Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 106<br />
Auch ich habe in der Tat mit diesem Ding hier etwas größere Schwierigkeiten hinsichtlich der<br />
Einordnung. Wenn hier erklärt wird, dass das nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens<br />
sei, dann habe ich die eindringliche Bitte, die gesamte Erschließung des Vorhabens<br />
anhand der derzeit vorhandenen Strukturen zu bewerten. Dazu trifft die Firma Spiekermann<br />
eine eindeutige Aussage.<br />
(Beifall bei den Einwendern)<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />
Danke. – Herr Johlen.<br />
RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Antragstellerin):<br />
Erstens. Herr Stiller, es gibt auch noch ein bisschen planerische Entscheidungsfreiheit des<br />
Vorhabensträgers. Wenn er sagt, er wolle 24 solche Abstellplätze haben, weil er mit sportlichen<br />
Großereignissen rechne, zu denen größere Besuchergruppen hier anfliegen, um ein<br />
Fußballspiel hier in diesem Stadion zu erleben, während die Flugzeuge zwei, drei Stunden<br />
stehen bleiben, oder weil er auch mit anderen Ereignissen rechne, dann ist es verdammt<br />
noch mal die Entscheidungsfreiheit des Vorhabensträgers, ob er 18 oder 24 Plätze haben<br />
will. Das bestimmt nicht Herr Faulenbach da Costa, sondern der Antragsteller.<br />
Zweitens. In der ersten Woche haben wir die Frage der verkehrlichen Erschließung ausführlich<br />
diskutiert. Sie werden sich vielleicht daran erinnern, Sie müssen sich daran erinnern. Wir<br />
sind eigentlich nicht bereit, dieselben Fragen, die wir ausführlich besprochen haben, jetzt<br />
noch einmal zu diskutieren. Ich darf Ihnen nur in Erinnerung rufen, dass wir damals Folgendes<br />
gesagt haben: Es ist möglich, aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens, über eine Privatstraße<br />
an die Kreutzer-Straße anzubinden. Das ist möglich; ein entsprechender Bauantrag<br />
wird zu gegebener Zeit gestellt werden. Dieser Antrag muss nach § 35 BauGB genehmigt<br />
werden, weil er einem im Außenbereich bevorrechtigten Vorhaben dient.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />
Dann Herr Siewert.<br />
Lars Siewert (Stadt Willich):<br />
Zunächst einmal zu dem, was Herr Prof. Johlen gesagt hat: Die Möglichkeit, dass etwas<br />
nicht genehmigt wird, besteht nach wie vor, auch wenn es sich um eine Privatstraße handelt.<br />
Außerdem zu Herrn Matysiak: In Bezug auf die Tragfähigkeit der Beläge haben Sie eben den<br />
PCN-Wert benannt. An welche vier Buchstaben ist im Anschluss daran gedacht? Ist an eine<br />
Asphaltbahn oder an eine Betonbahn gedacht? Wie ist die Tragfähigkeit des Untergrundes?<br />
Welche Methode soll angewandt werden, soll technisch ermittelt oder geschätzt werden?<br />
Was haben Sie da vor?