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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 106<br />

Auch ich habe in der Tat mit diesem Ding hier etwas größere Schwierigkeiten hinsichtlich der<br />

Einordnung. Wenn hier erklärt wird, dass das nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens<br />

sei, dann habe ich die eindringliche Bitte, die gesamte Erschließung des Vorhabens<br />

anhand der derzeit vorhandenen Strukturen zu bewerten. Dazu trifft die Firma Spiekermann<br />

eine eindeutige Aussage.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Danke. – Herr Johlen.<br />

RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Antragstellerin):<br />

Erstens. Herr Stiller, es gibt auch noch ein bisschen planerische Entscheidungsfreiheit des<br />

Vorhabensträgers. Wenn er sagt, er wolle 24 solche Abstellplätze haben, weil er mit sportlichen<br />

Großereignissen rechne, zu denen größere Besuchergruppen hier anfliegen, um ein<br />

Fußballspiel hier in diesem Stadion zu erleben, während die Flugzeuge zwei, drei Stunden<br />

stehen bleiben, oder weil er auch mit anderen Ereignissen rechne, dann ist es verdammt<br />

noch mal die Entscheidungsfreiheit des Vorhabensträgers, ob er 18 oder 24 Plätze haben<br />

will. Das bestimmt nicht Herr Faulenbach da Costa, sondern der Antragsteller.<br />

Zweitens. In der ersten Woche haben wir die Frage der verkehrlichen Erschließung ausführlich<br />

diskutiert. Sie werden sich vielleicht daran erinnern, Sie müssen sich daran erinnern. Wir<br />

sind eigentlich nicht bereit, dieselben Fragen, die wir ausführlich besprochen haben, jetzt<br />

noch einmal zu diskutieren. Ich darf Ihnen nur in Erinnerung rufen, dass wir damals Folgendes<br />

gesagt haben: Es ist möglich, aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens, über eine Privatstraße<br />

an die Kreutzer-Straße anzubinden. Das ist möglich; ein entsprechender Bauantrag<br />

wird zu gegebener Zeit gestellt werden. Dieser Antrag muss nach § 35 BauGB genehmigt<br />

werden, weil er einem im Außenbereich bevorrechtigten Vorhaben dient.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Dann Herr Siewert.<br />

Lars Siewert (Stadt Willich):<br />

Zunächst einmal zu dem, was Herr Prof. Johlen gesagt hat: Die Möglichkeit, dass etwas<br />

nicht genehmigt wird, besteht nach wie vor, auch wenn es sich um eine Privatstraße handelt.<br />

Außerdem zu Herrn Matysiak: In Bezug auf die Tragfähigkeit der Beläge haben Sie eben den<br />

PCN-Wert benannt. An welche vier Buchstaben ist im Anschluss daran gedacht? Ist an eine<br />

Asphaltbahn oder an eine Betonbahn gedacht? Wie ist die Tragfähigkeit des Untergrundes?<br />

Welche Methode soll angewandt werden, soll technisch ermittelt oder geschätzt werden?<br />

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