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Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH

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Organisation der Sicherheit<br />

1.1 Ersthelfer<br />

Im Kleinbetrieb mit 2 bis 20 Beschäftigte brauchen Sie<br />

mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer. Es reicht<br />

aber häufig nicht aus, wenn in einem Betrieb mit bis<br />

zu 20 Beschäftigten nur einer zum Ersthelfer ausgebildet<br />

ist. Wenn dieser im Betrieb nicht anwesend ist<br />

(z. B. wegen Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit) fehlt der<br />

Ersthelfer vor Ort. Ähnliches gilt auf Bau stellen, wenn<br />

dort nur diejenigen Mitarbeiter eingesetzt sind, die<br />

nicht zum Ersthelfer ausgebildet sind. Insofern ist es<br />

deshalb ratsam, mehrere Beschäftigte zum Ersthelfer<br />

ausbilden zu lassen. Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll<br />

sein, alle Mitarbeiter zum Ersthelfer ausbilden zu<br />

lassen.<br />

Außerdem sind bei der Organisation der Ersten Hilfe<br />

die konkreten Gefährdungen und die tatsächlichen<br />

Umstände vor Ort zu berücksichtigen. Hierbei kommt<br />

es sehr auf die Risiken am Arbeitsplatz an. Je größer<br />

die Unfallgefahren sind, umso lückenloser und qualitativ<br />

hochstehender muss die Erste Hilfe organisiert sein.<br />

Je geringer die Risiken sind und je eher von auße rhalb<br />

der Arbeitsstätte Hilfe herbei geholt werden kann<br />

(Arzt oder Krankennhaus in der Nach ba rschaft), umso<br />

geringer sind die Anforderungen, die an die Organi -<br />

sation der Ersten Hilfe zu stellen sind.<br />

Die Mitarbeiter müssen sich ausbilden lassen, sofern<br />

keine persönlichen Gründe entgegenstehen. Die<br />

Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in 8 Doppelstunden,<br />

alle zwei Jahre nimmt der Ersthelfer zur Auffrischung<br />

seiner Kenntnisse und Fertigkeiten an einem Erste-<br />

Hilfe-Training (4 Doppelstunden) teil. Ersthelfer in<br />

Unternehmen, die Arbeiten an elektrischen Anlagen<br />

oder Betriebsmitteln ausführen oder prüfen, sollten<br />

das Erste-Hilfe-Training nach einem Jahr wiederholen.<br />

Die Ausbildung kann während der Arbeitszeit,<br />

abends oder an Wochenenden erfolgen. Für Arbeits -<br />

zeit, die wegen der Teilnahme an Lehrgängen ausfällt,<br />

hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung.<br />

Die Berufsgenossenschaft trägt die Kursgebühren und<br />

zahlt diese direkt an die ausbildende Organisation;<br />

die Organisationen dürfen von den Betrieben keine<br />

weiteren Lehrgangsgebühren fordern. Die BG übernimmt<br />

keine Kosten für Ausbildungen in lebensrettenden<br />

Sofortmaßnahmen bzw. Erster Hilfe, wie sie für<br />

den Pkw-Führerschein erforderlich sind, da diese zur<br />

Ersthelferqualifikation nicht ausreichen.<br />

Als Ersthelfer darf der Unternehmer nur Personen einsetzen,<br />

die von einer von der BG ermächtigten Stelle<br />

ausgebildet worden sind. Das sind unter anderen<br />

● der Arbeiter-Samariter-Bund<br />

● die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft<br />

● das Deutsche Rote Kreuz<br />

● die Johanniter-Unfallhilfe<br />

● der Malteser Hilfsdienst<br />

Weitere „Ermächtigte Stellen” finden Sie im Internet<br />

unter www.bg-qseh.de<br />

1.2 Erste-Hilfe-Material<br />

Die Mindestausstattung für Ihren Kleinbetrieb ist ein<br />

Ver bandkasten nach DIN 13157, „Verbandkasten<br />

C“. Wir empfehlen, diesen Verbandkasten in Ab -<br />

sprache mit Ihrem Betriebsarzt zu ergänzen.<br />

Lagern Sie das Erste-Hilfe-Material so, dass es jederzeit<br />

schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Ihre<br />

Mitarbeiter müssen wissen, wo der Verbandkasten ist.<br />

Markieren Sie den Lagerort mit dem Schild „Weißes<br />

Kreuz auf grünem Grund”.<br />

Verbandkasten nach DIN 13157<br />

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