br />
Schlitze fräsen mit Diamantscheibenschlitzfräsen<br />
und Absaugeinrichtung<br />
102 – 108 dB(A) 25 – 35 dB<br />
Notwendige Dämmwerte des Gehörschutz bei lärmintensiven Arbeiten in der Elektroinstallation<br />
dort die Stöpsel und führen diese in kleinen Auf be -<br />
wahrungsboxen mit sich. Welche Lösung man wählt,<br />
ist letztlich nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die<br />
Mitarbeiter den Gehörschutz akzeptieren und nutzen.<br />
Auf Großbaustellen lautet die Empfehlung: Morgens<br />
vor dem Betreten der Baustelle die Gehörschutzstöpsel<br />
anbringen und sie erst bei Pausen oder am Arbeits -<br />
ende entfernen. Die Verschmutzung der Stöpsel wird<br />
so zuverlässig verhindert.<br />
Als erfolgreiche Motivation zur Nutzung des Ge hör -<br />
schutzes hat sich in der Praxis die Beteiligung der Mit -<br />
arbeiter an der Auswahl des Gehörschutzes erwiesen,<br />
z. B. Trageversuche mit unterschiedlichen Model len.<br />
Ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) muss<br />
der Unternehmer durchsetzen, dass die betroffenen<br />
Beschäftigten den Gehörschutz einsetzen.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Minderungen des Hörvermögens bzw. Gehör schäden<br />
sind durch eine Untersuchung (Hörtest) frühzeitig zu<br />
erkennen. Die arbeitsmedizinische Vor sorge muss ab<br />
einem Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) durch den<br />
Tages- Erste Weitere Bemerkung<br />
Lärmexpositionspegel Nachuntersuchung Nachuntersuchungen<br />
80 bis 85 dB(A) Angebotsuntersuchung<br />
85 bis 90 dB(A) 12 Monate nach<br />
Aufnahme der Tätigkeit alle 60 Monate 1) Pflichtuntersuchung<br />
Über 90 dB(A) 12 Monate nach<br />
Aufnahme der Tätigkeit alle 36 Monate Pflichtuntersuchung<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei lärmintensiven Arbeiten in der Elektroinstallation<br />
Unternehmer organisiert werden. Bis zu einem Pegel<br />
von 85 dB(A) müssen Sie Ihren Mitarbeitern die Vor -<br />
sorge untersuchungen anbieten. Diese entscheiden<br />
selbst, ob sie die Untersuchung wahrnehmen oder<br />
nicht. Ab einem Pegel von 85 dB(A) muss der Mit -<br />
arbeiter zur Vorsorgeuntersuchung. Falls er dies verweigert,<br />
dürfen Sie ihn nicht mehr mit lärminten siven<br />
Tätigkeiten beschäftigen. Lärmmessungen auf Bau -<br />
stellen zeigen immer wieder, dass auch im Elektro -<br />
handwerk schnell Lärm expo sitions pegel von 85 bis<br />
weit über 90 dB(A) schon bei recht kurzem Einsatz<br />
von Bohrhämmern, Schlitzfräsen oder Bohr maschinen<br />
erreicht werden.<br />
Die Vorsorgeuntersuchungen (Erstuntersuchung und<br />
Nach untersuchung) müssen von einem Facharzt für<br />
Arbeitsmedizin oder einem Arzt mit Zusatz bezeich nung<br />
Betriebsmedizin nach dem Grundsatz G 20 „Lärm”<br />
durchgeführt werden. Beauftragen Sie am besten Ihren<br />
Betriebsarzt.<br />
Die Erstuntersuchung hat vor Aufnahme der gefährdenden<br />
Tätigkeit zu erfolgen. Die Fristen für die<br />
Nachuntersuchungen ergeben sich in Abhängigkeit<br />
von dem jeweiligen Lärmpegel aus der Tabelle unten.<br />
1) Empfehlung: weitere Nachuntersuchungen alle 36 Monate<br />
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