Elektrotechnische Installation Aufbauseminar - M/S VisuCom GmbH
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Organisation der Sicherheit<br />
1.1 Ersthelfer<br />
Im Kleinbetrieb mit 2 bis 20 Beschäftigte brauchen Sie<br />
mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer. Es reicht<br />
aber häufig nicht aus, wenn in einem Betrieb mit bis<br />
zu 20 Beschäftigten nur einer zum Ersthelfer ausgebildet<br />
ist. Wenn dieser im Betrieb nicht anwesend ist<br />
(z. B. wegen Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit) fehlt der<br />
Ersthelfer vor Ort. Ähnliches gilt auf Bau stellen, wenn<br />
dort nur diejenigen Mitarbeiter eingesetzt sind, die<br />
nicht zum Ersthelfer ausgebildet sind. Insofern ist es<br />
deshalb ratsam, mehrere Beschäftigte zum Ersthelfer<br />
ausbilden zu lassen. Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll<br />
sein, alle Mitarbeiter zum Ersthelfer ausbilden zu<br />
lassen.<br />
Außerdem sind bei der Organisation der Ersten Hilfe<br />
die konkreten Gefährdungen und die tatsächlichen<br />
Umstände vor Ort zu berücksichtigen. Hierbei kommt<br />
es sehr auf die Risiken am Arbeitsplatz an. Je größer<br />
die Unfallgefahren sind, umso lückenloser und qualitativ<br />
hochstehender muss die Erste Hilfe organisiert sein.<br />
Je geringer die Risiken sind und je eher von auße rhalb<br />
der Arbeitsstätte Hilfe herbei geholt werden kann<br />
(Arzt oder Krankennhaus in der Nach ba rschaft), umso<br />
geringer sind die Anforderungen, die an die Organi -<br />
sation der Ersten Hilfe zu stellen sind.<br />
Die Mitarbeiter müssen sich ausbilden lassen, sofern<br />
keine persönlichen Gründe entgegenstehen. Die<br />
Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in 8 Doppelstunden,<br />
alle zwei Jahre nimmt der Ersthelfer zur Auffrischung<br />
seiner Kenntnisse und Fertigkeiten an einem Erste-<br />
Hilfe-Training (4 Doppelstunden) teil. Ersthelfer in<br />
Unternehmen, die Arbeiten an elektrischen Anlagen<br />
oder Betriebsmitteln ausführen oder prüfen, sollten<br />
das Erste-Hilfe-Training nach einem Jahr wiederholen.<br />
Die Ausbildung kann während der Arbeitszeit,<br />
abends oder an Wochenenden erfolgen. Für Arbeits -<br />
zeit, die wegen der Teilnahme an Lehrgängen ausfällt,<br />
hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung.<br />
Die Berufsgenossenschaft trägt die Kursgebühren und<br />
zahlt diese direkt an die ausbildende Organisation;<br />
die Organisationen dürfen von den Betrieben keine<br />
weiteren Lehrgangsgebühren fordern. Die BG übernimmt<br />
keine Kosten für Ausbildungen in lebensrettenden<br />
Sofortmaßnahmen bzw. Erster Hilfe, wie sie für<br />
den Pkw-Führerschein erforderlich sind, da diese zur<br />
Ersthelferqualifikation nicht ausreichen.<br />
Als Ersthelfer darf der Unternehmer nur Personen einsetzen,<br />
die von einer von der BG ermächtigten Stelle<br />
ausgebildet worden sind. Das sind unter anderen<br />
● der Arbeiter-Samariter-Bund<br />
● die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft<br />
● das Deutsche Rote Kreuz<br />
● die Johanniter-Unfallhilfe<br />
● der Malteser Hilfsdienst<br />
Weitere „Ermächtigte Stellen” finden Sie im Internet<br />
unter www.bg-qseh.de<br />
1.2 Erste-Hilfe-Material<br />
Die Mindestausstattung für Ihren Kleinbetrieb ist ein<br />
Ver bandkasten nach DIN 13157, „Verbandkasten<br />
C“. Wir empfehlen, diesen Verbandkasten in Ab -<br />
sprache mit Ihrem Betriebsarzt zu ergänzen.<br />
Lagern Sie das Erste-Hilfe-Material so, dass es jederzeit<br />
schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Ihre<br />
Mitarbeiter müssen wissen, wo der Verbandkasten ist.<br />
Markieren Sie den Lagerort mit dem Schild „Weißes<br />
Kreuz auf grünem Grund”.<br />
Verbandkasten nach DIN 13157<br />
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